Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und dem Geschäftsführer. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Die Vertretungsmacht des Vorstandes im Sinne von § 26 BGB ist nunmehr beschränkt und zwar in der Weise, daß zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über 300,00 EUR nur nach Zustimmung durch Mehrheit des gesamten Vorstandes möglich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Jan Buder
Kreuztal
Vorstand
Kevin Vorderstemann
Kreuztal
Vorstand
Ricardo Greco
Kreuztal
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Die Satzung wurde am 9. Oktober 1982 errichtet.
Die Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2006 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Organe des Vereins), § 9 (Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand und geschäftsführender Vorstand) und § 12 (Haftung) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 14. März 2014 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Mitgliedsbeiträge) und § 8 (Organe des Vereins) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 3. Juli 1998 ist die Satzung vollständig neu gefaßt.
Tag der ersten Eintragung: 06.01.1983 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 04.10.2004.