Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. Der Vorstand darf im Einzelfall Geschäfte bis zum Betrag von DM 3.000,- ausführen, ausgenommen Grundstücksgeschäfte jeglicher Art. Für Geschäfte mit einem Betrag von mehr als DM 3.000,- und für Grundstücksgeschäfte jeglicher Art bedarf der Vorstand der vorherigen Zustimmung des Vereinsausschusses oder, wenn dieser eine Entscheidung ablehnt, der vorherigen Zustimmung der Mitgliederversammlung.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Franz-Xaver Vogler
Langdorf
Vorstand
Erhard Kronschnabl
Langdorf
Vorstand
Ludwig Fischer
Langdorf
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 17.10.1986 zuletzt geändert am 11.02.1994
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 26.01.1988. Dieses Blatt ist mit Wirkung zum 01.01.2006 zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.