Handelsregister · VR 40462

Chronologischer Auszug

Eissportverein Rosenheim 1978 e.V. · Amtsgericht Traunstein

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 18.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eissportverein Rosenheim 1978 e.V.

b)
Rosenheim
a)
Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Erste Vorsitzende:
Lohmeier, Ingeborg, Hausfrau, Rosenheim
Zweiter Vorsitzender:
Betsche, Werner, Rentner, Rosenheim
a)
Eingetragener Verein
Satzung vom 28.07.1978
a)
04.06.2002
Stellmach

b)
Tag der ersten Eintragung:
23.08.1978.
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten.
Satzung Bl. 1.
2a)
Die Mitgliederversammlung hat am 22.07.2004 die Satzung neu gefasst.
a)
09.09.2004
Escher

b)
Neue Satzung Bl.4 SB.
3a)
01.01.2006
System

b)
Zuständigkeit geändert zum
1.1.2006 vom Amtsgericht
Rosenheim zum Amtsgericht
Traunstein.
4b)
Ausgeschieden:
Erste Vorsitzende:
Lohmeier, Ingeborg, Hausfrau, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
Geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Betsche, Werner, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Soumar, Radomir, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
a)
23.05.2008
Edenharter

b)
SBBl. 5, HBBl. 63
5a)
Der Verein wird durch den 1. und 2. Vorsitzenden sowie
den Schatzmeister jeweils einzeln vertreten.

Bei Rechtshandlungen, die den Verein zu Leistungen von
mehr als 3000,00 EUR verpflichten, kann der Verein nur
von zwei Vorstandsmitgliedern gemeinsam vertreten
werden.

Die Vertretungsmacht des Vorstands wird insoweit
beschränkt, dass, soweit ein Vereinsausschuss besteht,
für Rechtshandlungen bezüglich Grundstücksgeschäften
jeglicher Art, einschließlich der Aufnahme von
Belastungen, unabhängig von deren Höhe, sowie
bezüglich sonstiger Rechtshandlungen, die den Verein zu
Leistungen von mehr als 5000,00 EUR verpflichten, die
Zustimmung des Vereinsausschusses, nachzuweisen
durch Vorlage des jeweiligen Beschlussprotokolls,
erforderlich ist.
a)
Die Mitgliederversammlung vom 16.09.2009 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
22.02.2010
Ratay

b)
SBBl. 6; HBBl. 65
6b)

Personendaten von Amts wegen berichtigt und Funktion
geändert, nun:
1. Vorsitzender:
Soumar, Radomir, München, *XX.XX.XXXX
Ausgeschieden:
1. Vorsitzender:
Betsche, Werner, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
Gewählt:
2. Vorsitzender:
Ertl, Claus, Rosenheim, *XX.XX.XXXX
a)
09.03.2016
Zankl

b)
SBBl. 7, HBBl. 68
7a)
Die Mitgliederversammlung vom 18.07.2019 hat die Ergänzung der Satzung bzgl. des § 37
(Datenschutz) beschlossen.
a)
25.04.2024
Eckl-Dimpflmaier

b)
SBBl. 8, HBBl. 69

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.