Handelsregister · HRA 2533

Chronologischer Auszug

Elektro Peetz e. K., Inh. Waldemar Schmer · Amtsgericht Hof

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 19.04.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmensa) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitgliedera) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Elektro-Service Werner Peetz, vormals Elektro-
Reuter & Co.

b)
Rehau
b)
Inhaber:
Peetz, Werner, Elektromeister, Döhlau Ortsteil
Tauperlitz
a)
Einzelkaufmann / Einzelkauffrau

b)
Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts unter der
erloschenen Firma Elektro-Reuter & Co. Inh. Horst Stein
begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen ist bei dem
Erwerb des Geschäfts durch Werner Peetz ausgeschlossen.
a)
03.09.2003
Ruschke

b)
Tag der ersten
Eintragung: 07.03.1984.
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
2a)
Firma geändert, nun:
Elektro Peetz e. K.

b)
Sitz verlegt, nun:
Hof
Geschäftsanschrift:
Anspannweg 2, 95032 Hof
a)
19.07.2010
Herpich
3a)
Firma geändert, nun:
Elektro Peetz e. K., Inh. Waldemar Schmer
b)
Nicht mehr
Inhaber:
Peetz, Werner, Elektromeister, Döhlau Ortsteil
Tauperlitz
Neuer
Inhaber:
Schmer, Waldemar, Rehau, *XX.XX.XXXX
b)
Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb begründeten
Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang
der im Betrieb begründeten Forderungen auf den Erwerber sind
ausgeschlossen.
a)
21.01.2013
Herpich
4b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 15.05.2018 (Az. IN 123/18) die vorläufige
Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass
Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des
vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
a)
16.05.2018
Jäger
5b)
Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des
Amtsgerichts Hof vom 15.06.2018 (Az. IN 123/18) das
Insolvenzverfahren eröffnet worden.
a)
18.06.2018
Herpich

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.