Handelsregister · GnR 110

Chronologischer Auszug

Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG · Amtsgericht Gelsenkirchen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 21.03.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensNachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschafta) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Friedhofsgärtner Gelsenkirchen e.G.

b)
Gelsenkirchen

c)
Gegenstand des Unternehmens ist 1. als
Treuhänder der Mitglieder Aufträge des
Garten- und Friedhofamtes der Stadt
Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber
an die Mitglieder der zu vermitteln und
für die ordnungsgemäße Ausführung und
Abwicklung der Aufträge zu sorgen. 2.
sämtliche Bedarfsartikel, einschl.
Bürobedarf und Anlagegüter für den
gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den
gemeinsamen Geschäftsbetrieb der
Genossen gemeinschaftlich einzukaufen.
2a. durch geeignete Maßnahmen
(Werbung, Schulung) die Mitglieder und
den allgemeinen Berufsstand zu fördern.
2b. durch Dritte (Kunden) den Mitglieder
bzw. der Genossenschaft auf Grund von
Legat-Grabpflegeverträgen übergebene
Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten
und die fach- und fristgerechte
Ausführung der vertraglich festgelegten
Lieferungen bzw. Leistungen (gem. § 2
Ziff. 1) zu überwachen. Eine Vermittlung
von Dauergrabpfleverträgen der
Deutschen
Dauergrabpflegegesellschaften wird
vorgenommen. 3. die Pflege von
Grabstätten gegebenenfalls in eigener
Regie, d. h. in eigenem Namen und für
eigene Rechnung durchzuführen und
durch Mitgliedsfirmen vermittelte private
Grabpflegen. 4. gemeinsame
Verarbeitung von Daten. (3) Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Die
Genossenschaft ist befugt, alle
Einrichtungen zu schaffen und
Maßnahmen zu treffen, die zur
Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks
erforderlich sind. (5) Die Genossenschaft
kann Beteiligungen nach Maßgabe von §
1 (2) GenG übernehmen.
Genossenschaft mit
beschränkter Nachschusspflicht.
Die Beteiligung mit weiteren
Geschäftsanteilen ist zulässig.
Höchstzahl der Geschäftsanteile
15. Haftsumme je
Geschäftsanteil 300,00 EURO.
a)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.

b)
Vorstand:
Lux, Arnhelm, Gärtnermeister,
Gelsenkirchen
Vorstand:
Scharf, Walter, Gärtnermeister,
Gelsenkirchen
Vorstand:
Wolter, Johannes Franz,
Gärtnermeister, Gelsenkirchen
Vorstand:
Gehron, Lothar, Gärtnermeister, Marl
Vorstand:
Strunk, Willi, Gärtnermeister,
Gelsenkirchen
Vorstand:
Hullmann-Erlinghagen, Christa,
Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragene Genossenschaft
Statut vom 28.01.1970 mehrfach, zuletzt
gemäß Beschluss der Generalversammlung
vom 26.07.2001 geändert.

b)
Bekanntmachungen erfolgen im
Landwirtschaftlichen Wochenblatt für
Westfalen-Lippe.
a)
30.07.2002
Ruhl

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.05.1970

Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden und
bei gleichzeitiger Änderung
der örtlichen Zuständigkeit an
die Stelle des bisherigen
Registerblattes GnR 110 AG
Gelsenkirchen-Buer getreten.

Freigegeben am 30.07.2002.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Scharf, Walter, Gärtnermeister,
Gelsenkirchen
Vorstand:
Wolter, Johannes Franz,
Gärtnermeister, Gelsenkirchen
a)
05.08.2002
Ruhl

b)
Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 4
von Amts wegen berichtigt
wegen fehlerhafter
Übernahme.
3b)
Nicht mehr
Vorstand:
Wolter, Johannes Franz,
Gärtnermeister, Gelsenkirchen
a)
15.08.2003
Klösters

b)
von Amts wegen gelöscht, da
Doppelerfassung.
4c)
Gegenstand des Unternehmens ist 1. als
Treuhänder der Mitglieder Aufträge des
Garten- und Friedhofamtes der Stadt
Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber
an die Mitglieder zu vermitteln und für
die ordnungsgemäße Ausführung und
Abwicklung der Aufträge zu sorgen; 2.
sämtliche Bedarfsartikel, einschl.
Bürobedarf und Anlagegüter für den
gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den
gemeinsamen Geschäftsbetrieb der
Genossen gemeinschaftlich einzukaufen;
2a. durch geeignete Maßnahmen
(Werbung, Schulung) die Mitglieder und
den allgemeinen Berufsstand zu fördern;
2b. durch Dritte (Kunden) den
Mitgliedern bzw. der Genossenschaft auf
Grund von Legat-Grabpflegeverträgen
übergebene Geldbeträge treuhänderisch
zu verwalten und die fach- und
fristgerechte Ausführung der vertraglich
festgelegten Lieferungen bzw.
Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu
überwachen. Eine Vermittlung von
Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen
Dauergrabpflegegesellschaft wird
vorgenommen; 2c. Vorsorgeverträge für
Bestattungs- und Steinmetzleistungen
sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen
und/oder die Ausführung zu überwachen
und die hierfür der Genossenschaft
übergegebenen Geldbeträge
treuhänderisch zu verwalten; 3. die
Pflege von Grabstätten gegebenenfalls
in eigener Regie, d.h. in eigenem Namen
und für eigene Rechnung durchzuführen
und durch Mitgliedsfirmen vermittelte
private Grabpflegen; 4. gemeinsame
Verarbeitung von Daten.
Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes
auf Nichtmitglieder ist zugelassen.
Die Genossenschaft ist befugt, alle
Einrichtungen zu schaffen und
Maßnahmen zu treffen, die zur
Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks
erforderlich sind.
Die Genossenschaft kann Beteiligungen
nach Maßgabe von § 1 (2) GenG
übernehmen.
Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe),
Friedhofsanlagen und ähnliche
Einrichtungen selbst oder mit Partnern
zu erstellen und zu betreiben und/oder
Kooperationen hierfür einzugehen.
b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hullmann-Erlinghagen, Christa,
Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX
a)
Die Generalversammlung vom 26.07.2004 hat
eine Änderung des Statuts in § § 2 (Zweck
und Gegenstand), 16 (Leitung der
Genossenschaft) und 39 (Gewinnverwendung)
beschlossen.
a)
08.06.2005
Kirsch
5a)
Firma geändert; nunmehr:
Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG

c)
Gegenstand geändert; nunmehr:
Zweck der Genossenschaft ist die
Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb
Gegenstand des Unternehmens ist:
1. als Treuhänder der Mitglieder Aufträge
des Garten- und Friedhofamtes der Stadt
Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber
an die Mitglieder zu vermitteln und für
die ordnungsgemäße Ausführung und
Abwicklung der Aufträge zu sorgen; 2.
sämtliche Bedarfsartikel, einschl.
Bürobedarf und Anlagegüter für den
gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den
gemeinsamen Geschäftsbetrieb der
Genossen gemeinschaftlich einzukaufen;
2a. durch geeignete Maßnahmen
(Werbung, Schulung) die Mitglieder und
den allgemeinen Berufsstand zu fördern;
2b. durch Dritte (Kunden) den
Mitgliedern bzw. der Genossenschaft auf
Grund von Legat-Grabpflegeverträgen
übergebene Geldbeträge treuhänderisch
zu verwalten und die fach- und
fristgerechte Ausführung der vertraglich
festgelegten Lieferungen bzw.
Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu
überwachen. Eine Vermittlung von
Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen
Dauergrabpflegegesellschaft wird
vorgenommen;
2c. Vorsorgeverträge für Bestattungsund Steinmetzleistungen sowie ähnliche
Geschäfte abzuschließen und/oder die
Ausführung zu überwachen und die
hierfür der Genossenschaft übergebenen
Geldbeträge treuhänderisch zu
verwalten; 3. die Pflege von Grabstätten
gegebenenfalls in eigener Regie, d.h. in
eigenem Namen und für eigene
Rechnung durchzuführen und durch
Mitgliedsfirmen vermittelte private
Grabpflegen; 4. gemeinsame
Verarbeitung von Daten. (3) Die
Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf
Nichtmitglieder ist zugelassen (6)
Friedhöfe (auch Tierfriedfhöfe),
Friedhofsanlagen und ähnliche
Einrichtungen selbst oder mit Partnern
zu erstellen und zu betreiben und/oder
Kooperationen hierfür einzugehen
Auf 300,00 EUR (Haftsumme) je
Geschäftsanteil beschränkte
Nachschusspflicht.
a)
Vertretungsregelung geändert;
nunmehr::
Die Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
a)
Die Generalversammlung vom 12.06.2007 hat
die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und
Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 15
(Vertretung) und 40 (Nachschusspflicht) und
weiteren Änderungen beschlossen und im
übrigen die Satzung insgesamt neu gefasst.
a)
20.02.2008
Kirsch
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Lux, Arnhelm, Gärtnermeister,
Gelsenkirchen
Nicht mehr
Vorstand:
Gehron, Lothar, Gärtnermeister, Marl
a)
09.02.2009
Wahner
7b)
Bestellt als
Vorstand:
Roth, Claudio, Gelsenkirchen,
*XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Dipl.-Ing. agr. Mäsing, Andreas,
Borken, *XX.XX.XXXX
a)
09.12.2009
Kirsch
8a)
Von Amts wegen berichtigend
eingetragen:
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder gemeinsam
vertreten.
a)
29.01.2010
Kirsch
9b)
Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts
wegen ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Middelicher Straße 89, 45892
Gelsenkirchen
b)
Bestellt als
Vorstand:
Tschernjawsky-Graef, Rafael,
Gladbeck, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Strunk, Willi, Gärtnermeister,
Gelsenkirchen
a)
04.08.2011
Kirsch
10c)
Gegenstand geändert, nunmehr:
(1) Förderung des Erwerbs und der
Wirtschaft der Mitglieder durch
gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb
(2) Gegenstand des Unternehmens ist:
a) als Treuhänder der Mitglieder Aufträge
der Stadt Gelsenkirchen oder anderer
Auftraggeber an die Mitglieder zu
vermitteln und für die ordnungsgemäße
Ausführung und Abwicklung der Aufträge
zu sorgen;
b) sämtliche Bedarfsartikel, einschl.
Bürobedarf und Anlagegüter für den
Betrieb der Mitglieder und für den
gemeinsamen Geschäftsbetrieb der
Genossen gemeinschaftlich einzukaufen;
c) durch geeignete Maßnahmen
(Werbung, Schulung) die Mitglieder und
den allgemeinen Berufsstand zu fördern;
d) durch Dritte (Kunden) der
Genossenschaft auf Grund von
Dauergrabpflege-, Bestattungsvorsorge-,
Steinmetz-Wartungs- und
Sicherungsverträgen oder ähnlichen
Verträgen übergebene Geldbeträge
treuhänderisch zu verwalten und die
fach- und fristgerechte Ausführung der
vertraglichen festgelegten Lieferungen
bzw. Leistungen zu überwachen.
e) Vorsorgeverträge für Dauergrabpflege-
, Bestattungs- und Steinmetzleistungen
sowie ähnliche Geschäfte an die
Mitglieder zu vermitteln und/oder diese
selbst als Treuhänder mit abzuschließen;
f) Grabpflege-, Bestattungs- und ähnliche
Verträge abzuschließen und
gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in
eigenem Namen und für eigene
Rechnung durchzuführen, und durch
Mitgliedsfirmen und andere
Unternehmen vennittelte Grabpflegen
und Bestattungsleistungen auszuführen;
g) gemeinsame Verarbeitung von Daten.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
(4) Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe),
Friedhofsanlagen und ähnliche
Einrichtungen selbst oder mit Partnern
zu erstellen und zu betreiben und/oder
Kooperationen hierfür einzugehen.
(5) Die Genossenschaft kann
Zweigniederlassungen errichten und sich
an Unternehmen beteiligen.
a)
Die Generalversammlung vom 18.09.2012 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und
Gegenstand) (1) - (5) beschlossen.
a)
11.12.2012
Kirsch
11b)
Bestellt als
Vorstand:
Suttmeyer, Malte, Gelsenkirchen,
*XX.XX.XXXX
a)
21.02.2022
Malkoc
12c)
(1) Wirtschaftliche Förderung und
Betreuung der Mitglieder.
(2) Gegenstand des Unternehmens ist:
a) als Treuhänder der Mitglieder Aufträge
der Stadt Gelsenkirchen oder anderer
Auftraggeber an die Mitglieder zu
vermitteln und für die ordnungsgemäße
Ausführung und Abwicklung der Aufträge
zu sorgen;
b) sämtliche Bedarfsartikel, einschl.
Bürobedarf und Anlagegüter für den
Betrieb der Mitglieder und für den
gemeinsamen Geschäftsbetrieb der
Genossen gemeinschaftlich einzukaufen;
c) durch geeignete Maßnahmen
(Werbung, Schulung) die Mitglieder und
den allgemeinen Berufsstand zu fördern;
d) durch Dritte (Kunden) der
Genossenschaft auf Grund von
Dauergrabpflege-, Bestattungsvorsorge-,
Steinmetz-Wartungs- und
Sicherungsverträgen oder ähnlichen
Verträgen übergebene Geldbeträge
treuhänderisch zu verwalten und die
fach- und fristgerechte Ausführung der
vertraglichen festgelegten Lieferungen
bzw. Leistungen zu überwachen.
e) Vorsorgeverträge für Dauergrabpflege-
, Bestattungs- und Steinmetzleistungen
sowie ähnliche Geschäfte an die
Mitglieder zu vermitteln und/oder diese
selbst als Treuhänder mit abzuschließen;
f) Grabpflege-, Bestattungs- und ähnliche
Verträge abzuschließen und
gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in
eigenem Namen und für eigene
Rechnung durchzuführen, und durch
Mitgliedsfirmen und andere
Unternehmen vennittelte Grabpflegen
und Bestattungsleistungen auszuführen;
g) gemeinsame Verarbeitung von Daten.
(3) Die Ausdehnung des
Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder
ist zugelassen.
(4) Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe),
Friedhofsanlagen und ähnliche
Einrichtungen selbst oder mit Partnern
zu erstellen und zu betreiben und/oder
Kooperationen hierfür einzugehen.
(5) Die Genossenschaft ist berechtigt,
andere Unternehmen zu errichten und zu
erwerben sowie sich an anderen
Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner
berechtigt, Zweigniederlassungen zu
errichten.
Keine Nachschusspflichta)
Die Genossenschaft wird durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied gemeinsam mit
einem Prokuristen vertreten.
a)
Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § 2 und und mit
ihr die Änderung des
Unternehmensgegenstandes beschlossen.
Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat
eine Änderung der Satzung in § § 1 (Firma und
Sitz), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4
(Beendigung der Mitgliedschaft), 5
(Kündigung), 6 (Übertragung des
Geschäftsguthabens), 7 (Tod eines Mitglieds),
7a (Insolvenz eines Mitglieds) 9 (Ausschluss),
10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der
Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 14
(Leitung der Genossenschaft), 15 (Vertretung),
16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands),
17 (Berichterstattung gegenüger dem
Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und
Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung) 20
(Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats),
21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), 22
(Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats),
23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und
Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige
Angelegenheiten), 24 (Zusammensetzung und
Wahl), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung),
26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist
und Tagungsort), 28 (Einberufung und
Tagesordnung), 30 (Gegenstände der
Beschlussfassung), 31
(Mehrheitserfordernisse), 32 (Entlastung) 33
(Abstimmung und Wahlen), 34
(Auskunftsrecht), 35 (Protokoll) 36
(Teilnahmerecht der Verbände), 36a
(Schriftliche oder elektronische Durchführung
der generalversammlung), 36b (Schriftliche
oder elektronische Mitwirkung an der
Beschlussfassung einer nur als
Präsenzversammlung durchgeführten
Generalsversammlung), 36c (Übertragung der
Generallversammlung in Bild und Ton), 37
(Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38
(Gesetzliche Rücklagen), 39 (Andere
Ergebnisrücklagen), 39a (Kapitalrücklage), 40
(Nachschusspflicht), 41 (Geschäftsjahr), 42
(Jahresabschluss und Lagebericht), 43
(Rückvergütung), 44 (Verwendung des
Jahresüberschusses), 45 (Deckung eines
Jahresfehlbetrages), 46 (Liquidation), 47
(Bekanntmachungen) und 48 (Gerichtstand)
beschlossen.
a)
18.10.2022
Kirsch
13b)
Nicht mehr
Vorstand:
Tschernjawsky-Graef, Rafael,
Gladbeck, *XX.XX.XXXX
a)
26.07.2023
Kirsch
14b)
Nicht mehr
Vorstand:
Roth, Claudio, Gelsenkirchen,
*XX.XX.XXXX
Gewählt als
Vorstand:
Strunk, Martin, Gelsenkirchen,
*XX.XX.XXXX
a)
31.07.2024
Kirsch

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