(1) Wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen; b) sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; c) durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; d) durch Dritte (Kunden) der Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflege-, Bestattungsvorsorge-, Steinmetz-Wartungs- und Sicherungsverträgen oder ähnlichen Verträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglichen festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. e) Vorsorgeverträge für Dauergrabpflege-, Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte an die Mitglieder zu vermitteln und/oder diese selbst als Treuhänder mit abzuschließen; f) Grabpflege-, Bestattungs- und ähnliche Verträge abzuschließen und gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen, und durch Mitgliedsfirmen und andere Unternehmen vennittelte Grabpflegen und Bestattungsleistungen auszuführen; g) gemeinsame Verarbeitung von Daten. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. (5) Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Johannes Franz Wolter
Gelsenkirchen
Vorstand
Andreas Mäsing
Borken
Vorstand
Malte Suttmeyer
Gelsenkirchen
Vorstand
Martin Strunk
Gelsenkirchen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Statut vom 28.01.1970 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 26.07.2001 geändert.
Die Generalversammlung vom 26.07.2004 hat eine Änderung des Statuts in § § 2 (Zweck und Gegenstand), 16 (Leitung der Genossenschaft) und 39 (Gewinnverwendung) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 12.06.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung) und 40 (Nachschusspflicht) und weiteren Änderungen beschlossen und im übrigen die Satzung insgesamt neu gefasst.
Die Generalversammlung vom 18.09.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) (1) - (5) beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § § 1 (Firma und Sitz), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Tod eines Mitglieds), 7a (Insolvenz eines Mitglieds) 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 14 (Leitung der Genossenschaft), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüger dem Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung) 20 (Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats), 21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), 24 (Zusammensetzung und Wahl), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 32 (Entlastung) 33 (Abstimmung und Wahlen), 34 (Auskunftsrecht), 35 (Protokoll) 36 (Teilnahmerecht der Verbände), 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der generalversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalsversammlung), 36c (Übertragung der Generallversammlung in Bild und Ton), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38 (Gesetzliche Rücklagen), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 39a (Kapitalrücklage), 40 (Nachschusspflicht), 41 (Geschäftsjahr), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Rückvergütung), 44 (Verwendung des Jahresüberschusses), 45 (Deckung eines Jahresfehlbetrages), 46 (Liquidation), 47 (Bekanntmachungen) und 48 (Gerichtstand) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Bekanntmachungen erfolgen im Landwirtschaftlichen Wochenblatt für Westfalen-Lippe.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.05.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 110 AG Gelsenkirchen-Buer getreten. Freigegeben am 30.07.2002.
Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 4 von Amts wegen berichtigt wegen fehlerhafter Übernahme.
von Amts wegen gelöscht, da Doppelerfassung.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.