Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass die Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von bis zu 1.000,00 EUR des Beschlusses des Vorsitzenden bedarf und dass die Eingehung von Verbindlichkeiten bei einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR der Genehmigung des Vorstands und im Wert von mehr als 5.000,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
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Angela Kirschke
Sylt/Westerland
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
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Satzung zuletzt geändert am: 2023-12-12
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