HRA 2533
Elektro Peetz e. K., Inh. Waldemar Schmer
aktuell 7 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Sitz: Hof
Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Hof
- Datenstand
- 2024-12-22
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.
Chronologischer Auszug
Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.
Abrufstand 2024-04-19 Chronologischen Auszug ansehenHistorischer Auszug
Historischer Registerinhalt vor der elektronischen Umschreibung.
Historischen Auszug ansehenDokumentenansicht
Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.
4 archivierte Dokumente Dokumente ansehenVeröffentlichungen
Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.
Zum ZeitstrahlRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Elektro-Service Werner Peetz, vormals Elektro-Reuter & Co. Rehau
- Elektroservice Werner Peetz, vormals Elektro-Reuter & Co. Hof
- Elektro Peetz e. K. Hof
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Forderungsprüfung IN 123/18 · Schmer Waldemar, als Inh. d. Fa. Elektro-Peetz Waldemar Schmer e.K. · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 123/18
- Wirksam am
- 22.11.2019
- Registerbezug
- Hof, HRA 2533
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen d.
Schmer Waldemar, als Inh. d. Fa. Elektro-Peetz Waldemar Schmer e.K., Anspannweg
2, 95032 Hof
Registergericht: Amtsgericht Hof Register-Nr.: HRA 2533
- Schuldnerin -
1. Die Prüfung der bis 21.11.2019 nachträglich angemeldeten gewöhnlichen
Insolvenzforderungen (§ 38 InsO) erfolgt im schriftlichen Verfahren.
2. Die Beteiligten erhalten Gelegenheit, bis 20.12.2019 den
Forderungsanmeldungen schriftlich beim Insolvenzgericht zu widersprechen.
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Die Tabelle mit den Forderungen und die Anmeldeunterlagen werden zur Einsicht
der Beteiligten auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts niedergelegt.
Nach Ablauf der Widerspruchsfrist werden die Forderungen geprüft.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 21.11.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung IN 123/18 · Schmer Waldemar, als Inh. d. Fa. Elektro-Peetz Waldemar Schmer e.K. · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 123/18
- Wirksam am
- 15.06.2018
- Registerbezug
- Hof, HRA 2533
In dem Verfahren über die Anträge d.
1) AOK PLUS, vertreten durch d. Vorstand, Team Beitragseinzug Chemnitz 3, 09099
Chemnitz, Gz.: 9113-BE-3-137/273 105 42
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Ernst-Reuter-Str. 117, 95030 Hof,
Gz.: 27310542
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) IKK Classic, vertreten durch d. Vorstand, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg,
Gz.: BR/SteT - 27310542
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
4) Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140-152, 22305 Hamburg, Gz.:
B5630285982
- antragstellende Gläubigerin zu 4 -
5) Schmer Waldemar, geboren am XX.XX.XXXX, Anspannweg 2, 95032 Hof
Inhaber der Elektro Peetz e. K, Hof, Registergericht: Amtsgericht Hof
Register-Nr.:
HRA 2533
- Antragsteller -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schmer Waldemar, geboren am XX.XX.XXXX, Anspannweg 2, 95032 Hof
Inhaber der Elektro Peetz e. K, Hof, Registergericht: Amtsgericht Hof
Register-Nr.: HRA 2533
- Schuldner -
Geschäftszweig: Elektroinstallionen-Lichttechnik
1. Das Insolvenzverfahren über das Vermögen des Schuldners wird wegen
Zahlungsunfähigkeit am 15.06.2018 um 08.00 Uhr eröffnet.
2. Es wird festgestellt, dass der Schuldner Restschuldbefreiung erlangt, wenn
er den Obliegenheiten des § 295 InsO nachkommt und die Voraussetzungen für eine
Versagung nach den §§ 290, 297 bis 298 InsO nicht vorliegen.
3. Zum Insolvenzverwalter wird bestellt:
Rechtsanwalt Gunther Neef
Sonnenplatz 4, 95028 Hof
Telefon: +49(9281)140056
Telefax: +49(9281)1400570
4. Die Insolvenzgläubiger werden aufgefordert, Insolvenzforderungen (§ 38 InsO)
bis zum 17.08.2018 bei dem Insolvenzverwalter schriftlich anzumelden.
Bei der Anmeldung sind Grund und Betrag der Forderung anzugeben.
Die Forderungsanmeldungen und die Insolvenztabelle können durch die Beteiligten
auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts eingesehen werden.
Ergibt sich nach Einschätzung des Gläubigers, dass der Forderung eine
vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung, eine vorsätzliche pflichtwidrige
Verletzung einer gesetzlichen Unterhaltspflicht oder eine Steuerstraftat des
Schuldners nach §§ 370 (Steuerhinterziehung), 373 (gewerbsmäßiger, gewaltsamer
und bandenmäßiger Schmuggel) oder § 374 (Steuerhehlerei) der Abgabenordnung
zugrunde liegt, sind diese Tatsachen anzugeben.
5. Berichtstermin sowie Termin zur Beschlussfassung der Gläubigerversammlung
über die eventuelle Wahl eines anderen Insolvenzverwalters, über die Einsetzung
eines Gläubigerausschusses sowie über die in den §§ 66 (Rechnungslegung
Insolvenzverwalter), 100 f. (Unterhaltszahlungen aus der Insolvenzmasse), 149
(Anlage von Wertgegenständen), 157 (Stilllegung bzw. Fortführung des
Unternehmens), 160 (Zustimmung zu besonders bedeutsamen Rechtshandlungen des
Insolvenzverwalters), 162 (Betriebsveräußerung an besonders Interessierte), 163
(Betriebsveräußerung unter Wert), 233 (Zustimmung Fortsetzung Verwertung und
Verteilung bei Insolvenzplan) und 271 (Beantragung einer Eigenverwaltung) InsO
bezeichneten Angelegenheiten wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 11.09.2018
13:00 Uhr
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof
Hinweise:
Die Zustimmung zur Vornahme besonders bedeutsamer Rechtshandlungen im Sinne des
§ 160 InsO gilt als erteilt, wenn die einberufene Gläubigerversammlung
beschlussunfähig ist.
6. Prüfungstermin wird anberaumt auf
Wochentag und Datum
Uhrzeit
Zimmer/Etage/Gebäude
Dienstag, 11.09.2018
13:00 Uhr
Sitzungssaal 012, EG, Berliner Platz 1, Amtsgericht Hof
Hinweise:
Gläubiger, deren Forderungen festgestellt werden, erhalten keine
Benachrichtigung.
Hat der Schuldner eine titulierte Forderung bestritten, so obliegt es dem
Schuldner binnen einer Frist von einem Monat, die mit dem Prüfungstermin oder
im schriftlichen Verfahren mit dem Bestreiten der Forderung beginnt, den
Widerspruch zu verfolgen. Nach fruchtlosem Ablauf dieser Frist gilt ein
Widerspruch als nicht erhoben.
Der Schuldner hat dem Gericht die Verfolgung dieses Anspruchs nachzuweisen.
7. Sicherungsrechte an beweglichen Gegenständen oder an Rechten sind dem
Insolvenzverwalter unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Der Gegenstand an dem das Sicherungsrecht beansprucht wird, die Art und der
Entstehungsgrund des Sicherungsrechts sowie die gesicherte Forderung sind zu
bezeichnen. Wer die Mitteilung schuldhaft unterlässt oder verzögert, haftet für
den daraus entstehenden Schaden (§ 28 Abs. 2 InsO).
8. Personen, die Verpflichtungen gegenüber dem Schuldner haben, werden
aufgefordert, nicht mehr an diesen, sondern an den Insolvenzverwalter zu
leisten (§ 28 Abs. 3 InsO).
9. Der Insolvenzverwalter wird gem. § 8 Abs. 3 InsO beauftragt, die in dem
Verfahren vorzunehmenden Zustellungen, beginnend mit der Zustellung des
Eröffnungsbeschlusses nach § 30 InsO, durchzuführen.
Ausgenommen ist die Zustellung des Eröffnungsbeschlusses an den Schuldner;
diese erfolgt durch das Insolvenzgericht.
Die öffentlichen Bekanntmachungen obliegen weiterhin dem Insolvenzgericht.
10. Hinweis:
Die in einem elektronischen Informations- und Kommunikationssystem erfolgte
Veröffentlichung von Daten aus einem Insolvenzverfahren einschließlich des
Eröffnungsverfahrens wird spätestens 6 Monate nach der Aufhebung oder der
Rechtskraft der Einstellung des Insolvenzverfahrens gelöscht, § 3 Abs. 1 Satz 1
InsOBekV.
Für die Veröffentlichungen im Restschuldbefreiungsverfahren einschließlich des
Beschlusses nach § 289 der Insolvenzordnung gilt § 3 Abs. 1 Satz 1 InsOBekV mit
der Maßgabe, dass die Frist mit Rechtskraft der Entscheidung über die
Restschuldbefreiung zu laufen beginnt.
Sonstige Veröffentlichungen nach der Insolvenzordnung werden einen Monat nach
dem ersten Tag der Veröffentlichung gelöscht.
Auszug aus den Gründen:
Der Antrag ist am 23.03.2018 beim Insolvenzgericht Hof eingegangen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 15.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung IN 123/18 · Schmer Waldemar, als Inh. d. Fa. Elektro-Peetz Waldemar Schmer e.K. · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 123/18
- Wirksam am
- 14.06.2018
- Registerbezug
- Hof, HRA 2533
In dem Verfahren über die Anträge d.
1) AOK PLUS, vertreten durch d. Vorstand, Team Beitragseinzug Chemnitz 3, 09099
Chemnitz, Gz.: 9113-BE-3-137/273 105 42
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Ernst-Reuter-Str. 117, 95030 Hof,
Gz.: 27310542
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) IKK Classic, vertreten durch d. Vorstand, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg,
Gz.: BR/SteT - 27310542
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
4) Techniker Krankenkasse, Bramfelder Str. 140-152, 22305 Hamburg, Gz.:
B5630285982
- antragstellende Gläubigerin zu 4 -
5) Schmer Waldemar, geboren am XX.XX.XXXX, Anspannweg 2, 95032 Hof
Inhaber der Elektro Peetz e. K, Hof, Registergericht: Amtsgericht Hof
Register-Nr.: HRA 2533
- Schuldner -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schmer Waldemar, geboren am XX.XX.XXXX, Anspannweg 2, 95032 Hof
Inhaber der Elektro Peetz e. K, Hof, Registergericht: Amtsgericht Hof
Register-Nr.: HRA 2533
- Schuldner -
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§§ 21 Abs.
1 und 2, 22 Abs. 2 InsO)
- wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Masseverbindlichkeiten
gegenüber Versorgungsträgern, Versicherungen, Lieferanten und sonstigen
Dienstleistern bis zu einem Betrag von 6.500 € wie folgt zu begründen :
1) HEW HOFENERGIE + WASSER GmbH ca. 200 €
2) MEWA Textil-Service AG & Co. Jena OHG ca. 300 €
3) Telekom Deutschland GmbH ca. 100 €
4) Telefonica Germany GmbH & Co.OHG ca. 250 €
5) Vodafone GmbH ca. 100 €
6) DEG NL Hof ca. 4.200 €
7) CF Consilio Forte GmbH ca. 1.500 €
- wird der vorläufige Insolvenzverwalter ermächtigt, Masseverbindlichkeiten zur
Durchführung einer Insolvenzgeldvorfinanzierung zu begründen.Zur Sicherung des
Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§§ 21 Abs. 1 und 2, 22 Abs.
2 InsO)
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren Übermittlungsweg
eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 14.06.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2533 HRA 2533: Elektro Peetz e. K., Inh. Waldemar Schmer, Hof, Anspannweg 2, 95032 Hof. Über das Vermögen des Inhabers ist durch Beschluss des Amtsgerichts Hof vom 15.05.2018 (Az. IN 123/18) die vorläufige Insolv…
Insolvenzbekanntmachung IN 123/18 · Schmer Waldemar, als Inh. d. Fa. Elektro-Peetz Waldemar Schmer e.K. · Insolvenzgericht Hof
- Insolvenzgericht
- Hof
- Aktenzeichen
- IN 123/18
- Wirksam am
- 15.05.2018
- Registerbezug
- Hof, HRA 2533
In dem Verfahren über die Anträge d.
1) AOK PLUS, vertreten durch d. Vorstand, Team Beitragseinzug Chemnitz 3, 09099
Chemnitz, Gz.: 9113-BE-3-137/273 105 42
- antragstellende Gläubigerin zu 1 -
2) AOK Bayern, vertreten durch d. Vorstand, Ernst-Reuter-Str. 117, 95030 Hof,
Gz.: 27310542
- antragstellende Gläubigerin zu 2 -
3) IKK Classic, vertreten durch d. Vorstand, Böheimstraße 8, 86153 Augsburg,
Gz.: BR/SteT - 27310542
- antragstellende Gläubigerin zu 3 -
auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen d.
Schmer Waldemar, geboren am XX.XX.XXXX, Anspannweg 2, 95032 Hof
Inhaber der Elektro Peetz e. K, Hof, Registergericht: Amtsgericht Hof
Register-Nr.: HRA 2533
- Schuldner -
Beschluss:
Zur Sicherung des Schuldnervermögens vor nachteiligen Veränderungen (§ 21 Abs.
1 und 2 InsO)
wird am 15.05.2018 um 11:35 Uhr vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet, § 21
Abs. 2 S. 1 Nr. 1 InsO.
Zum vorläufigen Insolvenzverwalter wird bestellt: Rechtsanwalt Gunther Neef,
Sonnenplatz 4, 95028 Hof, Telefon: +49(9281)140056, Telefax: +49(9281)1400570.
wird gemäß § 21 Abs. 2 S. 1 Nr. 2 Alt. 2 InsO angeordnet, dass Verfügungen des
Schuldners nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Unter diese Anordnung fällt auch die Einziehung von Außenständen.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Entscheidung kann die sofortige Beschwerde (im Folgenden: Beschwerde)
eingelegt werden.
Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei dem
Amtsgericht Hof
Berliner Platz 1
95030 Hof
einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Verkündung der Entscheidung oder, wenn diese nicht
verkündet wird, mit deren Zustellung bzw. mit der wirksamen öffentlichen
Bekanntmachung gemäß § 9 InsO im Internet (www.insolvenzbekanntmachungen.de).
Die öffentliche Bekanntmachung genügt zum Nachweis der Zustellung an alle
Beteiligten, auch wenn die InsO neben ihr eine besondere Zustellung
vorschreibt, § 9 Abs. 3 InsO. Sie gilt als bewirkt, sobald nach dem Tag der
Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind, § 9 Abs. 1 Satz 3 InsO.
Für den Fristbeginn ist das zuerst eingetretene Ereignis (Verkündung,
Zustellung oder wirksame öffentliche Bekanntmachung) maßgeblich.
Die Beschwerde ist schriftlich einzulegen oder durch Erklärung zu Protokoll der
Geschäftsstelle des genannten Gerichts. Sie kann auch vor der Geschäftsstelle
jedes Amtsgerichts zu Protokoll erklärt werden; die Frist ist jedoch nur
gewahrt, wenn das Protokoll rechtzeitig bei dem oben genannten Gerichte
eingeht. Eine anwaltliche Mitwirkung ist nicht vorgeschrieben.
Die Beschwerde ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu
unterzeichnen.
Die Beschwerdeschrift muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie
die Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt
werde.
Rechtsbehelfe können auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Eine
einfache E-Mail genügt den gesetzlichen Anforderungen nicht.
Das elektronische Dokument muss
|mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden Person
versehen sein oder
|von der verantwortenden Person signiert und auf einem sicheren
Übermittlungsweg eingereicht werden.
Ein elektronisches Dokument, das mit einer qualifizierten elektronischen
Signatur der verantwortenden Person versehen ist, darf wie folgt übermittelt
werden:
|auf einem sicheren Übermittlungsweg oder
|an das für den Empfang elektronischer Dokumente eingerichtete Elektronische
Gerichts- und Verwaltungspostfach (EGVP) des Gerichts.
Wegen der sicheren Übermittlungswege wird auf § 130a Absatz 4 der
Zivilprozessordnung verwiesen. Hinsichtlich der weiteren Voraussetzungen zur
elektronischen Kommunikation mit den Gerichten wird auf die Verordnung über die
technischen Rahmenbedingungen des elektronischen Rechtsverkehrs und über das
besondere elektronische Behördenpostfach
(Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung - ERVV) in der jeweils geltenden
Fassung sowie auf die Internetseite www.justiz.de verwiesen.
Amtsgericht Hof - Insolvenzgericht - 15.05.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 2533 Elektro Peetz e. K., Hof, Anspannweg 2, 95032 Hof. Firma geändert, nun: Elektro Peetz e. K., Inh. Waldemar Schmer. Nicht mehr Inhaber: Peetz, Werner, Elektromeister, Döhlau Ortsteil Tauperlitz. Neuer Inhaber…
HRA 2533 Elektro-Service Werner Peetz, vormals Elektro-Reuter & Co., Rehau, Anspannweg 2, 95032 Hof.Firma geändert, nun: Elektro Peetz e. K. Sitz verlegt, nun: Hof. Geschäftsanschrift: Anspannweg 2, 95032 Hof.
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.