Handelsregister · VR 10417
Historischer Auszug
Eisstockklub Klafferhof-Kohlnberg e.V. · Amtsgericht Deggendorf
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Amtsgericht
a)
Name
Vorstand
Eintra-
b)
Sitz
Vo
gung
des
Vereins
Liquidatoren
1
2
7
1
a)
Eisstockklub
Klafferhof-
Hackl
Michael,
Steuergehilfe,
Kohlnberg
Kohlnberg
e.V.
-
1.
Vorsitzender
-
b)
Klafferhof
Schiller
Josef,
Finanzbeamter,
Kohlnberg
-
2,
Vorsitzender
-
Schiller
Willi,
Schreiner,
Kohlnberg
-
Kassier
-
-
1.
Vorsitzender
-
Vogler
Xaver,
Installateurmeister,
-
2.
Vorsitzender
-
Weiß
Heinrich,
Schlosser,
Langdorf
-
Kassier
-
Kaufmann
Michael,
Schreiner,
Langdorf
-
1.
Vorsitzender
-
-
2.
Vorsitzender
-
6
Schiller
Josef,
Beamter,
Langdorf
-
1,
Vorsitzender
-
Kaufmann
Michael,
Schreiner,
Langdorf
-
2.
Vorsitzender
-
RS
120:
Karteiblatt
Vereinsregister
(3.80)
Arbeitoverwaltung
Straubing
a
Schiller
Josef,
Beamter,
Langdorf-Kohlnberg
Langdorf-Froschäu
Schiller
Josef,
Finanzbeamter,
Langdorf
417
a)
Tag
der
Eintragung
d
Unterschrift
erkungen
Rechtsverhältnisse
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
L\
Die
Satzung
wurde
errichtet
am
17.10.198$.
Der
Vorstand
im
Sinn
des
$
26
BGB
besteht
aus
dem
1.
Vorsitzenden
dem
2.
Vorsitzenden
und
dem
Kassier.
er-
JHS.
b)
Satzung
Bl.
9/18
EVfg.
Bl.
22
Jeder
von
ihnen
ist
einzelvertretungsberechtigt.
Der
Vorstand
darf
im
Eimzelfall
Geschäfte
bis
zum
Betrag
von
DM
400,-
ausführen,
ausgenommen
Grundstücksgeschäfte
jeglicher
Art.
Für
Geschäfte
mit
einem
Betrag
von
mehr
als
400,-
DM
und
für
Grundstücksgeschäfte
jeglicher
Art
bedarf
der
Vorstand
der
vor-
herigen
Zustimmung
des
Vereinsausschusses,
oder,
wenn
dieser
eine
Entscheidung
ablehnt,
der
vorherigen
Zustimmung
der
Mitglieder-
versammlung.
Bei
der
Einberufung
diner
Vorstandssitzung
bedarf
es
der
vor-
herigen
Mitteilung
des
Beschlußgegenstandes
nicht,
ebenso
nicht
bei
der
Einberufung
einer
Sitzung
des
Vereinsausschusses.
|
In
der
Mitgliederversammlung
vom
11.
Februar
1994
wurde
die
a)
1?)
April
1994
Änderung
der
Satzung
in
$
6
(Vorstand)
und
in
$
9
(Geschäftsjahr
Ir.
u.a.)
beschlossen.
|
NV,
Der
Vorstand
darf
im
Einzelfall
Geschäfte
bis
zum
Betrag
von
DM
-Schreiner-
JES.
3.000,-
ausführen,
ausgenommen
Grundstücksgeschäfte
jeglicher
b)
Satzungsänd.Bl.43/
Art.
Für
Geschäfte
mit
einem
Betrag
von
mehr
als
DM
3.000,-
und
44,
EVfg.
Bl.
47
für
Grundstücksgeschäfte
jeglicher
Art
bedarf
der
Vorstand
der
vorherigen
Zustimmung
des
Vereinsausschusses
oder,
wenn
dieser
eine
Entscheidung
ablehnt,
der
vorherigen
Zustimmung
der
Mit-
gliederversammlung.
Kaufmann
Michael
ist
nicht
mehr
1.
Vorsitzender,
Schiller
Josef
a)
29,
Dez.
1998
ist
nicht
mehr
2.
Vorsitzender.-
|
hh-
}
_
re
her-
Alnsp.
b)
EVfg.
Bl.
54
Fortsetzung
Rückseite
|
Amtsgericht
Rücseite
von
Blatt
.......u...
Nr.
der
a)
Name
u
Eintra-
b)
Sitz
Vorstand
Rechtsverhältnisse
des
Verei
Liquidatoren
(Satzung,
Vertretung,
Auflösung,
Entziehung
a)
Tag
der
Eintragung
gung
es
Vereins
der
Rechtsfähigkeit,
Konkurs
usw.)
und
Unterschrift
.
b)
Bemerkungen
1_
2
177717
3
z
|
:
Fortsetzung
auf
den.
.........ten
Blatt
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