Handelsregister · VR 1541

Chronologischer Auszug

FC Ernsdorf e.V · Amtsgericht Siegen

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 25.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
FC Ernsdorf e.V

b)
Kreuztal
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer. Die Vertretungsmacht des Vorstandes
im Sinne von § 26 BGB ist nunmehr beschränkt und
zwar in der Weise, daß zu Rechtsgeschäften mit einem
Geschäftswert über 500,00 DM die Zustimmung der
Mehrheit des Gesamtvorstandes erforderlich ist.

b)
Vorstand:
Katz, Thorsten, Bankkaufmann, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Schmidt, Andreas, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Vorstand:
Hadem, Karl-Heinz, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX
a)
eingetragener Verein
Die Satzung wurde am 9. Oktober 1982 errichtet.

b)
Durch Beschluß der Mitgliederversammlung vom 3. Juli 1998 ist die Satzung vollständig
neu gefaßt.
a)
04.10.2004
Kecker

b)
Satzung Bl. 7-15 d.A.

Beschluß Bl. 108 d.A.
neue Satzung Bl. 100-107 d.A.
Tag der ersten Eintragung:
06.01.1983
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
04.10.2004.
2b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hadem, Karl-Heinz, Wilnsdorf, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schneider, Dieter, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
weiterhin
Vorstand:
Schmidt, Andreas, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Nach Berichtigung des Wohnortes weiterhin
Vorstand:
Katz, Thorsten, Siegen, *XX.XX.XXXX
a)
18.09.2006
Scheerer-Frenking
3a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
1. Vorsitzenden, dem 2. Vorsitzenden und dem
Geschäftsführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes im Sinne von § 26
BGB ist nunmehr beschränkt und zwar in der Weise, daß
zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
300,00 EUR die Zustimmung der Mehrheit des
Gesamtvorstandes erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23. Juni 2006 hat die Änderung der Satzung in § 2
(Zweck des Vereins), § 4 (Mitgliedschaft), § 8 (Organe des Vereins), § 9
(Mitgliederversammlung), § 10 (Vorstand und geschäftsführender Vorstand) und § 12
(Haftung) beschlossen.
a)
18.04.2007
Scheerer-Frenking

b)
Beschluß Blatt 195 ff. d.A.
Neufassung Satzung Blatt 199 ff.
d.A.
4b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schmidt, Andreas, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Schneider, Dieter, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Gruner, Monika, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
22.12.2009
Wickel
5a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem Geschäftsführer und dem Kassierer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes im Sinne von § 26
BGB ist nunmehr beschränkt und zwar in der Weise, daß
zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
300,00 EUR nur nach Zustimmung durch Mehrheit des
gesamten Vorstandes möglich ist.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Gruner, Monika, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Katz, Thorsten, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hadem, Karl-Heinz, Netphen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Kern, Uwe, Siegen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Simon, Christian, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 02.06.2011 hat die Änderung der Satzung in § 8 (Organe
des Vereins) beschlossen.
a)
23.09.2011
Scheerer-Frenking

b)
Änderungsbeschl. Bl.242 ff.d.A.
neue Satzung Bl.245 ff. d.A.
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Kern, Uwe, Siegen, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Simon, Christian, Hilchenbach, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Schmidt, Andreas, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Klappert, Henning, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
06.06.2013
Scheerer-Frenking
7a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Geschäftsführer.
Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein
gemeinsam.
Die Vertretungsmacht des Vorstandes im Sinne von § 26
BGB ist nunmehr beschränkt und zwar in der Weise, daß
zu Rechtsgeschäften mit einem Geschäftswert über
300,00 EUR nur nach Zustimmung durch Mehrheit des
gesamten Vorstandes möglich ist.

b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hadem, Karl-Heinz, Netphen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Hain, Rainer, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 14. März 2014 hat die Änderung der Satzung in § 5
(Rechte und Pflichten der Mitglieder), § 6 (Mitgliedsbeiträge) und § 8 (Organe des Vereins)
beschlossen.
a)
26.08.2014
Scheerer-Frenking

b)
Satzung Bl. 272 ff. d.A.
8b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hain, Rainer, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Becker, Torsten, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
15.05.2015
Scheerer-Frenking
9b)
Nicht mehr
Vorstand:
Klappert, Henning, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Buder, Jan, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
07.06.2016
Scheerer-Frenking
10b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schmidt, Andreas, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorstand:
Becker, Torsten, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Franz, Dominik, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Vorderstemann, Kevin, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
19.10.2017
Scheerer-Frenking
11b)
Nicht mehr
Vorstand:
Franz, Dominik, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Vorstand:
Greco, Ricardo, Kreuztal, *XX.XX.XXXX
a)
10.12.2019
Scheerer-Frenking

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.