Der Erwerb und die Verwaltung in eigenem Namen und für eigene Rechnung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen - insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Finanzen und Controlling sowie lnformationstechnologie - vornehmlich für Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Geschäftsführer(in)
Matthias Maier
Nürtingen
einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2014.
Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen.
Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 75.000,00 EUR erhöht.
Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen.
Freitext
Vorgang Nr. 2
Vorgang Nr. 4
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.03.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VELOX Feinblechtechnik GmbH", Aglasterhausen (Amtsgericht Mannheim HRB 730557) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme).
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 31.01.2025 (12 IN 57/25) wurde ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt.
Verfügungen der Gesellschaft über Gegenstände ihres Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 InsO).
Durch Beschluss des Amtsgerichts Esslingen vom 31.03.2025 (12 IN 57/25) wurde über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Gesellschaft ist durch Eröffnung des Insolvenzverfahrens über ihr Vermögen (Amtsgericht Esslingen, 12 IN 57/25) aufgelöst. Gemäß § 60 Abs. 1 GmbHG i.V. § 65 Abs. 1 GmbHG von Amts wegen eingetragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.