Handelsregister · VR 280
Chronologischer Auszug
Film- und Videoclub Ansbach e.V. · Amtsgericht Ansbach
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Film- und Videoclub Ansbach e.V. b) Ansbach | a) Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) 1. Vorsitzende: Bergauer, Anni, Ansbach, *XX.XX.XXXX 2. Vorsitzender: Jordan, Friedrich, Großhabersdorf, *XX.XX.XXXX | a) Eingetragener Verein Satzung vom 04.11.1976 zuletzt geändert am 27.06.1991 b) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden | a) 04.12.2002 Greiner b) Tag der ersten Eintragung: 11.11.1976. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 39 ff. So. |
| 2 | a) Der 1. und der 2. Vorsitzende vertreten den Verein je allein. Vor Gericht und vor Behörden vertreten jeweils zwei Vorstandsmitglieder den Verein. Einzelausgaben über 300,00 EUR erfordern die Genehmigung der erweiterten Vorstandschaft, solche über 1.000,00 EUR die der Mitgliederversammlung. b) Gewählt: Schatzmeister: Zottmann, Edgar, Ansbach, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 19.01.2009 hat die Änderung der §§ 2 (Zweck), 6 (Beiträge), 7 (Beendigung der Mitgliedschaft), 9 (Vorstand und Beirat), 10 (Mitgliederversammlung), 12 (Pflichten des Vorstands), 13 (Stimmrecht), 14 (Auflösung) der Satzung beschlossen. Weiterhin wurde ein Anhang zur Satzung angefügt, der die Genehmigungserfordernisse von Vorstandsgeschäften regelt. b) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem/der 1. Vorsitzenden und dem/der 2. Vorsitzenden und dem Schatzmeister. | a) 10.11.2009 Bößenecker b) Beschluss/neue Satzung Bl. 95 ff. d.A.. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.