Handelsregister · HRA 2313
Chronologischer Auszug
Eigenbetrieb Abfallwirtschaft · Amtsgericht Rostock
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Inhaber, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vorstand, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn und Satzung b) Sonstige Rechtsverhältnisse c) Kommanditisten, Mitglieder | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Eigenbetrieb Abfallwirtschaft b) Güstrow c) Der Eigenbetrieb nimmt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrW-AbfG) und des Abfallund Altlastengesetzes (AbfAlG M-V) wahr. Neben den gesetzlich bestimmten Aufgaben zählen hierzu insbesondere die in der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Güstrow festgelegten Aufgaben. Gegenstand des Eigenbetriebs ist die Veranlagung und Erhebung der Gebühren nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Güstrow, einschließlich der Mahnung rückständiger Zahlungspflichtiger. Auf Veranlassung des Eigenbetriebes erfolgt die Betreibung von Forderungen auf dem Weg des Verwaltungszwanges durch die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde. Die Rekultivierung und Nachsorge der ehemals vom Landkreis Güstrow betriebenen Abfalldeponien ist nicht Gegenstand des Eigenbetriebes. Der Eigenbetrieb betreibt alle mit dem Betriebszweck zusammenhängenden Geschäfte. Er kann seine Einrichtungen auch Dritten zur Nutzung gegen ein entsprechendes Entgelt überlassen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich Dritter bedienen. | a) Der Eigenbetrieb wird durch den Betriebsleiter vertreten. b) Betriebsleiter: Buske, Thomas, Klein Upahl, *XX.XX.XXXX | a) Juristische Person. Kommunaler Eigenbetrieb des Landkreises Güstrow. Die Betriebssatzung wurde von dem Kreistag am 17.12.2003 beschlossen und trat mit ihrer Bekanntgabe am 01.01.2004 in Kraft. | a) 06.09.2006 Danowski b) Tag der ersten Eintragung: 14.06.2004 Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 06.09.2006. | |
| 2 | b) Geschäftsanschrift: An der Schanze 9, 18273 Güstrow c) Gegenstand geändert, nun: Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft nimmt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG) und des Abfall- und Altlastengesetzes (AbfAlG M-V) wahr. Neben den gesetzlich bestimmten Aufgaben zählen hierzu insbesondere die in der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock festgelegten Aufgaben. Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Veranlagung und Erhebung der Gebühren nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock einschließlich der Mahnung rückständiger Zahlungspflichtiger. Auf Veranlassung des Eigenbetriebes erfolgt die Betreibung von Forderungen auf dem Wege des Verwaltungszwanges durch die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde. Die Rekultvierung und Nachsorge der ehemals vom Landkreis Rostock betriebenen Abfalldeponien ist nicht Gegenstand des Eigenbetriebes. Der Eigenbetrieb betreibt alle mit dem Betriebszweck zusammenhängenden Geschäfte. Er kann seine Einrichtung auch Dritten zur Nutzung gegen ein entsprechendes Entgelt überlassen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich Dritter bedienen. | a) Im Zuge der Kreisgebietsreform vom 04.09.2011 geändert, nun: Eigenbetrieb des Landkreises Rostock. Die Betriebssatzung wurde von dem Kreistag am 17.12.2003 beschlossen und trat mit ihrer Bekanntgabe am 01.01.2004 in Kraft. Der Kreistag hat am 02.09.2015 die Neufassung der Satzung beschlossen, diese trat mit ihrer Bekanntgabe am 19.09.2015 in Kraft. | a) 19.08.2016 Eick |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.