Handelsregister · VR 660186
Chronologischer Auszug
Fanfarenzug Zell 1959 e.V. · Amtsgericht Freiburg
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Fanfarenzug Zell 1959 e.V. b) Zell im Wiesental | a) Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem ersten Vorsitzenden und dem zweiten Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass dieser den Verein nur insoweit vertreten kann, als in der jeweiligen Angelegenheit ein Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vorliegt. In Eilfällen kann er jedoch auch ohne vorherige Beschlussfassung der Vorstandschaft einzelne Rechtshandlungen bis zur Höhe von max. DM 3.000,00 im laufenden Geschäftsjahr unter Gegenzeichnung des Kassierers vornehmen. b) Erster Vorsitzender: Leimgruber, Bernd, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Zweiter Vorsitzender: Hutschenreuter, Frank, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 23.11.1991. | a) 27.05.2014 Probst b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.05.2014. Tag der ersten Eintragung: 18.03.1992 Satzung: AS. 5 ff. |
| 2 | a) Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun: Der Vorstand im Sinne des § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden und dem 2. Vorsitzenden. Jeder ist einzelvertretungsberechtigt. Die Vertretungsbefugnis des Vorstandes ist dahingehend beschränkt, dass dieser den Verein nur insoweit vertreten kann, als in der jeweiligen Angelegenheit ein Beschluss des geschäftsführenden Vorstandes vorliegt. In Eilfällen kann er jedoch auch ohne vorherige Beschlussfassung der Vorstandschaft einzelne Rechtshandlungen bis zur Höhe von max. EUR 2.000,00 im laufenden Geschäftsjahr unter Gegenzeichnung des Kassierers vornehmen. b) Nun gewählt als 1. Vorsitzender: Hutschenreuter, Frank Werner, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX Gewählt als 2. Vorsitzender: Wolf, Frank Harald, Hausen im Wiesental, *XX.XX.XXXX Nicht mehr Erster Vorsitzender: Leimgruber, Bernd, Zell im Wiesental, *XX.XX.XXXX | a) Die Mitgliederversammlung vom 29.04.2017 hat die Änderung der Satzung in §§ 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins), 4 (Rechte der Mitglieder), 7 (Zuständigkeit des Vorstands), 9 (Zuständigkeit der Generalsversammlung) und 10 (Auflösung des Fanfarenzuges) beschlossen. | a) 17.01.2018 Volkmer b) Änderungsbeschluss: AS. 159 ff. Satzung: AS. 203 ff. | |
| 3 | a) Die Mitgliederversammlung vom 07.04.2018 hat die Änderung der Satzung in § 1 (Name, Sitz und Zweck des Vereins) beschlossen. | a) 11.01.2019 Volkmer b) Änderungsbeschluss: AS. 279 ff. Satzung: AS. 285 f. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.