HRB 27422

FinGru-Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt)

Amtsgericht Traunstein · Bayern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Florianiplatz 16, 83435 Bad Reichenhall

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

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Registerdaten

Sitz
Bad Reichenhall
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Letzte Eintragung
14.11.2018
Datenstand
2025-02-04
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Walter Berger

Bad Reichenhall

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.

Handelsregister

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Stand 2025-02-04

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Gegenstand des Unternehmens

1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe. Die Gesellschaft fördert Bildung im Bereich ökonomische und finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung mit dem Ziel a. Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft alltagsnahe, altersgerechte und nachhaltige finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung zu ermöglichen und ihre Finanz- und Verbraucherkompetenz zu fördern; b. Gender unabhängig allen Menschen finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung zu ermöglichen um zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen, c. Lehrkräfte bei der Durchführung von Veranstaltungen im Bereich ökonomische und finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung zu unterstützen; d. Immigranten durch finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung bei der Integration zu unterstützen. 3. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität oder zur selben Zeit verfolgen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu übernehmen oder solche als Spende anzunehmen. 5. Die Gesellschaft verwirklicht den unter Ziffer 1 genannten Zweck insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Entwicklung, Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen in den Bereichen ökonomische und finanzielle Bildung, sowie durch die nachfolgenden Maßnahmen: a. Erstellung und Anleitung zur Durchführung von Kursen zu Finanzieller Grundbildung b. Organisation und Durchführung von Kursen und Workshops zur finanziellen Grundbildung (eLearning in unterschiedlichen Formaten oder vor Ort) c. Organisation und Durchführung von Schulungen von Lehrkräften und Multiplikatoren im Bereich der Finanziellen Grundbildung (eLearning in unterschiedlichen Formaten oder vor Ort) d. Unentgeltliche Bereitstellung von Lern- und Lehrmitteln im Rahmen der oben angeführten Maßnahmen 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Die Gesellschaft darf im Übrigen gewerblich tätigen Gesellschaften keine Mittel gewähren. 8. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 9. Die Gesellschaft ist, soweit die Vorschriften des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen, berechtigt, innerhalb der Europäischen Union unselbstständige Zweigniederlassungen und unselbstständige Betriebsstätten zu errichten, die dem Zweck im Sinne des § 4 Nr. 1 dienen. Hat ein anderer Staat als Deutschland das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte aus diesen unselbstständigen Zweigniederlassungen und/oder unselbstständigen Betriebsstätten darf die Errichtung nur vorgenommen werden, wenn dieser Staat den Gemeinnützigkeitsstatus der unselbstständigen Teile der Gesellschaft anerkennt.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Neueintragungen
HRB 27422 HRB 27422: FinGru-Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Bad Reichenhall, Florianiplatz 16, 83435 Bad Reichenhall. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018. Geschäft…
HRB 27422: FinGru-Bildung gemeinnützige UG (haftungsbeschränkt), Bad Reichenhall, Florianiplatz 16, 83435 Bad Reichenhall. Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.11.2018. Geschäftsanschrift: Florianiplatz 16, 83435 Bad Reichenhall. Gegenstand des Unternehmens: 1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnittes "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (§§ 51 ff. AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich Studentenhilfe. Die Gesellschaft fördert Bildung im Bereich ökonomische und finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung mit dem Ziel a. Menschen unabhängig von ihrer sozialen Herkunft alltagsnahe, altersgerechte und nachhaltige finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung zu ermöglichen und ihre Finanz- und Verbraucherkompetenz zu fördern; b. Gender unabhängig allen Menschen finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung zu ermöglichen um zu mehr Chancengerechtigkeit beizutragen, c. Lehrkräfte bei der Durchführung von Veranstaltungen im Bereich ökonomische und finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung zu unterstützen; d. Immigranten durch finanzielle Grundbildung und Verbraucherbildung bei der Integration zu unterstützen. 3. Die Gesellschaft muss nicht sämtliche Zwecke mit derselben Intensität oder zur selben Zeit verfolgen. 4. Die Gesellschaft ist berechtigt, sich an anderen Unternehmen zu beteiligen, solche zu übernehmen oder solche als Spende anzunehmen. 5. Die Gesellschaft verwirklicht den unter Ziffer 1 genannten Zweck insbesondere, aber nicht ausschließlich, durch Entwicklung, Förderung und Durchführung von Bildungsmaßnahmen in den Bereichen ökonomische und finanzielle Bildung, sowie durch die nachfolgenden Maßnahmen: a. Erstellung und Anleitung zur Durchführung von Kursen zu Finanzieller Grundbildung b. Organisation und Durchführung von Kursen und Workshops zur finanziellen Grundbildung (eLearning in unterschiedlichen Formaten oder vor Ort) c. Organisation und Durchführung von Schulungen von Lehrkräften und Multiplikatoren im Bereich der Finanziellen Grundbildung (eLearning in unterschiedlichen Formaten oder vor Ort) d. Unentgeltliche Bereitstellung von Lern- und Lehrmitteln im Rahmen der oben angeführten Maßnahmen 6. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsgemäßen Zwecke verwendet werden. Die Gesellschafter dürfen keine Gewinnanteile und auch keine sonstigen Zuwendungen aus Mitteln der Gesellschaft erhalten. Sie erhalten bei Ihrem Ausscheiden oder bei Auflösung der Gesellschaft oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke nicht mehr als ihre eingezahlten Kapitalanteile und den gemeinen Wert ihrer geleisteten Sacheinlagen zurück. Es darf niemand durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. 7. Die Gesellschaft darf im Übrigen gewerblich tätigen Gesellschaften keine Mittel gewähren. 8. Die Gesellschaft kann sich zur Erfüllung ihrer Aufgaben einer Hilfsperson i.S.d. § 57 Abs. 1 Satz 2 AO bedienen, soweit sie die Aufgaben nicht selbst wahrnimmt. 9. Die Gesellschaft ist, soweit die Vorschriften des steuerlichen Gemeinnützigkeitsrechts dies zulassen, berechtigt, innerhalb der Europäischen Union unselbstständige Zweigniederlassungen und unselbstständige Betriebsstätten zu errichten, die dem Zweck im Sinne des § 4 Nr. 1 dienen. Hat ein anderer Staat als Deutschland das Besteuerungsrecht hinsichtlich der Einkünfte aus diesen unselbstständigen Zweigniederlassungen und/oder unselbstständigen Betriebsstätten darf die Errichtung nur vorgenommen werden, wenn dieser Staat den Gemeinnützigkeitsstatus der unselbstständigen Teile der Gesellschaft anerkennt. Stammkapital: 1.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Berger, Walter, Bad Reichenhall, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

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