- jedwede Art der Erzeugung, gewerblichen Nutzung und Verteilung von Energie (Strom, Gas und Fernwärme) und Wasser im jeweiligen Gebiet der Stadt Oberhausen sowie im Zusammenhang damit die Abgabe solcher Energien in Netze außerhalb des Stadtgebietes; - die Entsorgung von Abfällen jeglicher Art; - die Planung und Durchführung von baulichen und maschinellen Anlagen auf den Gebieten der Energie- und Wasserversorgung und -verteilung sowie der Abfallentsorgung auch für Dritte; - die Errichtung, der Betrieb und die Unterhaltung von Ladeinfrastrukturen und zugehörigen Nebenanlagen sowie der Betrieb von Fahrzeugen im Bereich der E-Mobilität oder anderer alternativer Antriebsmethoden; - die Erbringung von Dienstleistungen, insbesondere die Planung, Vorbereitung und Durchführung von Energie-Contracting-Projekten; - die Errichtung und der Betrieb von Anlagen im Bereich der Telekommunikation.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Der Vorstand besteht aus zwei Mitgliedern. Der Aufsichtsrat kann ein Mitglied des Vorstandes zum Vorsitzenden des Vorstandes ernennen. Die Gesellschaft wird durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied gemeinschaftlich mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Eckhard Seifert
Dinslaken
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Arnd Mucke
Wesel
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Prokurist(in)
Claudia Slomma
Kempen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied Vorstand
Christian Basler
Oberhausen
Vorstand
Timm Dolezych
Mülheim an der Ruhr
Prokurist(in)
Sebastian Mombeck
Essen
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 13.01.1971 zuletzt geändert am 21.05.2003
Die Hauptversammlung vom 17.05.2006 hat beschlossen, die Satzung um den § 11 a (Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in der evo Energie-Netz GmbH) zu erweitern.
Die Hauptversammlung vom 14.05.2009 hat die Herabsetzung des Grundkapitals von 32.768.000,00 EUR um 6.768.000,00 EUR auf 26.000.000,00 EUR und die entsprechende Änderung der Satzung in § 5 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 24.11.2011 hat die Änderung der Satzung in § 12 (Einberufung der Hauptversammlung und Vorsitz) und § 15 (Jahresabschluss) beschlossen.
Die Hauptversammlung vom 30.11.2021 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Gegenstand des Unternehmens), § 7 (Vorstand und Vertretung der Gesellschaft), § 9 (Vorsitz und Einberufung des Aufsichtsrats), § 10 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats), § 11 (Aufgaben des Aufsichtsrats), § 11 a (Wahrnehmung der Gesellschaftsrechte in der Oberhausener Netzgesellschaft mbH), § 12 (Einberufung der Hauptversammlung und Vorsitz) und § 14 (Beschlussfassung der Hauptversammlung) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung in Oberhausen: 13.01.1971 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und bei gleichzeitiger Änderung der örtlichen Zuständigkeit an die Stelle des bisherigen Registerblattes HR B 304 des Amtsgerichts Oberhausen getreten.
SB Bl. 1-4 ff.
Eintragung lfd. Nr. 1 Spalte 6 b) auf Grund eines Erfassungsfehlers gerötet und berichtigend eingetragen.
Sdb. Bl. 7 ff.
SB Bl. 31-57
SB Bl. 31-57
Sdb. Bl. 58 ff.
Eintragung lfd. Nr. 5 von Amts wegen berichtigt.
SB Bl. 88-104
SB Bl. 106-109
Sdb.Bl. 110-111
Sonstige Rechtsverhältnisse
Mit der FSO GmbH & Co. KG, Obrhausen (AG Duisburg, 8 AR 4/2004) als herrschendem Unternehmen ist am 16.12.2003 ein Beherrschungs- und Gewinnabführungsvertrag geschlossen worden. Ihm hat die Hauptversammlung vom 4.12.2003 zugestimmt.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2007 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung vom 17.05.2006 der Gesellschafterersammlung der evo Energie-Netz GmbH vom 26.03.2006 einen Teil ihres Vermögens als Gesamtheit im Wege der Ausgliederung durch Abspaltung auf die evo Energie-Netz GmbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg HRB 18886) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Ausgliederungs- und Übernahmevertrages vom 26.11.2020 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Gesellschafterversammlung vom 26.11.2020 und der Hauptversammlung der Oberhausener Netzgesellschaft mbH vom 26.11.2020 Teile ihres Vermögens (Betriebsteil Strom- und Gasnetz) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Ausgliederung auf die Oberhausener Netzgesellschaft mbH mit Sitz in Oberhausen (Amtsgericht Duisburg, HRB 18886) als übernehmenden Rechtsträger übertragen.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.