Handelsregister · VR 10665
Chronologischer Auszug
Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach e.V. · Amtsgericht Schweinfurt
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Freiwillige Feuerwehr Oerlenbach e.V. b) Oerlenbach | a) Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den Kommandanten zusammen mit dem Kassier. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 1.000,00 DM die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich ist. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mir Wirkung gegenüber Dritten weiterhin in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte über 10.000,00 DM die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. b) Vorsitzender: Vierheilig, Walter, Polizeibeamter, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Kommandant: Kuhn, Reiner, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Kassierer: Böse, Alexander, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 16.01.1999 | a) 08.02.2006 Meyer b) Tag der ersten Eintragung: 27.07.1999. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 21-27 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Vorsitzender: Vierheilig, Walter, Polizeibeamter, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Müller, Alfons, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2010 Biertempfel b) Protokoll Bl. 21 ff SB; | ||
| 3 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert, nun: Der Verein wird vertreten durch den Vorsitzenden oder den Kommandanten zusammen mit dem Kassier. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte mit einem Geschäftswert über 500,00 Euro die Zustimmung des Gesamtvorstands erforderlich ist. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mir Wirkung gegenüber Dritten weiterhin in der Weise beschränkt, dass für Rechtsgeschäfte über 5.000,00 Euro die Zustimmung der Mitgliederversammlung erforderlich ist. | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.01.2013 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Dabei wurde insbesondere geändert: § 9 (Zuständigkeit des Vorstandes) . | a) 15.03.2013 Biertempfel b) Protokoll Bl. 25 ff SB; Neue Satzung Bl. 33 ff SB. | |
| 4 | b) Ausgeschieden: Kommandant: Kuhn, Reiner, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Vorsitzender: Müller, Alfons, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Kassierer: Böse, Alexander, Steuerberater, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Kommandant: Kuhn, Michael, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Vorsitzender: Duda, Thorsten, Oerlenbach, *XX.XX.XXXX Gewählt: Kassierer: Mohr, Dominik, Oerlenbach-Eltingshausen, *XX.XX.XXXX | a) 08.02.2016 Weigand b) Protokoll Bl. 43 ff SB; |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.