Der Vorstand vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits und sonstigen Vermögensdispositionen von mehr als 25000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Tobias Dartmann
Kempten
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung ist errichtet am 09.01.2009 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 30.01.2009.
Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 8 (Vorstand), § 9 (Zuständigkeit des Vorstands), § 10 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 11 (Mitgliederversammlung); § 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 14 (Beschlußfassung der Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung des Vereins).