Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein je allein. Vor Gericht und vor Behörden vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein. Einzelausgaben über 300,00 EUR erfordern die Genehmigung der erweiterten Vorstandschaft, solche über 1.000,00 EUR die der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Anni Bergauer
Ansbach
Vorstand
Friedrich Jordan
Großhabersdorf
Vorstand
Edgar Zottmann
Ansbach
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 04.11.1976 zuletzt geändert am 27.06.1991
Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 6 (Beiträge), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Vorstand und Beirat), 10 (Mitgliederversammlung), 12 (Pflichten des Vorstands), 13 (Stimmrecht), 14 (Auflösung) der Satzung beschlossen. Weiterhin wurde ein Anhang zur Satzung angefügt, der die Genehmigungserfordernisse von Vorstandsgeschäften regelt.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 11.11.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 39 ff. So.
Beschluss/neue Satzung Bl. 95 ff. d.A..
Sonstige Rechtsverhältnisse
Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.