HRA 2313

Eigenbetrieb Abfallwirtschaft

Amtsgericht Rostock · Mecklenburg-Vorpommern

aktuell 1 Ereignisse und Bekanntmachungen

Standort

Sitz: Güstrow

Eine vollständige Geschäftsanschrift ist hier derzeit noch nicht verfügbar.

Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.

Registerdaten

Sitz
Güstrow
Datenstand
2024-12-02
Quelle
Handelsregister

Handelsregister

Verfügbare Registerinformationen

Stand 2024-12-02

Diese Übersicht zeigt ausschließlich Registerdokumente und Angaben, die in unserem lokalen Archiv vorliegen.

CD lokal vorhanden

Chronologischer Auszug

Tabellarische Entwicklung aller Eintragungen auf dem Registerblatt.

Abrufstand 2024-04-25 Chronologischen Auszug ansehen
DK lokal vorhanden

Dokumentenansicht

Archivierte Satzungen, Anmeldungen und weitere Dokumente aus dem Registerordner.

3 archivierte Dokumente Dokumente ansehen
VÖ lokal vorhanden

Veröffentlichungen

Registerbekanntmachungen zu diesem Registerblatt.

Zum Zeitstrahl

Öffentliche Registerangaben

Bekanntmachungen und Ereignisse

1
Veränderungen
HRA 2313 HRA 2313: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Güstrow, An der Schanze 9, 18273 Güstrow. Im Zuge der Kreisgebietsreform vom 04.09.2011 geändert, nun: Eigenbetrieb des Landkreises Rostock. Der Kreistag hat am 02.09…
HRA 2313: Eigenbetrieb Abfallwirtschaft, Güstrow, An der Schanze 9, 18273 Güstrow. Im Zuge der Kreisgebietsreform vom 04.09.2011 geändert, nun: Eigenbetrieb des Landkreises Rostock. Der Kreistag hat am 02.09.2015 die Neufassung der Satzung beschlossen, diese trat mit ihrer Bekanntgabe am 19.09.2015 in Kraft. Geschäftsanschrift: An der Schanze 9, 18273 Güstrow. Gegenstand geändert, nun: Der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft nimmt die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes (KrWG) und des Abfall- und Altlastengesetzes (AbfAlG M-V) wahr. Neben den gesetzlich bestimmten Aufgaben zählen hierzu insbesondere die in der Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock festgelegten Aufgaben. Gegenstand des Eigenbetriebes ist die Veranlagung und Erhebung der Gebühren nach den Vorschriften der Gebührensatzung zur Satzung über die Abfallentsorgung im Landkreis Rostock einschließlich der Mahnung rückständiger Zahlungspflichtiger. Auf Veranlassung des Eigenbetriebes erfolgt die Betreibung von Forderungen auf dem Wege des Verwaltungszwanges durch die Kreiskasse als Vollstreckungsbehörde. Die Rekultvierung und Nachsorge der ehemals vom Landkreis Rostock betriebenen Abfalldeponien ist nicht Gegenstand des Eigenbetriebes. Der Eigenbetrieb betreibt alle mit dem Betriebszweck zusammenhängenden Geschäfte. Er kann seine Einrichtung auch Dritten zur Nutzung gegen ein entsprechendes Entgelt überlassen. Zur Erfüllung seiner Aufgaben kann er sich Dritter bedienen.

Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.