Handelsregister · VR 200327
Chronologischer Auszug
Freunde der Tanzschule Dartmann e.V. · Amtsgericht Kempten (Allgäu)
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freunde der Tanzschule Dartmann e.V. b) Kempten (Allgäu) | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Bei Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 5000 EUR wird der Verein durch zwei Mitglieder des Vorstands vertreten. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits und sonstigen Vermögensdispositionen von mehr als 25000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Vorstand: Dartmann, Tobias, Kempten, *XX.XX.XXXX Vorstand: Dartmann, Heinz, Kempten, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Die Satzung ist errichtet am 09.01.2009 und wurde zuletzt geändert mit Beschluss vom 30.01.2009. | a) 06.02.2009 Scharf b) Anmeldung Bl. 1/3 SB; Satzung Bl. 12/15 SB; |
| 2 | a) Der Vorstand vertritt einzeln. Die Vertretungsmacht des Vorstands ist wie folgt beschränkt: zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung von und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie zur Aufnahme eines Kredits und sonstigen Vermögensdispositionen von mehr als 25000 EUR ist die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich. b) Ausgeschieden: Vorstand: Dartmann, Heinz, Kempten, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 20.06.2009 hat die Änderung der Satzung beschlossen. Geändert wurde: § 8 (Vorstand), § 9 (Zuständigkeit des Vorstands), § 10 (Wahl und Amtsdauer des Vorstands), § 11 (Mitgliederversammlung); § 12 (Einberufung der Mitgliederversammlung), § 13 (Außerordentliche Mitgliederversammlung), § 14 (Beschlußfassung der Mitgliederversammlung) und § 15 (Auflösung des Vereins). | a) 13.10.2009 Scharf b) Anmeldung Bl. 16/18 SB u. Bl. 23/25 SB; Beschluß Bl. 20/22 SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.