Handelsregister · VR 485 NI

Chronologischer Auszug

Förderverein des Schulzentrums Sylt e.V. · Amtsgericht Flensburg

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 28.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Verein der Freunde und Ehemaligen des Gymnasiums
Sylt e.V.

b)
Westerland
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.

b)
Vorstandsmitglied:

1.
Dr. Spahn, Norbert, *XX.XX.XXXX, Sehestedt

Vorstandsmitglied:

2.
Warnken, Angelika, Westerland
a)
Eingetragener Verein

Satzung vom 12.02.1996, geändert am 29.03.2000
und 16.05.2002.
a)
19.02.2007
Peters
b)
Tag der ersten Eintragung:
12.03.1996

Dieses Blatt ist
zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben, im
Wege der Umschreibung von
Amts wegen berichtigt worden
und dabei an die
Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
2b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
2. Warnken, Angelika

Vorstandsmitglied:
3.
Petersen, Ernst, *XX.XX.XXXX, Sylt-Ost/OT Tinnum
a)
Die Mitgliederversammlung vom 28.11.2007 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 05.02.2008
hat die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der
Mitgliedschaft) und § 5 (Erlöschen der Mitgliedschaft) beschlossen.
a)
17.12.2008
Gehlhaar
3a)
Förderverein des Schulzentrums Sylt e.V.

b)
Sitz/Niederlassung:
Sylt OT Westerland
a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise beschränkt, dass
die Eingehung von Verbindlichkeiten im Wert von mehr
als 500,00 EUR bis 2.000,00 EUR der Genehmigung des
Gesamtvorstands und im Wert von mehr als 2.000,00
EUR der Genehmigung der Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
Änderung zu Nr. 3:
Wohnort berichtigt:
Vorstandsmitglied:

Petersen, Ernst, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Tinnum
a)
Die Mitgliederversammlung vom 06.11.2012 hat
die Satzung insgesamt neu gefasst, insbesondere §
1 (Name, Sitz und Geschäftsjahr).
a)
29.11.2012
Gehlhaar
4b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
1. Dr. Spahn, Norbert

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
3. Petersen, Ernst

Vorstandsmitglied:
4.
Detlefsen, Gonde, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Westerland

Vorstandsmitglied:
5.
Suhl, Corinna, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Westerland
a)
28.05.2013
Gehlhaar
5b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:
5. Suhl, Corinna

Vorstandsmitglied:
6.
Schmidt, Lars, *XX.XX.XXXX, Sylt OT Morsum
a)
05.12.2017
Gehlhaar
6b)
Vorstandsmitglied:
7.
Kirschke, Angela, *XX.XX.XXXX, Sylt/Westerland

Nicht mehr Vorstandsmitglied:
6. Schmidt, Lars
a)
08.04.2020
Stach
7a)
Der vertretungsberechtigte Vorstand besteht aus dem 1.
und 2. Vorsitzenden.
Der Verein wird gerichtlich und außergerichtlich durch jedes Vorstandsmitglied allein vertreten.
Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist in der Weise
beschränkt, dass die Eingehung von Verbindlichkeiten im
Wert von bis zu 1.000,00 EUR des Beschlusses des Vorsitzenden bedarf und dass die Eingehung von Verbindlichkeiten bei einem Wert von mehr als 1.000,00 EUR bis
5.000,00 EUR der Genehmigung des Vorstands und im
Wert von mehr als 5.000,00 EUR der Genehmigung der
Mitgliederversammlung bedürfen.

b)
Nicht mehr Vorstandsmitglied:

4. Detlefsen, Gonde
a)
Die Mitgliederversammlung vom 12.12.2023 hat
die Änderung der Satzung in § 3 (Erwerb der Mitgliedschaft), § 6 (Organe) und § 7 (Vertretungsvorstand) beschlossen.
Die allgemeine Vertretungsregelung ist geändert.
a)
01.08.2024
Stach

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.