Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der/die 1., 2. und 3. Vorsitzende und die Kassenverwalterin/der Kassenverwalter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder vertreten den Verein gemeinsam. Über Ausgaben bis 1.000,00 EUR können die drei Vorsitzenden allein, über Ausgaben bis 5.000,00 EUR kann der Gesamtvorstand verfügen. Ausgaben über 5.000,00 EUR müssen von der Mitgliederversammlung genehmigt werden.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Vorstand
Maresa Silver
Wannweil
Vorstand
Johanna Sternberg
Wannweil
Vorstand
Heidrun Sulz
Wannweil
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Satzung vom 12.01.1980 mit Nachtrag vom 17.01.1981 mit Änderung; zuletzt geändert am 29.01.2005.
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck des Vereins) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 02.02.2015.
Tag der ersten Eintragung: 16.11.1981
Satzung: Sonderband Blatt 65, 85/87
Geänderte Satzung: Sonderband 1 Blatt 106
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 109
Neufassung der Satzung: Sonderband Blatt 112 Änderungsbeschluss: Sonderband Blatt 111
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.