Handelsregister · HRB 5200

Chronologischer Auszug

FEBA Anlagenbau GmbH · Amtsgericht Stendal

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 06.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FEBA Anlagenbau GmbH

b)
Stendal

c)
Maschinen- und Anlagenbau
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Reihs, Olaf Henning, Langensalzwedel,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2006.
a)
16.03.2006
König

b)
Gesellschaftsvertrag Bl.
7 SB;
2b)
Tangermünde
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2007 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
14.05.2007
Gronert
3b)
Gemäß § 3 EGGmbHG von Amts wegen
ergänzt als
Geschäftsanschrift:
Langensalzwedeler Weg 03, 39590
Tangermünde
a)
11.10.2010
Riep
4b)
Stendal
Geschäftsanschrift:
Langer Weg 58, 39576 Stendal
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2014 hat die
Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen.
a)
21.05.2014
Storbeck
5b)
Geschäftsanschrift:
Hoher Weg 7, 39576 Stendal
a)
05.02.2020
Jolas
6b)
Über das Vermögen der Gesellschaft ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Stendal vom 17.07.2023 (Az. 7 IN 36/23) die
vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt,
dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
20.07.2023
Schwanke

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.