Handelsregister · VR 10361

Chronologischer Auszug

Fischereiverein 1989 Emskirchen e.V. · Amtsgericht Fürth

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 22.01.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Fischereiverein 1989 Emskirchen

b)
Emskirchen
a)
Jedes Vorstandsmiglied vertritt einzeln.
Zum Erwerb, zur Belastung oder Veräußerung
unbeweglichen Vermögens ist eine 2/3 - Mehrheit einer
ordentlichen oder außerordentlichen
Mitgliederversammlung notwendig.

b)
Erster Vorsitzender:
Sauerstein, Dieter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
Zweiter Vorsitzender:
Derus, Heinz, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 07.12.1989 zuletzt geändert am 28.04.1995

b)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem ersten und zweiten Vorsitzenden..
a)
04.01.2006
Haußner

b)
Tag der ersten Eintragung:
14.08.1990.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.

Satzung Bl. 6-14 SB;
2b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Derus, Heinz, Emskirchen, *XX.XX.XXXX

Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Gugel, Peter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
26.02.2009
Schmidt
3b)
Ausgeschieden:
Erster Vorsitzender:
Sauerstein, Dieter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Gugel, Peter, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Erster Vorsitzender:
Prell, Benjamin, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Hußnätter, Andreas, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
11.03.2011
Strauß
4a)
Jedes Vorstandsmiglied vertritt einzeln.
Zur Verfügung über das Vereinsvermögen und zu
Verpflichtungen des Vereins bedarf er der Genehmigung
der Verwaltung soweit im Einzelfall der Betrag von
2.000,00 EUR überschritten wird und der Betrag nicht von
der Festsetzung im Haushaltsplan abweicht. Er bedarf
der Zustimmung der Verwaltung soweit ein Betrag von
5.000,00 EUR nicht überschritten wird. Er bedarf der
Zustimmung der Mitgliederversammlung bei einem
höheren Wert als 5.000,00 EUR.
Zum Erwerb, zur Belastung oder Veräußerung
unbeweglichen Vermögens ist eine 2/3 - Mehrheit einer
ordentlichen oder außerordentlichen
Mitgliederversammlung notwendig.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.11.2012 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck und
Aufgaben), 4 (Mitgliedschaft), 9 (Der Vorstand) und § 10 (Verwaltung) der Satzung
beschlossen.
a)
27.12.2012
Strauß

b)
Protokoll Bl. 34/35 SB;
Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 36 -
39 SB.
5a)
Die Mitgliederversammlung vom 27.06.2014 hat die Änderung der §§ 1 (Name, Sitz,
Gerichtsstand), 2 (Zweck) und § 3 (Gemeinnützigkeit) der Satzung beschlossen.
a)
13.03.2015
Strauß

b)
Protokoll Bl. 44/45 SB;

Satzung gemäß § 71 BGB Bl. 53 -
55 SB.
6b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Hußnätter, Andreas, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Zweite Vorsitzende:
Köhler, Susanne, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
a)
11.01.2016
Czernek
7b)
Ausgeschieden:
Zweite Vorsitzende:
Köhler, Susanne, Emskirchen, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Segel, Oliver Herbert, Wilhelmsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
19.09.2023
Hamberger
8a)
Rechtsformzusatz von Amts wegen ergänzt:
Fischereiverein 1989 Emskirchen e.V.
b)
Ausgeschieden:
Zweiter Vorsitzender:
Segel, Oliver Herbert, Wilhelmsdorf, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
Zweiter Vorsitzender:
Kreß, Manfred, Oberreichenbach, *XX.XX.XXXX
a)
05.06.2025
Wegner

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.