Handelsregister · HRB 5706

Registerinformationen

Facility Care AG · Amtsgericht Münster

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Facility Care AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Münster
Geschäftsanschrift
Fridtjof-Nansen-Weg 7, 48155 Münster

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 5706
Gericht
Amtsgericht Münster
Letzte Eintragung
11.10.2021
Abrufstand
05.10.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Gegenstand des Unternehmens ist die Übernahme von Aufträgen betreffend die ganzheitliche Bewirtschaftung (Erhaltung und Verwaltung) von Immobilien als Generalübernehmer, insbesondere für Großobjekte der Privatwirtschaft und der öffentlichen Hand. Die Gesellschaft ist ferner berechtigt, sämtliche Tätigkeiten bzw. Gewerbe nach der Handwerksordnung selber auszuführen, soweit sie die handwerksrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die geeignet sind, den vorstehend in Absatz 1. genannten Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Sie kann insbesondere auch als Generalübernehmer Aufträge im Zusammenhang mit der Errichtung von Baulichkeiten übernehmen, ferner im In- und Ausland andere Unternehmen gründen, erwerben oder sich an solchen beteiligen, Unternehmens- und Kooperationsverträge schließen und Niederlassungen errichten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Bernd Schlockermann

Hamm

Prokurist(in)

Jörg Könning

Gescher

Einzelprokura

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 01.02.2000 zuletzt geändert am 16.12.2002
  • Die Hauptversammlung vom 29.07.2003 hat die Änderung der Satzung in § 17 (Jahresabschluß und Lagebericht) beschlossen.
  • Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 05.11.2003 ist § 4 Abs.1 (Grundkapital) und Abs. 2 ( genehmigtes Kapital) der Satzung geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 10.05.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 07.05.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Nr. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 11.05.2016 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes und die Änderung der Satzung in § 10 (Einberufung und Beschlussfassung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 17.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals), § 8 Abs. 1 (Zusammensetzung, Amtsdauer, Amtsniederlegung des Aufsichtsrates) und § 14 Abs. 2 (Hauptversammlung, Einberufung, Ort) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bIs zum 16.05.2023 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Die Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechts zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und Ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vorllständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2018 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem jeweiligen Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2018 anzupassen.
  • Die Hauptversammlung vom 22.09.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 20.03.2000 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.11.2003. In Ergänzung der Eintragung vom 06.11.2003 (lfd. Nr. 1) von Amts wegen eingetragen.
  • Änderungsbeschluß Bl. 468-478 Sonderband. Satzung Bl. 488-500 Sonderband.
  • Änderungsbeschluss Bl. 531 -532 Sbd. Satzung Bl. 534-546 Sonderband.

Genehmigtes Kapital

  • Aufgrund der Ermächtigung vom 16.12.2002 ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 35.000,00 EUR durchgeführt. Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis 20.07.2007 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt 90.000,00 EUR durch Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluß des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlußfassung geltenden Rechts zu entscheiden.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 10.05.2012, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrates einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 200.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital). Die Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechts zu entscheiden.
  • Die Hauptversammlung vom 10.05.2007 hat beschlossen, die in der Hauptversammlung vom 25.07.2002 erteilte Ermächtigung zur Erhöhung des Grundkapitals, die mit einem Betrag von EUR 90.000,00 noch nicht ausgenutzt worden ist, aufzuheben.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, in der Zeit bis zum 21.09.2026 das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats einmalig oder mehrfach um bis zu insgesamt EUR 100.000,00 durch Ausgabe neuer Namensaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Die Kapitalerhöhungen haben gegen Bareinlagen zu erfolgen. Der Vorstand ist ermächtigt, jeweils mit Zustimmung des Aufsichtsrates über den Ausschluss des Bezugsrechts der Aktionäre nach Maßgabe des zum Zeitpunkt der Beschlussfassung geltenden Rechts zu entscheiden. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung nach vollständiger oder teilweiser Durchführung der Erhöhung des Grundkapitals aus dem Genehmigten Kapital 2021 oder nach Ablauf der Ermächtigungsfrist entsprechend dem jeweiligen Umfang der bis dahin erfolgten Kapitalerhöhung aus dem Genehmigten Kapital 2021 anzupassen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.