Handelsregister · VR 485 NI
Chronologischer Auszug
Förderverein des Schulzentrums Sylt e.V. · Amtsgericht Flensburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Verein der Freunde und Ehemaligen des Gymnasiums Sylt e.V. b) Westerland | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. b) Vorstandsmitglied: 1. Dr. Spahn, Norbert, *XX.XX.XXXX, Sehestedt Vorstandsmitglied: 2. Warnken, Angelika, Westerland | a) Eingetragener Verein Satzung vom 12.02.1996, geändert am 29.03.2000 und 16.05.2002. | a) 19.02.2007 Peters b) Tag der ersten Eintragung: 12.03.1996 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben, im Wege der Umschreibung von Amts wegen berichtigt worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. |
| 2 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 2. Warnken, Angelika Vorstandsmitglied: 3. Petersen, Ernst, *XX.XX.XXXX, Sylt-Ost/OT Tinnum | a) Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2007 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen. Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2008 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) und § 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft) beschlossen. | a) 17.12.2008 Gehlhaar | |
| 3 | a) Förderverein des Schulzentrums Sylt e.V. b) Sitz/Niederlassung: Sylt OT Westerland | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass die Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von mehr als 500,00 EUR bis 2.000,00 EUR der Genehmigung des Gesamtvorstands und im Wert von mehr als 2.000,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen. b) Änderung zu Nr. 3: Wohnort berichtigt: Vorstandsmitglied: Petersen, Ernst, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Tinnum | a) Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2012 hat die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere § 1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr). | a) 29.11.2012 Gehlhaar |
| 4 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 1. Dr. Spahn, Norbert Nicht mehr Vorstandsmitglied: 3. Petersen, Ernst Vorstandsmitglied: 4. Detlefsen, Gonde, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Westerland Vorstandsmitglied: 5. Suhl, Corinna, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Westerland | a) 28.05.2013 Gehlhaar | ||
| 5 | b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 5. Suhl, Corinna Vorstandsmitglied: 6. Schmidt, Lars, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Morsum | a) 05.12.2017 Gehlhaar | ||
| 6 | b) Vorstandsmitglied: 7. Kirschke, Angela, *XX.XX.XXXX, Sylt/Westerland Nicht mehr Vorstandsmitglied: 6. Schmidt, Lars | a) 08.04.2020 Stach | ||
| 7 | a) Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1. und 2. Vorsitzenden. Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass die Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von bis zu 1.000,00 EUR des Beschlusses des Vorsitzenden bedarf und dass die Eingehung von Verbindlichkeiten bei einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR bis 5.000,00 EUR der Genehmigung des Vorstands und im Wert von mehr als 5.000,00 EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen. b) Nicht mehr Vorstandsmitglied: 4. Detlefsen, Gonde | a) Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2023 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Organe) und § 7 (Vertretungsvorstand) beschlossen. Die allgemeine Vertretungsregelung ist geändert. | a) 01.08.2024 Stach |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.