Handelsregister · HRB 27422

Chronologischer Auszug

FinGru-Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FinGru-Bildung gemeinnützige UG
(haftungsbeschränkt)

b)
Bad Reichenhall
Geschäftsanschrift:
Florianiplatz 16, 83435 Bad Reichenhall

c)
1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich
und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im
Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte
Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff.
AO).

2. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der
Erziehung, Volks- und Berufsbildung
einschließlich Studentenhilfe. Die
Gesellschaft fördert Bildung im Bereich
ökonomische und finanzielle Grundbildung
und Verbraucherbildung mit dem Ziel

a. Menschen unabhängig von ihrer sozialen
Herkunft alltagsnahe, altersgerechte und
nachhaltige finanzielle Grundbildung und
Verbraucherbildung zu ermöglichen und
ihre Finanz- und Verbraucherkompetenz zu
fördern;

b. Gender unabhängig allen Menschen
finanzielle Grundbildung und
Verbraucherbildung zu ermöglichen um zu
mehr Chancengerechtigkeit beizutragen,

c. Lehrkräfte bei der Durchführung von
Veranstaltungen im Bereich ökonomische
und finanzielle Grundbildung und
Verbraucherbildung zu unterstützen;
d. Immigranten durch finanzielle
Grundbildung und Verbraucherbildung bei
der Integration zu unterstützen.

3. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche
Zwecke mit derselben Intensität oder zur
selben Zeit verfolgen.

4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an
anderen Unternehmen zu beteiligen, solche
zu übernehmen oder solche als Spende
anzunehmen.

5. Die Gesellschaft verwirklicht den unter
Ziffer 1 genannten Zweck insbesondere,
aber nicht ausschließlich, durch
Entwicklung, Förderung und Durchführung
von Bildungsmaßnahmen in den Bereichen
ökonomische und finanzielle Bildung, sowie
durch die nachfolgenden Maßnahmen:

a. Erstellung und Anleitung zur
Durchführung von Kursen zu Finanzieller
Grundbildung

b. Organisation und Durchführung von
Kursen und Workshops zur finanziellen
Grundbildung (eLearning in
unterschiedlichen Formaten oder vor Ort)

c. Organisation und Durchführung von
Schulungen von Lehrkräften und
Multiplikatoren im Bereich der Finanziellen
Grundbildung (eLearning in
unterschiedlichen Formaten oder vor Ort)

d. Unentgeltliche Bereitstellung von Lernund Lehrmitteln im Rahmen der oben
angeführten Maßnahmen
6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie
verfolgt nicht in erster Linie
eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der
Gesellschaft dürfen nur für die
satzungsgemäßen Zwecke verwendet
werden. Die Gesellschafter dürfen keine
Gewinnanteile und auch keine sonstigen
Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft
erhalten. Sie erhalten bei Ihrem
Ausscheiden oder bei Auflösung der
Gesellschaft oder bei Wegfall
steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als
ihre eingezahlten Kapitalanteile und den
gemeinen Wert ihrer geleisteten
Sacheinlagen zurück. Es darf niemand
durch Ausgaben, die dem Zweck der
Gesellschaft fremd sind, oder durch
unverhältnismäßig hohe Vergütungen
begünstigt werden.

7. Die Gesellschaft darf im Übrigen
gewerblich tätigen Gesellschaften keine
Mittel gewähren.

8. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung
ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57
Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die
Aufgaben nicht selbst wahrnimmt.

9. Die Gesellschaft ist, soweit die
Vorschriften des steuerlichen
Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen,
berechtigt, innerhalb der Europäischen
Union unselbstständige
Zweigniederlassungen und
unselbstständige Betriebsstätten zu
errichten, die dem Zweck im Sinne des § 4
Nr. 1 dienen. Hat ein anderer Staat als
Deutschland das Besteuerungsrecht
hinsichtlich der Einkünfte aus diesen
unselbstständigen Zweigniederlassungen
und/oder unselbstständigen
Betriebsstätten darf die Errichtung nur
vorgenommen werden, wenn dieser Staat
den Gemeinnützigkeitsstatus der
unselbstständigen Teile der Gesellschaft
anerkennt.
1.000,00 EURa)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Berger, Walter, Bad Reichenhall, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018.
a)
14.11.2018
Dr. Weigl

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.