HRB 5200

FEBA Anlagenbau GmbH

Amtsgericht Stendal · Sachsen-Anhalt

aktuell 8 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Stendal

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Registerdaten

Sitz
Stendal
Datenstand
2024-04-06
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

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Stand 2024-04-06

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Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

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Registertreffer

Frühere Bezeichnungen und Sitze

Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.

  1. FEBA Anlagenbau GmbH Tangermünde

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

8
Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 36/23 · FEBA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 36/23
Wirksam am
13.06.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 5200
7 IN 36/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEBA Anlagenbau GmbH, Hoher Weg 7, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, HRB 5200), vertr. d.: Olaf Reihs, OT Langensalzwedel, Salzstr. 5, 39590 Tangermünde, (Geschäftsführer), hat der Insolvenzverwalter am 07.06.2024 gem. § 208 InsO angezeigt, dass die Insolvenzmasse zur Erfüllung der fälligen bzw. der künftig fällig werdenden sonstigen Masseverbindlichkeiten nicht ausreicht.

Amtsgericht Stendal, 12.06.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 36/23 · FEBA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 36/23
Wirksam am
16.04.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 5200
7 IN 36/23: In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der FEBA Anlagenbau GmbH, Hoher Weg 7, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, HRB 5200), vertr. d.: Olaf Reihs, OT Langensalzwedel, Salzstr. 5, 39590 Tangermünde, (Geschäftsführer), wird die Tagesordnung zum Berichts- und Prüfungstermin vom 11.06.2024 dahingehend ergänzt, dass die Zustimmung der Gläubigerversammlung gem. § 160 InsO zu folgenden Punkten erfolgen soll:
> freihändige Veräußerung des beweglichen Anlagevermögens an Dritte, gegebenenfalls auch der Schuldner nahestehende Personen
> Ermächtigung des Verwalters, den Geschäftsbetrieb im Wege einer übertragenden Sanierung auf einen Dritten, gegebenenfalls auch der Schuldner nahestehende Person, zu übertragen oder zu schließen
> Ermächtigung des Verwalters, Rechtsstreite zu führen und im Rahmen der Rechtsstreite oder zu deren Vermeidung Vergleiche abzuschließen.

Amtsgericht Stendal, 12.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Forderungsprüfung 7 IN 36/23 · FEBA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 36/23
Wirksam am
08.04.2024
Registerbezug
Stendal, HRB 5200
7 IN 36/23: Über das Vermögen der FEBA Anlagenbau GmbH, Hoher Weg 7, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, HRB 5200), vertr. d.: Olaf Reihs, OT Langensalzwedel, Salzstr. 5, 39590 Tangermünde, (Geschäftsführer), ist am 04.04.2024 um 10:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet worden.
Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de.

Die Gläubiger werden aufgefordert:

a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter unter Beachtung des § 174 InsO bis zum 21.05.2024 anzumelden;

b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte sie an beweglichen Sachen oder an Rechten der Schuldnerin in Anspruch nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).

Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).

Das Verfahren wird schriftlich durchgeführt (§ 5 Abs. 2 S. 1 InsO).

Stichtag, der dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, ist der 11.06.2024.

Bis zu diesem Datum müssen schriftlich bei Gericht eingegangen sein:

> Widersprüche, mit denen Forderungen bestritten werden,

> Anträge über:

* die Person des Insolvenzverwalters (§ 57 InsO),
* die Einsetzung bzw. Beibehaltung und Besetzung eines Gläubigerausschusses (§ 68 InsO)

sowie gegebenenfalls über:

* die Wirksamkeit der Verwaltererklärung zu Vermögen aus selbstständiger
Tätigkeit (§ 35 Abs. 2 InsO),
* Zwischenrechnungslegungen gegenüber der Gläubigerversammlung
(§ 66 Abs. 3 InsO),
* eine Hinterlegungsstelle und Bedingungen zur Anlage und Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und Kostbarkeiten (§ 149 InsO),
* den Fortgang des Verfahrens (§ 157 InsO); z. B. Unternehmensstilllegung, vorläufige Fortführung, Insolvenzplan,
* die Verwertung der Insolvenzmasse (§ 159 InsO),
* besonders bedeutsame Rechtshandlungen der Insolvenzverwalterin (§ 160 InsO); insbesondere: Veräußerung des Unternehmens oder des Betriebs der Schuldnerin, des Warenlagers im Ganzen, eines unbeweglichen Gegenstandes aus freier Hand, einer Beteiligung der Schuldnerin an einem anderen Unternehmen, die der Herstellung einer dauernden Verbindung zu diesem Unternehmen dienen soll, die Aufnahme eines Darlehens, das die Masse erheblich belasten würde, Anhängigmachung, Aufnahme, Beilegung oder Vermeidung eines Rechtsstreits mit erheblichem Streitwert,
* eine Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder eine Betriebsveräußerung unter Wert (§§ 162, 163 InsO),
* eine Beantragung der Anordnung einer Eigenverwaltung (§ 271 InsO),
* Zahlung von Unterhalt aus der Insolvenzmasse (§§ 100, 101 InsO),
* eine Einstellung des Verfahrens durch das Gericht gem. § 207 InsO ohne Einberufung einer besonderen Gläubigerversammlung.

Die Insolvenztabelle und die Anmeldungsunterlagen werden innerhalb des ersten Drittels des Zeitraums, der zwischen dem Ablauf der Anmeldefrist (21.05.2024) und dem vorstehend genannten Stichtag, zu dem die Forderungen schriftlich geprüft werden (11.06.2024), liegt, in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht für die Beteiligten niedergelegt.

Hinweise:

> Zustimmungen der Gläubiger zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen nach § 160 InsO gelten als erteilt, auch wenn eine einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist oder wenn bis zu dem Stichtag, der im schriftlichen Verfahren dem Berichts- und Prüfungstermin entspricht, keine Widersprüche erhoben werden.
> Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, werden nicht benachrichtigt.

Löschungsfristen:

Die Löschung von Veröffentlichungen in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgt nach § 3 InsoBekV. Die Löschungsfristen sind folgende:

> Veröffentlichungen, die im Antrags- oder Insolvenzverfahren erfolgt sind, werden spätestens sechs Monate nach der Aufhebung oder der Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht. Wird das Verfahren nicht eröffnet, beginnt die Frist mit der Aufhebung der veröffentlichten Sicherungsmaßnahmen.
> Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.

Rechtsmittelbelehrung

Die Entscheidung kann von der Schuldnerin, dem Pensions-Sicherungsverein, der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht sowie bei juristischen Personen und Gesellschaften ohne Rechtspersönlichkeit von jedem Mitglied des Vertretungsorgans bzw. jedem persönlich haftenden Gesellschafter mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 04.04.2024

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Insolvenzbekanntmachung
Insolvenzbekanntmachung 7 IN 36/23 · FEBA Anlagenbau GmbH · Insolvenzgericht Hansestadt Stendal
Insolvenzgericht
Hansestadt Stendal
Aktenzeichen
7 IN 36/23
Wirksam am
17.07.2023
Registerbezug
Stendal, HRB 5200
7 IN 36/23: In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der FEBA Anlagenbau GmbH, Hoher Weg 7, 39576 Hansestadt Stendal (AG Stendal, HRB 5200), vertr. d.: Olaf Reihs, OT Langensalzwedel, Salzstr. 5, 39590 Tangermünde, (Geschäftsführer), ist am 17.07.2023 um 15:45 Uhr die vorläufige Verwaltung des Vermögens der Antragsgegnerin angeordnet worden. Verfügungen der Antragsgegnerin sind nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam. Zum vorläufigen Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Prof. Dr. Lucas F. Flöther, Klausenerstraße 23, 39112 Magdeburg, Tel.: 0391-5556840, Fax: 0391-5556849, E-Mail: magdeburg@floether-wissing.de bestellt worden.

Die Schuldner der Antragsgegnerin werden aufgefordert, nur noch unter Beachtung des Beschlusses zu leisten (§ 23 Abs. 1 S. 3 InsO).

Rechtsmittelbelehrung

Diese Entscheidung kann durch die Antragsgegnerin mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden. Darüber hinaus kann, wenn nach Art. 5 Abs. 1 der Verordnung (EU) 2015/848 das Fehlen der internationalen Zuständigkeit für die Eröffnung des Hauptinsolvenzverfahrens gerügt werden soll, die sofortige Beschwerde auch von jedem Gläubiger eingelegt werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Stendal - Insolvenzabteilung -, Scharnhorststraße 40, 39576 Hansestadt Stendal, Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach: govello-1160135924133-000003203 einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Beschwerde kann ab dem 1. Januar 2018 auch als elektronisches Dokument, das für die Bearbeitung durch die Gerichte geeignet ist, eingelegt werden. Hierzu muss die Beschwerde von der verantwortenden Person mit einer qualifizierten elektronischen Signatur versehen oder signiert auf einem der in § 130a Abs. 4 ZPO (in der ab dem 1. Januar 2018 geltenden Fassung) beschriebenen sicheren Übermittlungswege eingereicht werden. Eine einfache E-Mail reicht nicht aus. Einzelheiten zum Dateiformat und zu den technischen Anforderungen sind der Verordnung über die technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das besondere elektronische Behördenpostfach (Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) sowie den "Informationen zum Elektronischen Rechtsverkehr" auf der Internet-Seite www.justiz.de zu entnehmen.

Amtsgericht Stendal, 17.07.2023

Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.

Veränderungen
HRB 5200 HRB 5200: FEBA Anlagenbau GmbH, Stendal, Langer Weg 58, 39576 Stendal. Geschäftsanschrift: Hoher Weg 7, 39576 Stendal.
HRB 5200: FEBA Anlagenbau GmbH, Stendal, Langer Weg 58, 39576 Stendal. Geschäftsanschrift: Hoher Weg 7, 39576 Stendal.
Veränderungen
HRB 5200 HRB 5200:FEBA Anlagenbau GmbH, Tangermünde, Langensalzwedeler Weg 03, 39590 Tangermünde.Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Stend…
HRB 5200:FEBA Anlagenbau GmbH, Tangermünde, Langensalzwedeler Weg 03, 39590 Tangermünde.Die Gesellschafterversammlung vom 14.05.2014 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Stendal. Geschäftsanschrift: Langer Weg 58, 39576 Stendal.
Veränderungen
HRB 5200 FEBA Anlagenbau GmbH, Stendal (Langensalzwedeler Weg 03, 39590 Tangermünde). Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Tangermünde.
FEBA Anlagenbau GmbH, Stendal (Langensalzwedeler Weg 03, 39590 Tangermünde). Die Gesellschafterversammlung vom 10.04.2007 hat die Änderung des § 1 (Sitz) der Satzung beschlossen. Neuer Sitz: Tangermünde.
Neueintragungen
HRB 5200 FEBA Anlagenbau GmbH, Stendal (Arneburger Str. 24, 39576 Stendal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2006. Gegenstand des Unternehmens: Maschinen- und Anlagenbau. Stammkap…
FEBA Anlagenbau GmbH, Stendal (Arneburger Str. 24, 39576 Stendal). Gesellschaft mit beschränkter Haftung. Gesellschaftsvertrag vom 08.02.2006. Gegenstand des Unternehmens: Maschinen- und Anlagenbau. Stammkapital: 25.000,00 EUR. Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. Geschäftsführer: Reihs, Olaf Henning, Langensalzwedel, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberechtigt; mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht eingetragen: Die Bekanntmachungen der Gesellschaft erfolgen im elektronischen Bundesanzeiger.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.