HRB 45562
euromicron AG
aktuell 61 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Siemensstraße 6, 63263 Neu-IsenburgGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Aktiengesellschaft (AG)
- Letzte Eintragung
- 07.06.2020
- Datenstand
- 2025-09-29
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Bettina Meyer
Aschaffenburg
Frank Schmitt
Griesheim
Andraes Schmidt
Aschaffenburg
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenAndreas Schönborn
Bad Vilbel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenJan-Peter Krikken
Hofheim
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenNadine Lenk
Kelkheim (Taunus)
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenStefan Simon
Karben
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenThorsten Knecht
Königstein im Taunus
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Vorstandsmitglied bestellt, so vertritt es die Gesellschaft allein. Sind mehrere Vorstandsmitglieder bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
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Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Fraport Casa GmbH
HRB 45881 · Amtsgericht Offenbach am Main
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology Frankfurt am Main
- euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology Berlin
Gegenstand des Unternehmens
Die Entwicklung und der Vertrieb von mechanischen, elektrischen und elektronischen Komponenten und Systemen einschließlich der Software sowie Ingenieurleistungen dazu. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- und Beteiligungsunternehmen verwirklichen.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 28.12.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 19.02.2024 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 21.12.2023
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 16.03.2023
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
15.03.2023
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 45562),
vertreten durch:
., (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sebastian Gall, GRUB BRUGGER, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt am Main,
ist ein Vorschuss auf die Auslagen (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung des Insolvenzverwalters) durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 23.03.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
23.03.2022
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 45562),
vertreten durch den Vorstand
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sebastian Gall, GRUB BRUGGER, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt am Main,
ist ein Vorschuss auf die Auslagen (Vermögensschaden-Haftpflichtversicherung der Mitglieder des Gläubigerausschusses) durch Beschluss des Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 17.03.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
Die Verfahrensbeteiligten können bis zum 27.04.2022 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem Insolvenzgericht Offenbach am Main, Justizzentrum, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K 18), 63065 Offenbach am Main, schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Die Eintragung des Prüfungsergebnisses in die Tabelle erfolgt nach Ablauf der Widerspruchsfrist.
Hinweis: Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine Benachrichtigung über das Ergebnis der Prüfung.
Amtsgericht Offenbach am Main, 16.03.2022
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 02.11.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
01.11.2021
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg
(AG Frankfurt am Main, HRB 45562),
vertreten durch den Vorstand
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sebastian Gall, GRUB BRUGGER,
Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt am Main,
wird der Abschlagszahlung in Höhe von 25 % der Sozialplanansprüche, mithin insgesamt XXXXXX,- € aus der Insolvenzmasse zugestimmt, § 123 Abs. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Dieser Beschluss kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung des Beschlusses. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g. Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 20.09.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
Für das vorläufige und das eröffnete Verfahren:
XXX
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV
XXX
EUR
Vergütung gemäß § 17 Abs. 2 S. 1 InsVV
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Auslagen zuzüglich
XXX
EUR
Umsatzsteuer darauf in Höhe von 19 %
XXX
EUR
Gesamtbetrag
G r ü n d e :
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVVein Stundensatz in Höhe von XXX EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Auf den Antrag vom 28.07.20021 wird Bezug genommen. Der Verwalter wurde gehört und hat keine Einwände erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus §§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw. erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.09.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 07.05.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
euromicron AG,
Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg
(AG Frankfurt am Main, HRB 45562),
vertreten durch den Vorstand,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sebastian Gall, GRUB BRUGGER,
Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt am Main,
wird der Abschlagszahlung in Höhe von 25 % der Sozialplanansprüche, mithin
insgesamt xxx € aus der Insolvenzmasse zugestimmt, § 123 Abs. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Dieser Beschluss kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung des Beschlusses.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 06.05.2021
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 25.03.2021
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB
45562),
vertreten durch den Vorstand,
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sebastian Gall, GRUB BRUGGER, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt
am Main,
ist ein Vorschuss auf die Auslagen durch Beschluss des Insolvenzgerichts
Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige Beschluss kann von den
Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts Offenbach am Main,
Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), eingesehen
werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 09.12.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 45562), vertr.
d. Vorstand, sind Vergütung und Auslagen ist die Vergütung des
Gläubigeraus-schussmitglieds Rechtsanwalt Thomas Oberle festgesetzt worden.
Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO
auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
G r ü n d e :
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von XXX EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes
wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Auf den Antrag vom 17.11.2020 wird Bezug genommen. Der Verwalter wurde gehört
und hat keine Einwände gegen die beantragte Festsetzung erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf die Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18,
63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 08.12.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 19.11.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 45562), vertr.
d.: ., (Vorstand), sind Vergütung und Auslagen des Gläubigerausschussmitglieds
Cornelia Weber-Arnoldt für die Bundesargentur für Arbeit Frankfurt / Main,
Fischerfeldstr. 10-12, 60311 Frankfurt am Main festgesetzt worden. Gemäß §§ 73
Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO
auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die
Festsetzung wird wie folgt bekannt gemacht:
G r ü n d e :
Der Berechnung der Vergütung liegt gemäß § 17 Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein
Stundensatz in Höhe von XXX EUR zugrunde. Bei der Festsetzung des Stundensatzes
wurde insbesondere der Umfang der Tätigkeit berücksichtigt.
Auf den Antrag vom 16.10.2020 wird Bezug genommen. Der Verwalter würde gehört
und hat keine Einwände gegen die beantragte Festsetzung erhoben.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18,
63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 17.11.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 15.05.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB
45562), vertreten durch den Vorstand
Verfahrensbevollmächtigter: Rechtsanwalt Sebastian Gall, GRUB BRUGGER, Berliner
Straße 44, 60311 Frankfurt am Main,
wird der Abschlagszahlung in Höhe von 50 % der Sozialplanansprüche, aus der
Insolvenzmasse zugestimmt, § 123 Abs. 3 InsO.
Rechtsmittelbelehrung
Dieser Beschluss kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie
ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung des Beschlusses.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder
seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung
des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung
gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil
angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Dammel
Rechtspfleger
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 30.04.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 45562), vertr.
durch den Vorstand, sind Vergütung und Auslagen Gläubigerausschussmitglieds
Euler Hermes Deutschland, Niederlassung der Euler Hermes SA festgesetzt worden.
Gemäß §§ 73 Abs. 2, 64 Abs. 2 S. 2 InsO sind die festgesetzten Beträge nicht zu
veröffentlichen. Die Veröffentlichung erfolgt nach § 9 Abs. 2 S. 2 InsO
auszugsweise. Der vollständige Beschluss kann in der Geschäftsstelle des
Amtsgerichts - Insolvenzgericht - Offenbach am Main eingesehen werden. Die
Festsetzungsgründe wird wie folgt bekannt gemacht:
Aufgrund des Vergütungsantrags wurde der Berechnung der Vergütung gemäß § 17
Abs. 1, 2 S. 2 InsVV ein erhöhter Stundensatz in Höhe von XXX EUR zugrunde
gelegt. Bei der Festsetzung des Stundensatzes wurden insbesondere Umfang und
Schwierigkeit der Tätigkeit berücksichtigt.
Die Festsetzung der Auslagen ergibt sich aus § 18 Abs. 1 InsVV.
Die Erstattung der Umsatzsteuer auf Vergütung und Auslagen ergibt sich aus
§§ 18 Abs. 2, 7 InsVV.
Zu dem Vergütungsantrag wurde der Insolvenzverwalter gehört.
Auf den Akteninhalt wird Bezug genommen.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden,
soweit der Beschwerdegegenstand 200,00 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der
Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die
Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen wurde. Beschwerde- bzw.
erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten
beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer
Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit
der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche
Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche
Bekanntmachung neben der Zustellung, ist für den Beginn der Frist das frühere
Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18,
63065 Offenbach am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem
Amtsgericht Offenbach, Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift
bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle
eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist
auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem
Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des
angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw.
Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 29.04.2020
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 26.03.2020
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
In dem Insolvenzverfahren überdas Vermögen der euromicron AG, Siemensstraße 6,
63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB 45562), vertr. durch den
Vorstand, ist ein Vorschuss auf die Auslagen durch Beschluss des
Insolvenzgerichts Offenbach am Main festgesetzt worden. Der vollständige
Beschluss kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts
Offenbach am Main, Justizzentrum Offenbach am Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude
K18), eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 26.03.2020.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 23.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
der euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main,
HRB 45562), vertr. d.: Dr. Frank Schmitt, (Vorstand), das Insolvenzverfahren
eröffnet worden. Insolvenzverwalter ist: Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner,
c/o Kanzlei Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main,
Tel.: 069/370022-0, Fax: 069/370022-111.
Die Gläubiger werden aufgefordert:
a) Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) bei dem Insolvenzverwalter schriftlich
und unter Beachtung des § 174 InsO anzumelden bis: 06.02.2020,
b) dem Insolvenzverwalter unverzüglich mitzuteilen, welche Sicherungsrechte
sie an beweglichen Sachen oder an Rechten des/der Schuldner/in in Anspruch
nehmen. Der Gegenstand, an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art
und der Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung
sind zu bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert,
haftet für den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
Personen, die Verpflichtungen gegenüber der Schuldnerin haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an die Schuldnerin, sondern an den Insolvenzverwalter
zu leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
Vor dem Insolvenzgericht wird folgender Termin abgehalten:
am Donnerstag, 05.03.2020, 10:00 Uhr, 18-162 (Neubau), Amtsgericht Offenbach am
Main, Kaiserstraße 16-18 (Gebäude K18), 63065 Offenbach am Main, eine
Gläubigerversammlung (Berichts-/Prüfungstermin) zur Beschlussfassung über:
- die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters ( § 57 InsO),
- über die Einsetzung eines Gläubigerausschusses (§§ 67, 68 InsO),
- die Zwischenrechnungslegung gegenüber der Gläubigerversammlung
§§ 66 Abs. 3 InsO,
- abweichende Regelung zur Hinterlegung von Geld, Wertpapieren und
- die Stilllegung oder vorläufige Fortführung des Unternehmens der Schuldnerin.
Sie
kann den Insolvenzverwalter beauftragen, einen Insolvenzplan auszuarbeiten,
und
ihm das Ziel des Plans vorgeben. Sie kann ihre Entscheidung in späteren
Terminen
ändern (§ 157 InsO),
- besonders bedeutsame Rechtshandlungen des Insolvenzverwalters (§ 160 InsO)
insbesondere:
· wenn das Unternehmen, ein Betrieb, das Warenlager im Ganzen oder ein
unbeweglicher Gegenstand aus freier Hand veräußert werden soll,
· wenn ein Darlehen aufgenommen werden soll, das die Insolvenzmasse
erheblich belasten würde,
· wenn ein Rechtsstreit mit erheblichem Streitwert anhängig gemacht
oder aufgenommen, die Aufnahme eines solchen Rechtsstreits abgelehnt oder zur
Beilegung oder zur Vermeidung eines solchen Rechtsstreits ein Vergleich
oder ein Schiedsvertrag geschlossen werden soll,
- die Betriebsveräußerung an besonders Interessierte oder Betriebsveräußerung
unter Wert (§§ 162,163 InsO),
sowie zur Prüfung der angemeldeten Forderungen.
Hinweise:
- Gemäß § 160 Abs. 1 InsO gilt die Zustimmung als erteilt, wenn die
einberufene Gläubigerversammlung nicht beschlussfähig ist.
- Gläubiger, deren Forderungen festgestellt worden sind, werden nicht
benachrichtigt.
Amtsgericht Offenbach am Main, 23.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 19.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB
45562), vertr. d.: Dr. Frank Schmitt u.w., (Vorstand), ist am 19.12.2019 auf
Antrag des vorläufigen Gläubigerausschusses die Anordnung nach § 270 b Abs. 1
InsO (Schutzschirmverfahren ) aufgehoben worden. Gegen die Antragstellerin wird
ein allgemeines Verfügungsverbot erlassen sowie die vorläufige Verwaltung des
Geschäftsbetriebes der Antragstellerin angeordnet worden. Zum vorläufigen
Insolvenzverwalter ist Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei
Brinkmann & Partner, Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main, Tel.: 069/
370022-0, Fax: 069/370022-111 bestellt worden. Der vollständige Beschluss nebst
Rechtsmittelbelehrung kann von den Beteiligten in der Geschäftsstelle des
Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Amtsgericht Offenbach am Main, 19.12.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 18.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB
45562),
vertreten durch: Dr. Frank Schmitt, (Vorstand),
Verfahrensbevollmächtigter:
Rechtsanwalt Sebastian Gall, GRUB BRUGGER, Berliner Straße 44, 60311 Frankfurt
am Main
wird der Beschluss vom 16.12.2019 wegen eines Schreibversehens dahingehend
berichtigt, dass die Ermächtigung gemäß § 270 b Abs. 3 InsO erfolgt (nicht: 270
Abs. 3 InsO).
Weiter wird in Ergänzung des Beschlusses vom 16.12.2019 angeordnet, dass
die Insolvenzschuldnerin durch den Abschluss des Darlehensvertrags mit Wirkung
für das eröffnete Insolvenzverfahrens Masseverbindlichkeiten (§ 55 Abs. 2 InsO)
in Bezug auf sämtliche Ansprüche des Darlehensgebers aus diesem Vertrag
begründet,
eine Pauschalermächtigung im Sinne des Urteils des BGH vom 16.6.2016 (Az.: IX
ZR 114/15) hiermit nicht verbunden ist.
Gründe.
Das Schreibversehen war von Amts wegen zu berichtigen. Die weiteren Anordnungen
erfolgen zur Klarstellung.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 16.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB
45562),
vertreten durch: Dr. Frank Schmitt, (Vorstand),
wird die Antragstellerin ermächtigt, ein Massedarlehen bei einer Gesellschaft
der Zech-Gruppe oder einem von ihr benannten Dritten in Höhe von 5.000,000,00
Euro zur Finanzierung der operativen Tochtergesellschaften der Antragstellerin
aufzunehmen.
Begründung:
Die Ermächtigung ist gemäß § 270 Abs. 3 InsO auf Antrag anzuordnen. Das
Darlehen wird für die beabsichtigte Sanierung benötigt.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann durch mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden.
Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht Offenbach,
Kaiserstraße 16-18, 63065 Offenbach am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung.
Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt
sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen
sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den
Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die Beschwerde kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bei bei dem o. g.
Gericht eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden
Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den
Eingang bei bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer
oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde muss die
Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass
Beschwerde gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum
Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde soll begründet werden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 8 IN 533/19 · euromicron AG · Insolvenzgericht Offenbach am Main
- Insolvenzgericht
- Offenbach am Main
- Aktenzeichen
- 8 IN 533/19
- Wirksam am
- 12.12.2019
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 45562
- Insolvenzgericht -
8 IN 533/19
(bitte stets angeben)
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzantragsverfahren über das Vermögen der
euromicron AG, Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg (AG Frankfurt am Main, HRB
45562),
vertreten durch:
1. Bettina Meyer, (Vorstand),
2. Dr. Frank Schmitt, (Vorstand),
wird auf Antrag der Gesellschaft am 12.12.2019 die Eigenverwaltung gemäß §§
270a, 270b InsO (Schutzschirmverfahren) angeordnet. Zum vorläufigen Sachwalter
ist Herr Rechtsanwalt Dr. Jan Markus Plathner, c/o Kanzlei Brinkmann & Partner
Colmarer Straße 5, 60528 Frankfurt am Main bestellt worden.
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Geändert, nun: Geschäftsanschrift: Siemensstraße 6, 63263 Neu-Isenburg. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorsta…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 29.08.2019 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Aufgrund der von der Hauptversammlung vom 13.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals u…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Auf Grund der von der Hauptversammlung vom 13.06.2018 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals …
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Trierweiler, Jörn, Utting, *XX.XX.XXXX.
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Bestellt als Vorstand: Dr. Schmitt, Frank, Griesheim, *XX.XX.XXXX. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmi…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorstand: Trierweiler, Jörn, Utting, *XX.XX.XXXX.
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 13.06.2018 hat die Änderung des § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, genehmigtes…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrates…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Prokura erloschen: Weigel, Michael, Frankfurt am Main, *XX.XX.XXXX.
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Hansjosten, Jürgen, Krailing, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Vorstand: Trierweiler, Jörg, Utting…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Dr. Schönborn, Andreas, Bad …
HRB 45562 HRB 45562: euromicron AG, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Das genehmigte Kapital gemäß Beschluss der Hauptversammlung vom 23.06.2006 (Genehmigtes Kapital 2006/I) ist durc…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Die Hauptversammlung vom 28.07.2016 hat eine Änderung der Sat…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglied…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglied…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßg…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Gesamt…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Nicht mehr Vorstand: Hoffmann, Thomas, München, *XX.XX.XXXX. …
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Dem Registergericht ist der Entwurf eines Vertrages über die …
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Vorsta…
HRB 45562 HRB 45562: euromicron Aktiengesellschaft communication & control technology, Frankfurt am Main, Zum Laurenburger Hof 76, 60594 Frankfurt am Main. Personenbezogene Daten von Amts wegen berichtigt, nun: Gesamt…
Angezeigt wird eine begrenzte Auswahl der neuesten sicher zugeordneten Bekanntmachungen.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.