Handelsregister · VR 350533

Chronologischer Auszug

Eintracht-Chor Wannweil e.V. · Amtsgericht Stuttgart

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 20.12.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Name b) Sitza) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnisa) Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Eintracht-Chöre Wannweil e.V.

b)
Wannweil
a)
Der Vorstand im Sinne von § 26 BGB besteht aus dem
Vorsitzenden, dem stellvertretenden Vorsitzenden und
dem Kassier. Ausgaben über 2000,- DM müssen von der
Mitgliederversammlung genehmigt werden.

b)
Vorsitzender:
Schneck, Wolfgang, Wannweil, *XX.XX.XXXX
Stellvertretender Vorsitzender:
Randecker, Eugen, Wannweil, *XX.XX.XXXX
Kassier:
Geiger, Beatus, Wannweil, *XX.XX.XXXX
a)
Verein
Satzung vom 12.01.1980 mit Nachtrag vom 17.01.1981 mit Änderung; zuletzt geändert am
29.01.2005.
a)
02.02.2015
Nimtz

b)
Dieses Blatt ist zur Fortführung
auf EDV umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle des
bisherigen Registerblattes
getreten. Freigegeben am
02.02.2015.
Tag der ersten Eintragung:
16.11.1981
Satzung:
Sonderband
Blatt 65, 85/87
2a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der/die
1.Vorsitzende, der/die 2.Vorsitzende und der/die
3.Vorsitzende. Je zwei Vorstandsmitglieder vertreten
gemeinsam.
Über Ausgaben bis zu 1.000,00 EUR können die drei
Vorsitzenden allein, über Ausgaben bis zu 5.000,00 EUR
kann der Gesamtvorstand verfügen. Ausgaben über
5.000,00 EUR sind von der Mitgliederversammlung zu
genehmigen.

b)
Bestellt als
1.Vorsitzende:
Lunig, Sarah, Jettenburg, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
2.Vorsitzende:
Sorg, Silke, Sickenhausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
3.Vorsitzende:
Silver, Maresa, Wannweil, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Vorsitzender:
Schneck, Wolfgang, Wannweil, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Stellvertretender Vorsitzender:
Randecker, Eugen, Wannweil, *XX.XX.XXXX
Nicht mehr
Kassier:
Geiger, Beatus, Wannweil, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 23.03.2015 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
24.02.2016
Maurer

b)
Geänderte Satzung:
Sonderband 1
Blatt 106
3a)
Die Mitgliederversammlung vom 03.03.2017 hat die Änderung der Satzung in § 2 (Zweck
des Vereins) und § 11 (Auflösung des Vereins) beschlossen.
a)
14.05.2018
Maurer

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 109
4a)
Name geändert; nun:
Eintracht-Chor Wannweil e.V.
a)
Allgemeine Vertretungsregelung geändert; nun:
Vorstand im Sinne § 26 BGB sind der/die 1., 2. und 3.
Vorsitzende und die Kassenverwalterin/der
Kassenverwalter. Jeweils zwei Vorstandsmitglieder
vertreten den Verein gemeinsam.
Über Ausgaben bis 1.000,00 EUR können die drei
Vorsitzenden allein, über Ausgaben bis 5.000,00 EUR
kann der Gesamtvorstand verfügen. Ausgaben über
5.000,00 EUR müssen von der Mitgliederversammlung
genehmigt werden.

b)
Bestellt als
Kassenverwalterin:
Müller, Ina, Wannweil, *XX.XX.XXXX
a)
Die Mitgliederversammlung vom 01.03.2023 hat die Neufassung der Satzung beschlossen.
a)
12.06.2023
Wenzel

b)
Neufassung der Satzung:
Sonderband
Blatt 112

Änderungsbeschluss:
Sonderband
Blatt 111

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.