Jedes Vorstandsmiglied vertritt einzeln. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu Verpflichtungen des Vereins bedarf er der Genehmigung der Verwaltung soweit im Einzelfall der Betrag von 2.000,00 EUR überschritten wird und der Betrag nicht von der Festsetzung im Haushaltsplan abweicht. Er bedarf der Zustimmung der Verwaltung soweit ein Betrag von 5.000,00 EUR nicht überschritten wird. Er bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einem höheren Wert als 5.000,00 EUR. Zum Erwerb, zur Belastung oder Veräußerung unbeweglichen Vermögens ist eine 2/3 - Mehrheit einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung notwendig.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Benjamin Prell
Emskirchen
Vorstand
Manfred Kreß
Oberreichenbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 07.12.1989 zuletzt geändert am 28.04.1995
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2012 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 4 (Mitgliedschaft), 9 (Der Vorstand) und § 10 (Verwaltung) der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Gerichtsstand), 2 (Zweck) und § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden..
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 14.08.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Protokoll Bl. 34/35 SB;
Protokoll Bl. 44/45 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 53 - 55 SB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.