Handelsregister · HRB 39453

Registerinformationen

ecotel communication ag · Amtsgericht Düsseldorf

Unternehmen

Stammdaten

Firma
ecotel communication ag
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Düsseldorf
Geschäftsanschrift
Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf
Kapital
3.542.980,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 39453
Gericht
Amtsgericht Düsseldorf
Letzte Eintragung
20.07.2026
Abrufstand
23.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

Die Betätigung in den gesamten Bereichen der Telekommunikation und der Informationstechnologie im In- und Ausland sowie das Angebot von mit diesen Bereichen zusammenhängenden Gütern und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- oder Beteiligungsunternehmen verwirklichen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Prokurist(in)

Oliver Jansen

Wesel

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Sabrina Bublitz

Ratingen

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Prokurist(in)

Alexander Wiese

Köln

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied
Vorstand

André Borusiak

Meerbusch

Vorstand

Christian Boom

Düsseldorf

Vorstand

Peter Zils

Düsseldorf

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung vom 11. August 2000
  • Die Hauptversammlung vom 23. August 2001 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. § 5 (Namensaktien, Übertragung der Aktien) ist ersatzlos gestrichen worden. Die bisherigen §§ 6 bis 20 der Satzung sind §§ 5 bis 19 geworden. Ziffer 3 des § 7 (bisher § 8) der Satzung (Vertretung) ist ersatzlos gestrichen worden. § 13 (bisher § 14, Hauptversammlung) ist in Ziff. 3 geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 11. August 2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 565.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30. November 2001 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 23.01.2006 hat die vollständige Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital II) geschaffen.
  • Die Hauptversammlung vom 06.03.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 935.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.03.2006 ist § 4 (1) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.06.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 27.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2007 (in § 4 Abs. 5 (Bedingtes Kapital I), in § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital II) sowie weiter in § 3 (Bekanntmachungen, Informationen und Gerichtsstand) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Vergütung), 12 (Ort, Einberufung) und 13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 27.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital 2012) beschlossen. Ferner wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 5 und Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien), indem das bisherige bedingte Kapital I sowie das bedingte Kapital II aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital I (§ 4 Abs. 5) geschaffen wurde. Der bisherige § 4 Abs. 7 der Satzung wird zu § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 8 der Satzung wird zu § 4 Abs. 7.
  • Die Hauptversammlung vom 26.07.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 Abs. 5 Satz 1 (Einberufung, Beschlussfassung) und 10 (Vergütung) beschlossen.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2010 erteilten Ermächtigung, das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um bis zu 10% des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals herabzusetzen, ist das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um 390.000,00 EUR auf 3.510,000,00 EUR herabgesetzt.
  • Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28. Mai 2014 ist § 4 Absatz (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 28.07.2017 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 3 Abs. (1) (Bekanntmachungen), 4 Abs. (4) (Genehmigtes Kapital 2017), 4 Abs. (5) (Bedingtes Kapital 2017) und 12 Abs. (1) (Ort der Hauptversammlung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) und mit ihr die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 in Höhe von EUR 351.000,00 sowie die Schaffung eines weiteren Bedingten Kapitals beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. (1) (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 08.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) sowie weiter in § 10 (Vergütung) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 21.04.2023 hat die Ergänzung der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung) um die Absätze (6), (7), (8) und (9) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 28.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. (1) Satz 3 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
  • Aufgrund der am 03.07.2020 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2020) sind im Geschäftsjahr 2024 Bezugsaktien im Nennwert von 7.820,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 3.517.820,00 EUR.
  • Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.01.2025 wurde § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 6 Satz 1 (Bedingtes Kapital 2020) geändert.
  • Aufgrund der am 03.07.2020 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2020) sind im Geschäftsjahr 2025 Bezugsaktien im Nennwert von 25.160,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 3.542.980,00 EUR.
  • Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.01.2026 wurde § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 6 Satz 1 (Bedingtes Kapital 2020) geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 27.06.2025 hat eine Änderung der Satzung in § 10 (Vergütung) beschlossen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 1.9.2000, 9.40 Uhr Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.07.2001.
  • Satzung Blatt 69 Sonderband
  • Hauptversammlungs- beschluss Sdb.a) Blatt 113 ff Sonderband
  • Satzung Sdb.a) Ziffer I Sonderband
  • AR Beschluss Blatt 122 Sonderband a)
  • Satzung Ziffer II Sonderband a)
  • Beschluss Blatt 152 f Sonderband
  • Satzung Blatt III Sonderband
  • Zustimmungsbeschlüsse Blatt 150 f, 164 Sonderband
  • Verschmelzungsvertrag Blatt 141 ff Sonderband
  • Beschluss Blatt 192 ff. Sonderband
  • Satzung Blatt 212 ff. Sonderband
  • Beschluss Blatt 233 f, 241 Sonderband
  • Satzung Blatt IV Sonderband
  • Beschluss Blatt 257 Sonderband
  • Verschmelzungsvertrag Blatt 254 ff Sonderband
  • Lfd. Nr. 34 Sp. 6 a) von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.
  • Eintragung lfd. Nr. 54, Spalte 6 a), von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conCapital GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39332) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DSLCOMP Communications GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42044) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Telekommunikation für Geschäftskunden) der nacamar GmbH mit Sitz in Dreieich (AG Offenbach, HRB 42605) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
  • Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.06.2009 wirksam geworden.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Phasefive AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39609) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der /bin/done digital solutions GmbH mit Sitz in München (AG München, HRB 135995) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ADTG Allgemeine Telefondienstleistungs GmbH mit Sitz in Rathenow (AG Potsdam, HRB 16163 P) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der i-cube GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 47491) verschmolzen.
  • Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ecotel private GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60977) verschmolzen.

Bedingtes Kapital

  • Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.755.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017 bis zum 27. Juli 2022 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
  • Das in der Hauptversammlung vom 28.07.2017 beschlossene Bedingte Kapital 2017 beträgt nach dem abändernden Beschluss in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 noch EUR 1.404.000,00.
  • Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 351.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 351.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2020 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.07.2020 Optionen ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Optionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Optionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
  • Das in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2020) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2025 noch 318.020,00 EUR.

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. Juli 2026 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.755.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.