Handelsregister · HRA 2533
Chronologischer Auszug
Elektro Peetz e. K., Inh. Waldemar Schmer · Amtsgericht Hof
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Elektro-Service Werner Peetz, vormals Elektro- Reuter & Co. b) Rehau | b) Inhaber: Peetz, Werner, Elektromeister, Döhlau Ortsteil Tauperlitz | a) Einzelkaufmann / Einzelkauffrau b) Der Übergang der in dem Betrieb des Geschäfts unter der erloschenen Firma Elektro-Reuter & Co. Inh. Horst Stein begründeten Verbindlichkeiten und Forderungen ist bei dem Erwerb des Geschäfts durch Werner Peetz ausgeschlossen. | a) 03.09.2003 Ruschke b) Tag der ersten Eintragung: 07.03.1984. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. | |
| 2 | a) Firma geändert, nun: Elektro Peetz e. K. b) Sitz verlegt, nun: Hof Geschäftsanschrift: Anspannweg 2, 95032 Hof | a) 19.07.2010 Herpich | |||
| 3 | a) Firma geändert, nun: Elektro Peetz e. K., Inh. Waldemar Schmer | b) Nicht mehr Inhaber: Peetz, Werner, Elektromeister, Döhlau Ortsteil Tauperlitz Neuer Inhaber: Schmer, Waldemar, Rehau, *XX.XX.XXXX | b) Die Haftung des Erwerbers für die im Betrieb begründeten Verbindlichkeiten des bisherigen Inhabers sowie der Übergang der im Betrieb begründeten Forderungen auf den Erwerber sind ausgeschlossen. | a) 21.01.2013 Herpich | |
| 4 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 15.05.2018 (Az. IN 123/18) die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen des Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 16.05.2018 Jäger | |||
| 5 | b) Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 15.06.2018 (Az. IN 123/18) das Insolvenzverfahren eröffnet worden. | a) 18.06.2018 Herpich |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.