Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass dieser den Verein nur insoweit vertreten kann, als in der jeweiligen Angelegenheit ein Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vorliegt. In Eilfällen kann er jedoch auch ohne vorherige Beschlussfassung der Vorstandschaft einzelne Rechtshandlungen bis zur Höhe von max. EUR 2.000,00 im laufenden Geschäftsjahr unter Gegenzeichnung des Kassierers vornehmen.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Frank Werner Hutschenreuter
Zell im Wiesental
Vorstand
Frank Harald Wolf
Hausen im Wiesental
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 23.11.1991.
Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), 4 (Rechte der Mitglieder), 7 (Zuständigkeit des Vorstands), 9 (Zuständigkeit der Generalsversammlung) und 10 (Auflösung des Fanfarenzuges) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins) beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2014.