GnR 368

Freitaler Modellwerkstätten eG

Amtsgericht Dresden · Sachsen

aktuell 9 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Freital

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Freital
Rechtsform
Eingetragene Genossenschaft
Letzte Eintragung
26.07.2024
Datenstand
2025-01-25
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Vorstand

Mike Hermsdorf

Freital

Vorstand

Tino Kästner

Klingenberg OT Colmnitz

Allgemeine Vertretungsregelung
  • Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-09-20

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

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Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-12-29 Chronologischen Auszug ansehen
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Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl
SI lokal vorhanden

Registerinformationen

Übersicht zu Firma, Vertretung, Beteiligten und Eintragungen.

Abrufstand 2025-01-25 Registerinformationen ansehen

Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. Freitaler Modellwerkstätten e.G. Freital

Gegenstand des Unternehmens

Herstellung und Vertrieb von Urformwerkzeugen für Gießereien aus Holz, Metall und Kunststoff aller Größen; Formbau; Erbringung von verkaufsbezogenen Kundendiensten und Dienstleistungen

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

9
Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 541 IN 1034/22 · Freitaler Modellwerkstätten eG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
541 IN 1034/22
Wirksam am
02.07.2025
Registerbezug
Dresden, GnR 368
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1034/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freitaler Modellwerkstätten eG, Altburgk 41, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , GnR 368
vertreten durch den Vorstand Mike Hermsdorf
vertreten durch den Vorstand Tino Kästner

ergeht am 03.06.2025 nachfolgende Entscheidung:

1. Für die Prüfung der nachträglich angemeldeten Forderungen wird gemäß § 177 Abs. 1 Satz 2 InsO das schriftliche Verfahren angeordnet.

Der Insolvenzverwalter, die Insolvenzgläubiger und die Schuldnerin können bis zum 14.11.2025 gegen die Höhe und den Grund der zu prüfenden Forderungen schriftlich gegenüber dem Insolvenzgericht widersprechen.

Die Forderungsanmeldungen, die Tabelle und evtl. eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist bei Gericht zur Einsicht aus.

Nach Ablauf der Widerspruchsfrist wird das Prüfungsergebnis in die Tabelle eingetragen. Die Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Prüfungsergebnis.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1034/22 · Freitaler Modellwerkstätten eG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
541 IN 1034/22
Wirksam am
26.06.2024
Registerbezug
Dresden, GnR 368
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1034/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freitaler Modellwerkstätten eG, Altburgk 41, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , GnR 368
vertreten durch den Vorstand Mike Hermsdorf
vertreten durch den Vorstand Tino Kästner
ergeht am 24.06.2024 nachfolgende Entscheidung:

1. Die mit Beschluss vom 01.09.2022 angeordnete Eigenverwaltung wird mit Wirkung zum 01.07.2024, 0.00 Uhr, aufgehoben.

2. Zum Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt
Olaf Seidel
Königstraße 25
01097 Dresden
Telefon geschäftlich: 0351 44282800
Telefax: 0351 44282801
Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de
Website: www.andrespartner.de

bestellt.

3. Der Insolvenzverwalter wird beauftragt, die Zustellungen durchzuführen - ausgenommen ist die Zustellung an die Schuldnerin.

4. Anträge zur Beschlussfassung über die Beibehaltung des mit hiesigem Beschluss bestellten Insolvenzverwalters oder auf Wahl eines neuen Insolvenzverwalters sind bis zum 31.07.2024 beim Amtsgericht Dresden, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden schriftlich einzureichen.
Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die Erinnerung statt.
Die Erinnerung ist binnen einer Frist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung der Entscheidung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden. Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Erinnerung wird durch Einreichung einer Erinnerungsschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Erinnerung kann auch zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Erinnerung muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Erinnerung kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 541 IN 1034/22 · Freitaler Modellwerkstätten eG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
541 IN 1034/22
Wirksam am
16.11.2023
Registerbezug
Dresden, GnR 368
Amtsgericht Dresden - Insolvenzgericht
Aktenzeichen: 541 IN 1034/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freitaler Modellwerkstätten eG, Altburgk 41, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , GnR 368
vertreten durch den Vorstand Mike Hermsdorf
vertreten durch den Vorstand Tino Kästner

ergeht am 15.11.2023 nachfolgende Entscheidung:

1. Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung wird bestimmt auf

Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 05.12.2023
11:00 Uhr
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Auf der Tagesordnung steht:

Veräußerung der Assets der Schuldnerin mit Wirkung zum 01.01.2024, 0.00 Uhr, an eine dem Schuldner nahestehende Person im Sinne § 162 InsO wie folgt
a) Verkauf der Betriebsimmobilie bzw. des Betriebsgrundstückes, eingetragen beim Grundbuchamt Freital, im Grundbuch von Großburgk, Flst. 33/2, Altburgk 41, mit 6.026 qm, für 335.000,00 € an Herrn Mike Hermsdorf.
b) Verkauf der übrigen Assets und Übernahme des laufenden Geschäftsbetriebes für den Kaufpreis von 235.000,00 € an die HICONFORM eG in Freital, im Vorstand Herr Mike Hermsdorf, Gesellschafter Herr Mike Hermsdorf und Mitglieder der Familie.
2. Gemäß § 160 Abs. 1 Satz 3 InsO gilt die Zustimmung der Gläubigerversammlung als erteilt, wenn diese beschlussunfähig ist.

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen diese Entscheidung findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) statt.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Dresden
Olbrichtplatz 1
01099 Dresden

einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung.
Die Zustellung kann sowohl durch Aufgabe zur Post mittels einfachen Briefs als auch durch öffentliche Bekanntmachung im Internet unter www.insolvenzbekanntmachungen.de erfolgen.
Im Falle der Zustellung durch Aufgabe zur Post gilt diese drei Tage nach Aufgabe zur Post als zugestellt. Das Datum der Aufgabe zur Post kann dem Frankierungsaufdruck entnommen werden.
Wurde die Entscheidung öffentlich bekanntgemacht, so gilt diese zwei Tage nach dem Tag der Veröffentlichung als zugestellt.

Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde wird durch Einreichung einer Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die Beschwerde kann zur Niederschrift eines anderen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn die Niederschrift rechtzeitig bei dem oben genannten Gericht eingeht.
Die Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2 und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein.
Eine einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht. Rechtsbehelfe, die durch einen Rechtsanwalt, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument einzureichen. Das elektronische Dokument muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal https://justiz.de/laender-bund-europa/elektronische_kommunikation/index.php aufgerufen werden.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 541 IN 1034/22 · Freitaler Modellwerkstätten eG · Insolvenzgericht Dresden
Insolvenzgericht
Dresden
Aktenzeichen
541 IN 1034/22
Wirksam am
01.09.2022
Registerbezug
Dresden, GnR 368
Amtsgericht Dresden - Abteilung für Insolvenzsachen
Aktenzeichen: 533/553 IN 1034/22

In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der Freitaler Modellwerkstätten eG, Altburgk 41, 01705 Freital, Amtsgericht Dresden , GnR 368
vertreten durch den Vorstand Mike Hermsdorf
vertreten durch den Vorstand Tino Kästner

- wurde am 01.09.2022 um 13:00 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.

Eigenverwaltung wurde angeordnet.

Sachwalter ist:

Rechtsanwalt Olaf Seidel, Königstraße 25, 01097 Dresden, Email geschäftlich: dresden@andrespartner.de Telefax: 0351 44282801 Telefon geschäftlich: 0351 44282800

Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum 03.11.2022 bei dem Sachwalter anzumelden.

Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Sachwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).

Der gesetzliche Vertreter der Schuldnerin ist berechtigt, unter Aufsicht des Sachwalters die Insolvenzmasse zu verwalten und über sie zu verfügen (§§ 270 bis 285 InsO), jedoch nur zu dem Zweck, die Gläubiger gemeinschaftlich zu befriedigen.

Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über

|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Sachwalters gemäß § 57 InsO
|die Bestätigung des Gläubigerausschusses bzw. die Wahl eines Gläubigerausschusses oder die Wahl eines neuen Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Beschlussfassung über die Eigenverwaltung im Sinne der §§ 271, 272 InsO, Festlegung der für die Schuldnerin zustimmungsbedürftigen Rechtsgeschäfte (§ 277 InsO), Beauftragung der Schuldnerin oder des Sachwalters mit der Erstellung eines Insolvenzplanes (§ 284 InsO)
|Vorgaben zur Rechnungslegung der Schuldnerin gemäß § 66 InsO und zur Verwahrung der Wertgegenstände durch den Sachwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO

wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 24.11.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1

Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.

Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Donnerstag, 24.11.2022, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.

Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.

Die in dem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem (www.insolvenzbekanntmachungen.de) vom Gericht veranlasste Veröffentlichung von personenbezogenen Daten aus dem Insolvenzverfahren einschließlich des Eröffnungsverfahrens wird spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht.

Alle übrigen vom Gericht veranlassten Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
GnR 368 GnR 368: Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Altburgk 41, 01705 Freital). Die Generalversammlung vom 27.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von…
GnR 368: Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Altburgk 41, 01705 Freital). Die Generalversammlung vom 27.10.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen. Neuer Gegenstand: Herstellung und Vertrieb von Urformwerkzeugen für Gießereien aus Holz, Metall und Kunststoff aller Größen; Formbau; Erbringung von verkaufsbezogenen Kundendiensten und Dienstleistungen. Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.
Veränderungen
GnR 368 GnR 368: Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Altburgk 41, 01705 Freital). Ausgeschieden: Vorstand: Oerlein, Monika, Freital, *XX.XX.XXXX. personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Hermsdorf, Mike,…
GnR 368: Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Altburgk 41, 01705 Freital). Ausgeschieden: Vorstand: Oerlein, Monika, Freital, *XX.XX.XXXX. personenbezogene Daten geändert, nun: Vorstand: Hermsdorf, Mike, Freital, *XX.XX.XXXX; Kästner, Tino, Klingenberg OT Colmnitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 368 Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Burgker Str. 41, 01705 Freital). Bestellt: Vorstand: Kästner, Tino, Pretzschendorf OT Colmnitz, *XX.XX.XXXX.
Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Burgker Str. 41, 01705 Freital). Bestellt: Vorstand: Kästner, Tino, Pretzschendorf OT Colmnitz, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 368 Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Burgker Str. 41, 01705 Freital). Ausgeschieden: Vorstand: Seirig, Ronald, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Freitaler Modellwerkstätten eG, Freital (Burgker Str. 41, 01705 Freital). Ausgeschieden: Vorstand: Seirig, Ronald, Dresden, *XX.XX.XXXX.
Veränderungen
GnR 368 Freitaler Modellwerkstätten e.G., Freital (Burgker Str. 41, 01705 Freital). Ausgeschieden: Vorstand: Seifert, Klaus, Freital, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Hermsdorf, Mike, Seelitz OT Zschaagwitz, *XX.XX.…
Freitaler Modellwerkstätten e.G., Freital (Burgker Str. 41, 01705 Freital). Ausgeschieden: Vorstand: Seifert, Klaus, Freital, *XX.XX.XXXX. Bestellt: Vorstand: Hermsdorf, Mike, Seelitz OT Zschaagwitz, *XX.XX.XXXX.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.