HRB 749626

FIDELITAS Industrieholding GmbH

Amtsgericht Stuttgart · Baden-Württemberg

aktuell 5 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen

Geschäftsanschrift aus dem Handelsregister

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Nürtingen
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
Letzte Eintragung
15.04.2025
Datenstand
2025-10-09
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Leitung und Vertretung

Vollständige Registerinformationen
Geschäftsführer(in)

Matthias Maier

Nürtingen

einzelvertretungsberechtigtmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Allgemeine Vertretungsregelung
  • Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen.

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2025-10-09

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Veröffentlichungen

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Registerinformationen

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Gegenstand des Unternehmens

Der Erwerb und die Verwaltung in eigenem Namen und für eigene Rechnung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen - insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Finanzen und Controlling sowie lnformationstechnologie - vornehmlich für Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

5
Insolvenzbekanntmachung
Sicherungsmaßnahme 12 IN 57/25 · FIDELITAS Industrieholding GmbH · Insolvenzgericht Esslingen am Neckar
Insolvenzgericht
Esslingen am Neckar
Aktenzeichen
12 IN 57/25
Wirksam am
31.01.2025
Registerbezug
Stuttgart, HRB 749626
12 IN 57/25

In dem Verfahren über den Antrag

FIDELITAS Industrieholding GmbH, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen, vertreten durch den Geschäftsführer Dr. Matthias Maier
Registergericht: Amtsgericht Stuttgart Registergericht Register-Nr.: HRB 749626
- Schuldnerin -
Verfahrensbevollmächtigte:
Rechtsanwälte Grub, Brugger & Partner, Reinsburgstraße 27, 70178 Stuttgart, Gz.: 131/2025/ps/ck
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das eigene Vermögen

Beschluss:

Zur Verhinderung nachteiliger Veränderungen in der Vermögenslage der Schuldnerin bis zur Entscheidung über den Antrag wird am 31.01.2025 um 09:00 Uhr angeordnet (§§ 21, 22 InsO):
1. Maßnahmen der Zwangsvollstreckung einschließlich der Vollziehung eines Arrestes oder einer einstweiligen Verfügung gegen die Schuldnerin werden untersagt, soweit nicht unbewegliche Gegenstände betroffen sind; bereits begonnene Maßnahmen werden einstweilen eingestellt (§ 21 Abs. 2 Nr. 3 InsO).
2. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird

Rechtsanwalt Dr. Tibor Daniel Braun
Heilbronner Straße 190, 70191 Stuttgart
Telefon: 0711 2255830, Fax: 0711 22558320

bestellt.
Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände des schuldnerischen Vermögens sind nur noch mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam (§ 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO).
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist nicht der allgemeine Vertreter der Schuldnerin. Er hat die Aufgabe, durch Überwachung der Schuldnerin deren Vermögen zu sichern und zu erhalten (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 1 InsO). Der vorläufige Insolvenzverwalter hat zu prüfen, ob das Vermögen der Schuldnerin die Kosten des Verfahrens decken wird (§ 22 Abs. 1 Satz 2 Nr. 3 InsO).
Der Schuldnerin wird verboten, über Bankkonten und über Außenstände der Schuldnerin ganz oder teilweise zu verfügen. Hinsichtlich der Bankkonten und der Außenstände der Schuldnerin geht die Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis auf den vorläufigen Insolvenzverwalter über. Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, Bankguthaben und sonstige Forderungen der Schuldnerin einzuziehen sowie eingehende Gelder entgegenzunehmen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird ermächtigt, auf den Namen der Schuldnerin oder auf seinen Namen in der Funktion als vorläufiger Insolvenzverwalter Sonderkonten (gemäß Urteilen des Bundesgerichtshofes vom 07.02.2019, Az. IX ZR 47/18 und vom 24.01.2019, Az. IX ZR 110/17) zu eröffnen und auch über diese Konten zu verfügen.
Er wird insoweit ermächtigt, für die Kontoführung Masseverbindlichkeiten i. S. v. § 55 Abs. 2 InsO zu begründen.
Die Konten der Schuldnerin führenden Kreditinstitute werden dem vorläufigen Insolvenzverwalter gegenüber zur Auskunftserteilung verpflichtet.
Den Schuldnern der Schuldnerin (Drittschuldnern) wird verboten, an die Schuldnerin zu zahlen. Sie werden aufgefordert, Leistungen unter Beachtung dieser Anordnung nur noch an den vorläufigen Insolvenzverwalter zu leisten (§ 23 Abs. 1 Satz 3 InsO).
Gem. § 8 Abs. 3 InsO wird der vorläufige Insolvenzverwalter beauftragt, die Zustellungen des Beschlusses an die Schuldner der Schuldnerin vorzunehmen (§ 23 Abs. 1 Satz 2 InsO) und hierüber Nachweis zu führen.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist berechtigt, die Geschäftsräume und betrieblichen Einrichtungen der Schuldnerin einschließlich der Nebenräume zu betreten und dort Nachforschungen anzustellen. Die Schuldnerin hat ihm Einsicht in die Bücher und Geschäftspapiere zu gestatten und sie diesem auf Verlangen bis zur Entscheidung über die Eröffnung des Verfahrens herauszugeben. Sie hat ihm alle Auskünfte zu erteilen, die zur Sicherung der künftigen Insolvenzmasse und zur Aufklärung der schuldnerischen Vermögensverhältnisse erforderlich sind.
Der vorläufige Insolvenzverwalter wird zugleich beauftragt, als Sachverständiger zu prüfen, ob ein nach der Rechtsform der Schuldnerin maßgeblicher Eröffnungsgrund vorliegt und welche Aussichten für eine Fortführung des schuldnerischen Unternehmens bestehen.
Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte Veröffentlichung wird dort mindestens für die Dauer der Wirksamkeit der Anordnung gespeichert. Im Falle der Eröffnung erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Verfahrens (§ 3 Abs. 1 S. 1 InsOBekV); falls nicht eröffnet wird, erfolgt eine Löschung spätestens sechs Monate nach Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahme (§ 3 Abs. 1 S. 2 InsOBekV).

Rechtsbehelfsbelehrung:

Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde) eingelegt werden.

Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem

Amtsgericht Esslingen
Ritterstraße 8
73728 Esslingen

einzulegen.

Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht verkündet wird, mit deren Zustellung beziehungsweise mit der wirksamen öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de). Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO. Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung, Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.

Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.

Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.

Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt werde.

Gegen die Entscheidung können der Schuldner oder die Gläubiger des Schuldners in gleicher Weise die sofortige Beschwerde einlegen, soweit damit das Fehlen der internationalen Zuständigkeit im Eröffnungsverfahren eines Hauptinsolvenzverfahrens nach Artikel 5 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2015/848 gerügt werden soll (Artikel 102c - § 4 EGInsO).

Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingelegt werden. Eine Einlegung per E-Mail ist nicht zulässig. Wie Sie bei Gericht elektronisch einreichen können, wird auf www.ejustice-bw.de beschrieben.

Schriftlich einzureichende Anträge und Erklärungen, die durch eine Rechtsanwältin, einen Rechtsanwalt, durch eine Notarin, einen Notar, durch eine Behörde oder durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts einschließlich der von ihr zur Erfüllung ihrer öffentlichen Aufgaben gebildeten Zusammenschlüsse eingereicht werden, sind als elektronisches Dokument zu übermitteln. Ist dies aus technischen Gründen vorübergehend nicht möglich, bleibt die Übermittlung nach den allgemeinen Vorschriften zulässig. Die vorübergehende Unmöglichkeit ist bei der Ersatzeinreichung oder unverzüglich danach glaubhaft zu machen; auf Anforderung ist ein elektronisches Dokument nachzureichen.

Amtsgericht Esslingen - Insolvenzgericht - 31.01.2025

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 749626 HRB 749626: FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2021 un…
HRB 749626: FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen. Mit der Gesellschaft (übernehmender Rechtsträger) ist aufgrund des Verschmelzungsvertrages vom 25.03.2021 und der Versammlungsbeschlüsse der beteiligten Rechtsträger vom 25.03.2021 die Gesellschaft mit beschränkter Haftung "VELOX Feinblechtechnik GmbH", Aglasterhausen (Amtsgericht Mannheim HRB 730557) verschmolzen (Verschmelzung zur Aufnahme). Als nicht eingetragen wird bekanntgemacht: Den Gläubigern der an der Verschmelzung beteiligten Rechtsträger ist, wenn sie binnen sechs Monaten nach dem Tag, an dem die Eintragung der Verschmelzung in das Register des Sitzes desjenigen Rechtsträgers, dessen Gläubiger sie sind, nach § 19 Abs. 3 UmwG als bekanntgemacht gilt, ihren Anspruch nach Grund und Höhe schriftlich anmelden, Sicherheit zu leisten, soweit sie nicht Befriedigung verlangen können. Dieses Recht steht den Gläubigern jedoch nur zu, wenn sie glaubhaft machen, dass durch die Verschmelzung die Erfüllung ihrer Forderung gefährdet wird.
Veränderungen
HRB 749626 HRB 749626: FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand …
HRB 749626: FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen. Die Gesellschafterversammlung vom 17.09.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) beschlossen. Gegenstand geändert; nun: Der Erwerb und die Verwaltung in eigenem Namen und für eigene Rechnung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen - insbesondere in den Bereichen Unternehmensberatung, Finanzen und Controlling sowie lnformationstechnologie - vornehmlich für Unternehmen, an denen die Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar beteiligt ist.
Veränderungen
HRB 749626 HRB 749626:FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen.Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital,…
HRB 749626:FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen.Die Gesellschafterversammlung vom 31.10.2014 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 3 (Stammkapital, Stammeinlage) beschlossen. Das Stammkapital ist durch Beschluss der Gesellschafterversammlung vom gleichen Tag um 75.000,00 EUR erhöht. Stammkapital nun: 100.000,00 EUR.
Neueintragungen
HRB 749626 HRB 749626:FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2014. Geschäftsanschrift: August-Pfänder…
HRB 749626:FIDELITAS Industrieholding GmbH, Nürtingen, August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen.Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 10.06.2014. Geschäftsanschrift: August-Pfänder-Straße 18, 72622 Nürtingen. Gegenstand: Der Erwerb und die Verwaltung in eigenem Namen und für eigene Rechnung von Beteiligungen an anderen Unternehmen, Immobilien oder anderen Vermögensgegenständen sowie die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Unternehmensberatung. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Allgemeine Vertretungsregelung: Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, vertritt er allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, vertreten zwei gemeinsam oder ein Geschäftsführer mit einem Prokuristen. Geschäftsführer: Dr. Maier, Matthias, Nürtingen, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.