Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden sowie den Schatzmeister jeweils einzeln vertreten. Bei Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 3000,00 EUR verpflichten, kann der Verein nur von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten werden. Die Vertretungsmacht des Vorstands wird insoweit beschränkt, dass, soweit ein Vereinsausschuss besteht, für Rechtshandlungen bezüglich Grundstücksgeschäften jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von Belastungen, unabhängig von deren Höhe, sowie bezüglich sonstiger Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von mehr als 5000,00 EUR verpflichten, die Zustimmung des Vereinsausschusses, nachzuweisen durch Vorlage des jeweiligen Beschlussprotokolls, erforderlich ist.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Radomir Soumar
München
Vorstand
Claus Ertl
Rosenheim
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 28.07.1978
Die Mitgliederversammlung hat am 22.07.2004 die Satzung neu gefasst.
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 18.07.2019 hat die Ergänzung der Satzung bzgl. des § 37 (Datenschutz) beschlossen.
Freitext
Tag der ersten Eintragung: 23.08.1978. Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Satzung Bl. 1.
Neue Satzung Bl.4 SB.
Zuständigkeit geändert zum 1.1.2006 vom Amtsgericht Rosenheim zum Amtsgericht Traunstein.
SBBl. 5, HBBl. 63
SBBl. 6; HBBl. 65
SBBl. 7, HBBl. 68
SBBl. 8, HBBl. 69
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.