Handelsregister · GnR 110
Chronologischer Auszug
Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG · Amtsgericht Gelsenkirchen
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift und empfangsberechtigte Person der Europäischen Genossenschaft, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Nachschusspflicht, Mindestkapital; Grundkapital der Europäischen Genossenschaft | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand; Leitungsorgan oder geschäftsführende Direktoren der Europäischen Genossenschaft; Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Friedhofsgärtner Gelsenkirchen e.G. b) Gelsenkirchen c) Gegenstand des Unternehmens ist 1. als Treuhänder der Mitglieder Aufträge des Garten- und Friedhofamtes der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder der zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen. 2. sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen. 2a. durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern. 2b. durch Dritte (Kunden) den Mitglieder bzw. der Genossenschaft auf Grund von Legat-Grabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpfleverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaften wird vorgenommen. 3. die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen. 4. gemeinsame Verarbeitung von Daten. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. (5) Die Genossenschaft kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 (2) GenG übernehmen. | Genossenschaft mit beschränkter Nachschusspflicht. Die Beteiligung mit weiteren Geschäftsanteilen ist zulässig. Höchstzahl der Geschäftsanteile 15. Haftsumme je Geschäftsanteil 300,00 EURO. | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Vorstand: Lux, Arnhelm, Gärtnermeister, Gelsenkirchen Vorstand: Scharf, Walter, Gärtnermeister, Gelsenkirchen Vorstand: Wolter, Johannes Franz, Gärtnermeister, Gelsenkirchen Vorstand: Gehron, Lothar, Gärtnermeister, Marl Vorstand: Strunk, Willi, Gärtnermeister, Gelsenkirchen Vorstand: Hullmann-Erlinghagen, Christa, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) eingetragene Genossenschaft Statut vom 28.01.1970 mehrfach, zuletzt gemäß Beschluss der Generalversammlung vom 26.07.2001 geändert. b) Bekanntmachungen erfolgen im Landwirtschaftlichen Wochenblatt für Westfalen-Lippe. | a) 30.07.2002 Ruhl b) Tag der ersten Eintragung: 14.05.1970 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes GnR 110 AG Gelsenkirchen-Buer getreten. Freigegeben am 30.07.2002. | |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstand: Scharf, Walter, Gärtnermeister, Gelsenkirchen Vorstand: Wolter, Johannes Franz, Gärtnermeister, Gelsenkirchen | a) 05.08.2002 Ruhl b) Eintragung lfd. Nr. 1, Spalte 4 von Amts wegen berichtigt wegen fehlerhafter Übernahme. | ||||
| 3 | b) Nicht mehr Vorstand: Wolter, Johannes Franz, Gärtnermeister, Gelsenkirchen | a) 15.08.2003 Klösters b) von Amts wegen gelöscht, da Doppelerfassung. | ||||
| 4 | c) Gegenstand des Unternehmens ist 1. als Treuhänder der Mitglieder Aufträge des Garten- und Friedhofamtes der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen; 2. sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; 2a. durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; 2b. durch Dritte (Kunden) den Mitgliedern bzw. der Genossenschaft auf Grund von Legat-Grabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft wird vorgenommen; 2c. Vorsorgeverträge für Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergegebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten; 3. die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d.h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen; 4. gemeinsame Verarbeitung von Daten. Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. Die Genossenschaft ist befugt, alle Einrichtungen zu schaffen und Maßnahmen zu treffen, die zur Erreichung ihres wirtschaftlichen Zwecks erforderlich sind. Die Genossenschaft kann Beteiligungen nach Maßgabe von § 1 (2) GenG übernehmen. Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. | b) Nicht mehr Vorstand: Hullmann-Erlinghagen, Christa, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) Die Generalversammlung vom 26.07.2004 hat eine Änderung des Statuts in § § 2 (Zweck und Gegenstand), 16 (Leitung der Genossenschaft) und 39 (Gewinnverwendung) beschlossen. | a) 08.06.2005 Kirsch | ||
| 5 | a) Firma geändert; nunmehr: Friedhofsgärtner Gelsenkirchen eG c) Gegenstand geändert; nunmehr: Zweck der Genossenschaft ist die Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb Gegenstand des Unternehmens ist: 1. als Treuhänder der Mitglieder Aufträge des Garten- und Friedhofamtes der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen; 2. sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den gärtn. Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; 2a. durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; 2b. durch Dritte (Kunden) den Mitgliedern bzw. der Genossenschaft auf Grund von Legat-Grabpflegeverträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglich festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen (gem. § 2 Ziff. 1) zu überwachen. Eine Vermittlung von Dauergrabpflegeverträgen der Deutschen Dauergrabpflegegesellschaft wird vorgenommen; 2c. Vorsorgeverträge für Bestattungsund Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte abzuschließen und/oder die Ausführung zu überwachen und die hierfür der Genossenschaft übergebenen Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten; 3. die Pflege von Grabstätten gegebenenfalls in eigener Regie, d.h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen und durch Mitgliedsfirmen vermittelte private Grabpflegen; 4. gemeinsame Verarbeitung von Daten. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen (6) Friedhöfe (auch Tierfriedfhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen | Auf 300,00 EUR (Haftsumme) je Geschäftsanteil beschränkte Nachschusspflicht. | a) Vertretungsregelung geändert; nunmehr:: Die Vorstandsmitglieder vertreten gemeinsam. | a) Die Generalversammlung vom 12.06.2007 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Firma und Sitz), 2 (Zweck und Gegenstand), 15 (Vertretung) und 40 (Nachschusspflicht) und weiteren Änderungen beschlossen und im übrigen die Satzung insgesamt neu gefasst. | a) 20.02.2008 Kirsch | |
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Lux, Arnhelm, Gärtnermeister, Gelsenkirchen Nicht mehr Vorstand: Gehron, Lothar, Gärtnermeister, Marl | a) 09.02.2009 Wahner | ||||
| 7 | b) Bestellt als Vorstand: Roth, Claudio, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Dipl.-Ing. agr. Mäsing, Andreas, Borken, *XX.XX.XXXX | a) 09.12.2009 Kirsch | ||||
| 8 | a) Von Amts wegen berichtigend eingetragen: Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder gemeinsam vertreten. | a) 29.01.2010 Kirsch | ||||
| 9 | b) Gemäß Artikel 65 EGHGB von Amts wegen ergänzt als Geschäftsanschrift: Middelicher Straße 89, 45892 Gelsenkirchen | b) Bestellt als Vorstand: Tschernjawsky-Graef, Rafael, Gladbeck, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Vorstand: Strunk, Willi, Gärtnermeister, Gelsenkirchen | a) 04.08.2011 Kirsch | |||
| 10 | c) Gegenstand geändert, nunmehr: (1) Förderung des Erwerbs und der Wirtschaft der Mitglieder durch gemeinschaftlichen Geschäftsbetrieb (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen; b) sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; c) durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; d) durch Dritte (Kunden) der Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflege-, Bestattungsvorsorge-, Steinmetz-Wartungs- und Sicherungsverträgen oder ähnlichen Verträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglichen festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. e) Vorsorgeverträge für Dauergrabpflege- , Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte an die Mitglieder zu vermitteln und/oder diese selbst als Treuhänder mit abzuschließen; f) Grabpflege-, Bestattungs- und ähnliche Verträge abzuschließen und gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen, und durch Mitgliedsfirmen und andere Unternehmen vennittelte Grabpflegen und Bestattungsleistungen auszuführen; g) gemeinsame Verarbeitung von Daten. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. (5) Die Genossenschaft kann Zweigniederlassungen errichten und sich an Unternehmen beteiligen. | a) Die Generalversammlung vom 18.09.2012 hat eine Änderung der Satzung in § 2 (Zweck und Gegenstand) (1) - (5) beschlossen. | a) 11.12.2012 Kirsch | |||
| 11 | b) Bestellt als Vorstand: Suttmeyer, Malte, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 21.02.2022 Malkoc | ||||
| 12 | c) (1) Wirtschaftliche Förderung und Betreuung der Mitglieder. (2) Gegenstand des Unternehmens ist: a) als Treuhänder der Mitglieder Aufträge der Stadt Gelsenkirchen oder anderer Auftraggeber an die Mitglieder zu vermitteln und für die ordnungsgemäße Ausführung und Abwicklung der Aufträge zu sorgen; b) sämtliche Bedarfsartikel, einschl. Bürobedarf und Anlagegüter für den Betrieb der Mitglieder und für den gemeinsamen Geschäftsbetrieb der Genossen gemeinschaftlich einzukaufen; c) durch geeignete Maßnahmen (Werbung, Schulung) die Mitglieder und den allgemeinen Berufsstand zu fördern; d) durch Dritte (Kunden) der Genossenschaft auf Grund von Dauergrabpflege-, Bestattungsvorsorge-, Steinmetz-Wartungs- und Sicherungsverträgen oder ähnlichen Verträgen übergebene Geldbeträge treuhänderisch zu verwalten und die fach- und fristgerechte Ausführung der vertraglichen festgelegten Lieferungen bzw. Leistungen zu überwachen. e) Vorsorgeverträge für Dauergrabpflege- , Bestattungs- und Steinmetzleistungen sowie ähnliche Geschäfte an die Mitglieder zu vermitteln und/oder diese selbst als Treuhänder mit abzuschließen; f) Grabpflege-, Bestattungs- und ähnliche Verträge abzuschließen und gegebenenfalls in eigener Regie, d. h. in eigenem Namen und für eigene Rechnung durchzuführen, und durch Mitgliedsfirmen und andere Unternehmen vennittelte Grabpflegen und Bestattungsleistungen auszuführen; g) gemeinsame Verarbeitung von Daten. (3) Die Ausdehnung des Geschäftsbetriebes auf Nichtmitglieder ist zugelassen. (4) Friedhöfe (auch Tierfriedhöfe), Friedhofsanlagen und ähnliche Einrichtungen selbst oder mit Partnern zu erstellen und zu betreiben und/oder Kooperationen hierfür einzugehen. (5) Die Genossenschaft ist berechtigt, andere Unternehmen zu errichten und zu erwerben sowie sich an anderen Unternehmen zu beteiligen. Sie ist ferner berechtigt, Zweigniederlassungen zu errichten. | Keine Nachschusspflicht | a) Die Genossenschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § 2 und und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. Die Generalversammlung vom 20.06.2022 hat eine Änderung der Satzung in § § 1 (Firma und Sitz), 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), 4 (Beendigung der Mitgliedschaft), 5 (Kündigung), 6 (Übertragung des Geschäftsguthabens), 7 (Tod eines Mitglieds), 7a (Insolvenz eines Mitglieds) 9 (Ausschluss), 10 (Auseinandersetzung), 11 (Rechte der Mitglieder), 12 (Pflichten der Mitglieder), 14 (Leitung der Genossenschaft), 15 (Vertretung), 16 (Aufgaben und Pflichten des Vorstands), 17 (Berichterstattung gegenüger dem Aufsichtsrat), 18 (Zusammensetzung und Dienstverhältnis), 19 (Willensbildung) 20 (Teilnahme an Sitzungen des Aufsichtsrats), 21 (Kredit an Vorstandsmitglieder), 22 (Aufgaben und Pflichten des Aufsichtsrats), 23 (Gemeinsame Sitzungen von Vorstand und Aufsichtsrat, zustimmungsbedürftige Angelegenheiten), 24 (Zusammensetzung und Wahl), 25 (Konstituierung, Beschlussfassung), 26 (Ausübung der Mitgliedsrechte), 27 (Frist und Tagungsort), 28 (Einberufung und Tagesordnung), 30 (Gegenstände der Beschlussfassung), 31 (Mehrheitserfordernisse), 32 (Entlastung) 33 (Abstimmung und Wahlen), 34 (Auskunftsrecht), 35 (Protokoll) 36 (Teilnahmerecht der Verbände), 36a (Schriftliche oder elektronische Durchführung der generalversammlung), 36b (Schriftliche oder elektronische Mitwirkung an der Beschlussfassung einer nur als Präsenzversammlung durchgeführten Generalsversammlung), 36c (Übertragung der Generallversammlung in Bild und Ton), 37 (Geschäftsanteil und Geschäftsguthaben), 38 (Gesetzliche Rücklagen), 39 (Andere Ergebnisrücklagen), 39a (Kapitalrücklage), 40 (Nachschusspflicht), 41 (Geschäftsjahr), 42 (Jahresabschluss und Lagebericht), 43 (Rückvergütung), 44 (Verwendung des Jahresüberschusses), 45 (Deckung eines Jahresfehlbetrages), 46 (Liquidation), 47 (Bekanntmachungen) und 48 (Gerichtstand) beschlossen. | a) 18.10.2022 Kirsch | |
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: Tschernjawsky-Graef, Rafael, Gladbeck, *XX.XX.XXXX | a) 26.07.2023 Kirsch | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Vorstand: Roth, Claudio, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt als Vorstand: Strunk, Martin, Gelsenkirchen, *XX.XX.XXXX | a) 31.07.2024 Kirsch |
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