Handelsregister · VR 10665

Chronologischer Auszug

Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach e.V. · Amtsgericht Schweinfurt

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.04.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach e.V.

b)
Oerlenbach
a)
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
den Kommandanten zusammen mit dem Kassier. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte
mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM die
Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich ist. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mir Wirkung
gegenüber Dritten weiterhin in der Weise beschränkt,
dass für Rechtsgeschäfte über 10.000,00 DM die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.

b)
Vorsitzender:
Vierheilig, Walter, Polizeibeamter, Oerlenbach,
*XX.XX.XXXX
Kommandant:
Kuhn, Reiner, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
Kassierer:
Böse, Alexander, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 16.01.1999
a)
08.02.2006
Meyer

b)
Tag der ersten Eintragung:
27.07.1999.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 21-27 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Vierheilig, Walter, Polizeibeamter, Oerlenbach,
*XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorsitzender:
Müller, Alfons, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2010
Biertempfel

b)
Protokoll Bl. 21 ff SB;
3a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun:
Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder
den Kommandanten zusammen mit dem Kassier. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen
Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte
mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro die
Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich ist. Die
Vertretungsmacht des Vorstandes ist mir Wirkung
gegenüber Dritten weiterhin in der Weise beschränkt,
dass für Rechtsgeschäfte über 5.000,00 Euro die
Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Dabei wurde insbesondere geändert: § 9 (Zuständigkeit des Vorstandes) .
a)
15.03.2013
Biertempfel

b)
Protokoll Bl. 25 ff SB; Neue
Satzung Bl. 33 ff SB.
4b)
Ausgeschieden:
Kommandant:
Kuhn, Reiner, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Vorsitzender:
Müller, Alfons, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Kassierer:
Böse, Alexander, Steuerberater, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Kommandant:
Kuhn, Michael, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Vorsitzender:
Duda, Thorsten, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Kassierer:
Mohr, Dominik, Oerlenbach-Eltingshausen, *XX.XX.XXXX
a)
08.02.2016
Weigand

b)
Protokoll Bl. 43 ff SB;

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.