Handelsregister · VR 220649
Chronologischer Auszug
Eintracht Nürtingen 86 · Amtsgericht Stuttgart
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Name b) Sitz | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | a) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
|---|---|---|---|---|
| 1 | a) Eintracht Nürtingen 86 b) Nürtingen | a) Der Vorstand gem. § 26 BGB besteht aus dem 1. Vorsitzenden, 2. Vorsitzenden, Kassier, Schriftführer und Jugendwart. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam, darunter der 1. Vorsitzende oder der 2. Vorsitzende. Die Vertretungsmacht des Vorstandes ist mit Wirkung gegen Dritte in der Weise beschränkt, daß zum Erwerb oder Verkauf, zur Belastung und zu allen sonstigen Verfügungen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie außerdem zur Aufnahme eines Kredits, der die Summe der letztjährigen Mitgliedsbeiträge überschreitet, die Zustimmung der Hauptversammlung erforderlich ist. Der Vorstand ist beschlußfähig, wenn mindestens 4 der 5 Mitglieder anwesend sind. Die Beschlüsse des Vorstandes werden mit einfacher Mehrheit gefaßt. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des 1. Vorsitzenden. b) 1. Vorsitzender: Balbach, Rolf, Maschinenbau-Ingenieur, Nürtingen Schriftführer: Henzler, Magnus, Maschinenbau-Ingenieur, Nürtingen 2. Vorsitzender: Schorr, Alexander, Nürtingen-Zizishausen, *XX.XX.XXXX Kassier: Pfeifer, Thomas, Ebersbach an der Fils, *XX.XX.XXXX Jugendwart: Schorr, Marcus, Neuffen, *XX.XX.XXXX | a) Verein Satzung vom 14.01.1987 | a) 15.07.2014 Sproll b) Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 15.07.2014. Tag der ersten Eintragung: 28.04.1987 Satzung: Sonderband Blatt 2/4, 6/20, 25 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.