Handelsregister · VR 10361
Chronologischer Auszug
Fischereiverein 1989 Emskirchen e.V. · Amtsgericht Fürth
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fischereiverein 1989 Emskirchen b) Emskirchen | a) Jedes Vorstandsmiglied vertritt einzeln. Zum Erwerb, zur Belastung oder Veräußerung unbeweglichen Vermögens ist eine 2/3 - Mehrheit einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung notwendig. b) Erster Vorsitzender: Sauerstein, Dieter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Derus, Heinz, Emskirchen, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 07.12.1989 zuletzt geändert am 28.04.1995 b) Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden.. | a) 04.01.2006 Haußner b) Tag der ersten Eintragung: 14.08.1990. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 6-14 SB; |
| 2 | b) Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Derus, Heinz, Emskirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Zweiter Vorsitzender: Gugel, Peter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX | a) 26.02.2009 Schmidt | ||
| 3 | b) Ausgeschieden: Erster Vorsitzender: Sauerstein, Dieter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Gugel, Peter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Erster Vorsitzender: Prell, Benjamin, Emskirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Zweiter Vorsitzender: Hußnätter, Andreas, Emskirchen, *XX.XX.XXXX | a) 11.03.2011 Strauß | ||
| 4 | a) Jedes Vorstandsmiglied vertritt einzeln. Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu Verpflichtungen des Vereins bedarf er der Genehmigung der Verwaltung soweit im Einzelfall der Betrag von 2.000,00 EUR überschritten wird und der Betrag nicht von der Festsetzung im Haushaltsplan abweicht. Er bedarf der Zustimmung der Verwaltung soweit ein Betrag von 5.000,00 EUR nicht überschritten wird. Er bedarf der Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einem höheren Wert als 5.000,00 EUR. Zum Erwerb, zur Belastung oder Veräußerung unbeweglichen Vermögens ist eine 2/3 - Mehrheit einer ordentlichen oder außerordentlichen Mitgliederversammlung notwendig. | a) Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2012 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und Aufgaben), 4 (Mitgliedschaft), 9 (Der Vorstand) und § 10 (Verwaltung) der Satzung beschlossen. | a) 27.12.2012 Strauß b) Protokoll Bl. 34/35 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 36 - 39 SB. | |
| 5 | a) Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz, Gerichtsstand), 2 (Zweck) und § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen. | a) 13.03.2015 Strauß b) Protokoll Bl. 44/45 SB; Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 53 - 55 SB. | ||
| 6 | b) Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Hußnätter, Andreas, Emskirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Zweite Vorsitzende: Köhler, Susanne, Emskirchen, *XX.XX.XXXX | a) 11.01.2016 Czernek | ||
| 7 | b) Ausgeschieden: Zweite Vorsitzende: Köhler, Susanne, Emskirchen, *XX.XX.XXXX Gewählt: Zweiter Vorsitzender: Segel, Oliver Herbert, Wilhelmsdorf, *XX.XX.XXXX | a) 19.09.2023 Hamberger | ||
| 8 | a) Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt: Fischereiverein 1989 Emskirchen e.V. | b) Ausgeschieden: Zweiter Vorsitzender: Segel, Oliver Herbert, Wilhelmsdorf, *XX.XX.XXXX Gewählt: Zweiter Vorsitzender: Kreß, Manfred, Oberreichenbach, *XX.XX.XXXX | a) 05.06.2025 Wegner |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.