Handelsregister · GnR 368

Registerinformationen

Freitaler Modellwerkstätten eG · Amtsgericht Dresden

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Freitaler Modellwerkstätten eG
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Sitz
Freital

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
GnR 368
Gericht
Amtsgericht Dresden
Letzte Eintragung
26.07.2024
Abrufstand
25.01.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Urformwerkzeugen für Gießereien aus Holz, Metall und Kunststoff aller Größen; Formbau; Erbringung von verkaufsbezogenen Kundendiensten und Dienstleistungen

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Mike Hermsdorf

Freital

Vorstand

Tino Kästner

Klingenberg OT Colmnitz

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 26.11.1992 zuletzt geändert am 08.10.1997
  • Die Generalversammlung vom 23.11.2004 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
  • Die Generalversammlung vom 27.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Umwandlung der PGH Freitaler Modellwerkstätten, Freital (Register der Produktionsgenossenschaften des Handwerks des Kreises Freital, Register- Nr. 29).
  • Die Firma ist geändert.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 24.05.1993. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 17 SB
  • Beschlüsse Bl. 22 ff SB, neue Satzung Bl. 26 SB
  • Berichtigung zur Eintragung unter laufender Nummer 2 und 4, jeweils Spalte 4b).

Insolvenz

  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 01.09.2022, AZ: 533 IN 1034/22, ist das Insolvenzverfahren eröffnet und die Eigenverwaltung durch den Schuldner angeordnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß §§ 101 und 102 GenG.
  • Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 24.06.2024, AZ: 541 IN 1034/22, wurde die Anordnung der Eigenverwaltung aufgehoben. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 102 GenG.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.