Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassier, Schriftführer und Jugendwart. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits, der die Summe der letztjährigen Mitgliedsbeiträge überschreitet, die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 4 der 5 Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Rolf Balbach
Nürtingen
Vorstand
Magnus Henzler
Nürtingen
Vorstand
Alexander Schorr
Nürtingen-Zizishausen
Vorstand
Thomas Pfeifer
Ebersbach an der Fils
Vorstand
Marcus Schorr
Neuffen
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 14.01.1987
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.07.2014.
Tag der ersten Eintragung: 28.04.1987
Satzung: Sonderband Blatt 2/4, 6/20, 25
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