Handelsregister · HRB 39453
Chronologischer Auszug
ecotel communication ag · Amtsgericht Düsseldorf
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Ecotel Communication AG b) Düsseldorf c) Die Unternehmensberatung für technische und betriebswirtschaftliche Lösungen im Bereich der Telekommunikation sowie der Auswahl und Implementierung von Softwareprodukten, die Analyse und die Auswertung von Angeboten zur Kostenoptimierung und das Projektmanagement zur Durchführung und Abnahme der angebotenen Leistungen auf der Grundlage zukunftsorientierter Kommunikationsformen. Weiterer Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf von Unternehmen oder Unternehmensteilen. | 2.000.000,00 EUR | a) Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne Vorstandsmitglieder einzeln zur Vertretung berechtigt sind. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit sind, soweit dies nicht durch § 112 AktG ausgeschlossen ist. b) Vorstand: Witt, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt und ermächtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäftten mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, soweit § 112 AktG dem nicht entgegensteht (§ 181 BGB). Vorstand: Zils, Peter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt und ermächtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäftten mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, soweit § 112 AktG dem nicht entgegensteht (§ 181 BGB). | a) Aktiengesellschaft Satzung vom 11. August 2000 Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stammaktien und/oder neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen einmal oder mehrfach, insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von 1.000.000,- Euro zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 AktG ausschließen. | a) 30.07.2001 Hußfeldt b) Tag der ersten Eintragung: 1.9.2000, 9.40 Uhr Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 27.07.2001. Satzung Blatt 69 Sonderband | |
| 2 | b) Vorstand: Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt und ermächtigt, die Gesellschaft bei der Vornahme von Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu vertreten, soweit § 112 AktG dem nicht entgegensteht (§ 181 BGB). | a) 03.08.2001 Linnemann | ||||
| 3 | a) Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr: Besteht der Vorstand aus mehreren Personen, wird die Gesellschaft durch zwei Vorstandsmitglieder oder durch ein Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem Prokuristen vertreten. Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne Vorstandsmitglieder einzeln zur Vertretung berechtigt sind. b) Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Vorstand: Witt, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Vorstand: Zils, Peter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. Nach Änderung der Vertretungsregelung nunmehr Vorstand: Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) Die Hauptversammlung vom 23. August 2001 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. § 5 (Namensaktien, Übertragung der Aktien) ist ersatzlos gestrichen worden. Die bisherigen §§ 6 bis 20 der Satzung sind §§ 5 bis 19 geworden. Ziffer 3 des § 7 (bisher § 8) der Satzung (Vertretung) ist ersatzlos gestrichen worden. § 13 (bisher § 14, Hauptversammlung) ist in Ziff. 3 geändert. | a) 15.10.2001 Christophliemk b) Hauptversammlungsbeschluss Sdb.a) Blatt 113 ff Sonderband Satzung Sdb.a) Ziffer I Sonderband | |||
| 4 | 2.565.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 11. August 2000 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um 565.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 30. November 2001 ist § 4 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) geändert. § 4 Abs. 4 lautet nunmehr: Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer Stammaktien und neuer Vorzugsaktien ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen einmal oder mehrfach, insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von 435.000,00 Euro zu erhöhen. Der Vorstand kann mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre gemäß § 186 AktG ausschließen. | a) 17.12.2001 Christophliemk b) AR Beschluss Blatt 122 Sonderband a) Satzung Ziffer II Sonderband a) | |||
| 5 | b) Bestellt als Vorstand: Schulte Havermann, Tim, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | Einzelprokura: Richter, Torsten, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 18.12.2002 Linnemann | |||
| 6 | b) Nicht mehr Vorstand: Witt, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX | a) 31.10.2003 Wogatzke | ||||
| 7 | a) Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung der Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen. | a) 02.06.2004 Pollmächer b) Beschluss Blatt 152 f Sonderband Satzung Blatt III Sonderband | ||||
| 8 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2004 sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung und der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der conCapital GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39332) verschmolzen. | a) 07.06.2004 Pollmächer b) Zustimmungsbeschlüsse Blatt 150 f, 164 Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 141 ff Sonderband | ||||
| 9 | b) Bestellt als Vorstand: Molitor, Anton, Usingen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 23.06.2004 Wogatzke | ||||
| 10 | b) Nicht mehr Vorstand: Molitor, Anton, Usingen, *XX.XX.XXXX | a) 02.11.2004 Wogatzke | ||||
| 11 | Prokura erloschen: Richter, Torsten, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 29.08.2005 Linnemann | ||||
| 12 | a) ecotel communication ag c) Die Betätigung in den gesamten Bereichen der Telekommunikation und der Informationstechnologie im In- und Ausland sowie das Angebot von mit diesen Bereichen zusammenhängenden Gütern und Dienstleistungen. Die Gesellschaft kann diesen Unternehmensgegenstand selbst oder durch Tochter- oder Beteiligungsunternehmen verwirklichen. | a) Die Hauptversammlung vom 23.01.2006 hat die vollständige Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung in § 1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Ferner wurde ein neuer § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital II) geschaffen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um nominal bis zu 500.000 Euro durch Ausgabe neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital I) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft in der Zeit bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrats um nominal bis zu 750.000 Euro durch Ausgabe neuer Aktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital II) Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. | a) 27.01.2006 Haueiss b) Beschluss Blatt 192 ff. Sonderband Satzung Blatt 212 ff. Sonderband | |||
| 13 | b) Nicht mehr Vorstand: Schulte Havermann, Tim, Kaufmann, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2006 Pollmächer | ||||
| 14 | 3.500.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 06.03.2006 hat die Erhöhung des Grundkapitals um 935.000,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 24.03.2006 ist § 4 (1) der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 27.03.2006 Pollmächer b) Beschluss Blatt 233 f, 241 Sonderband Satzung Blatt IV Sonderband | |||
| 15 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der DSLCOMP Communications GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42044) verschmolzen. | a) 11.08.2006 Pollmächer b) Beschluss Blatt 257 Sonderband Verschmelzungsvertrag Blatt 254 ff Sonderband | ||||
| 16 | b) Bestellt als Vorstand: Seidl, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt. | a) 10.10.2006 Peetz | ||||
| 17 | 3.800.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28.06.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) geändert. b) Das genehmigte Kapital II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 450.000,00. | a) 11.07.2007 Haueiss | |||
| 18 | 3.900.000,00 EUR | a) Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006 erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um weitere 100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 12.07.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung (Genehmigtes Kapital II) geändert. b) Das genehmigte Kapital II besteht nach teilweiser Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 350.000,00. | a) 20.07.2007 Haueiss | |||
| 19 | a) Die Hauptversammlung vom 27.07.2007 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2007 (in § 4 Abs. 5 (Bedingtes Kapital I), in § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital II) sowie weiter in § 3 (Bekanntmachungen, Informationen und Gerichtsstand) beschlossen. b) Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 26.07.2012 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.750.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007). Der Vorstand ist weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000,00 auf den Inhaber lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012 von der Gesellschaft oder durch eine Unmittelbare oder mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft gegen Barleistung begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und woweit nicht eigene Aktien zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 150.000 Euro durch Ausgabe von bis zur 150.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II) Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012 gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, als die Inhaber der ausgegebenen Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der Gesellschaft Gebraucht machen und die Gesellschaft zur Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt. | a) 05.09.2007 Pollmächer | ||||
| 20 | b) Geschäftsanschrift: Prinzenallee 9-11, 40549 Düsseldorf | b) Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und Übernahmevertrages vom 26.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des Vermögens (Geschäftsbereich Telekommunikation für Geschäftskunden) der nacamar GmbH mit Sitz in Dreieich (AG Offenbach, HRB 42605) als Gesamtheit im Wege der Umwandlung durch Abspaltung übernommen. Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers. | a) 12.06.2009 Pollmächer | |||
| 21 | b) Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers am 23.06.2009 wirksam geworden. | a) 29.06.2009 Pollmächer | ||||
| 22 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2009 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der Phasefive AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39609) verschmolzen. | a) 08.07.2009 Haueiss | ||||
| 23 | b) Änderung zur Geschäftsanschrift: Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf | a) 22.10.2009 Peetz | ||||
| 24 | a) Die Hauptversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung der Satzung in § 13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen. | a) 16.04.2010 Pollmächer | ||||
| 25 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der /bin/done digital solutions GmbH mit Sitz in München (AG München, HRB 135995) verschmolzen. | a) 30.04.2010 Pollmächer | ||||
| 26 | a) Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Änderung der Satzung in den §§ 10 (Vergütung), 12 (Ort, Einberufung) und 13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen. | a) 09.08.2010 Pollmächer | ||||
| 27 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ADTG Allgemeine Telefondienstleistungs GmbH mit Sitz in Rathenow (AG Potsdam, HRB 16163 P) verschmolzen. | a) 03.09.2010 Pollmächer | ||||
| 28 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2012 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der i-cube GmbH mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 47491) verschmolzen. | a) 11.02.2012 Pollmächer | ||||
| 29 | a) Die Hauptversammlung vom 27.07.2012 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital 2012) beschlossen. Ferner wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 5 und Abs. 6 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien), indem das bisherige bedingte Kapital I sowie das bedingte Kapital II aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital I (§ 4 Abs. 5) geschaffen wurde. Der bisherige § 4 Abs. 7 der Satzung wird zu § 4 Abs. 6 und § 4 Abs. 8 der Satzung wird zu § 4 Abs. 7. b) Das genehmigte Kapital 2007 ist durch Zeitablauf erloschen. § 4 Abs. (4) lautet: Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 26. Juli 2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.950.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.950.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Untemehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen)oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. § 4 Abs. (5) lautet: Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.500.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 27. Juli 2012 bis zum 26. Juli 2017 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandllungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 09.08.2012 Pollmächer | ||||
| 30 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Vorstand: Zils, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Vorstand: Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Vertretungsbefugnis nunmehr Vorstand: Seidl, Bernhard, Grünwald, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied oder einem anderen Prokuristen: Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 29.11.2012 Peetz | |||
| 31 | a) Die Hauptversammlung vom 26.07.2013 hat die Änderung der Satzung in den §§ 9 Abs. 5 Satz 1 (Einberufung, Beschlussfassung) und 10 (Vergütung) beschlossen. | a) 22.08.2013 Pollmächer | ||||
| 32 | b) Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2014 sowie des Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der ecotel private GmbH mit Sitz in Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60977) verschmolzen. | a) 24.03.2014 Pollmächer | ||||
| 33 | b) Bestellt als Vorstand: Borgmann, Johannes, Wesel, *XX.XX.XXXX | a) 14.05.2014 Wandres | ||||
| 34 | 3.510.000,00 EUR | a) Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Herabsetzung des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um bis zu 10 % des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals beschlossen. Durch Beschluss der Gesellschaft vom 28.05.2014 ist das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um 390.000,00 EUR auf 3.510.000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.05.2014 wurde § 4 Abs. (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) beschlossen. | a) 27.06.2014 Pollmächer | |||
| 35 | a) Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30. Juli 2010 erteilten Ermächtigung, das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um bis zu 10% des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals herabzusetzen, ist das Grundkapital durch Einziehung von Aktien um 390.000,00 EUR auf 3.510,000,00 EUR herabgesetzt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28. Mai 2014 ist § 4 Absatz (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert. | a) 18.07.2014 Braun b) Lfd. Nr. 34 Sp. 6 a) von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen. | ||||
| 36 | b) Nicht mehr Vorstand: Seidl, Bernhard, Grünwald, *XX.XX.XXXX | a) 08.09.2014 Peetz | ||||
| 37 | b) Nicht mehr Vorstand: Borgmann, Johannes, Wesel, *XX.XX.XXXX | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Hommes, Holger, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Vertretungsbefugnis: Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 06.09.2016 Peetz | |||
| 38 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Stamm, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 28.07.2017 hat eine Änderung der Satzung in den §§ 3 Abs. (1) (Bekanntmachungen), 4 Abs. (4) (Genehmigtes Kapital 2017), 4 Abs. (5) (Bedingtes Kapital 2017) und 12 Abs. (1) (Ort der Hauptversammlung) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2012 ist durch Zeitablauf erloschen. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 27. Juli 2022 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.755.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Untemehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. Das bedingte Kapital I ist durch Zeitablauf erloschen. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.755.000 Euro durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017 bis zum 27. Juli 2022 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in dem sie durch Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 22.08.2017 Pollmächer | |||
| 39 | a) Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) und mit ihr die Aufhebung des Bedingten Kapitals 2017 in Höhe von EUR 351.000,00 sowie die Schaffung eines weiteren Bedingten Kapitals beschlossen. b) Das in der Hauptversammlung vom 28.07.2017 beschlossene Bedingte Kapital 2017 beträgt nach dem abändernden Beschluss in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 noch EUR 1.404.000,00. Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 351.000,00 Euro durch Ausgabe von bis zu 351.000 auf den Inhaber lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital 2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2020 nach Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom 03.07.2020 Optionen ausgegeben wurden oder werden, die Inhaber der Optionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B. Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien) eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und Abwicklung von Optionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der Aufsichtsrat zuständig ist. Die neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 16.07.2020 Braun | ||||
| 40 | b) Bestellt als Vorstand: Hendrich, Markus, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX | a) 23.07.2020 Peetz | ||||
| 41 | a) Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. (1) (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen. | a) 08.09.2020 Pollmächer | ||||
| 42 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Jansen, Oliver, Wesel, *XX.XX.XXXX | a) 09.03.2021 Peetz | ||||
| 43 | b) Nach Änderung des Wohnortes Vorstand: Zils, Peter, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 08.07.2021 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien) sowie weiter in § 10 (Vergütung) beschlossen. b) Das genehmigte Kapital 2017 ist aufgehoben. Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. Juli 2026 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.755.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Den Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen: a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen würde. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 02.08.2021 Pollmächer | |||
| 44 | Prokura erloschen: Stamm, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 05.04.2022 Peetz | ||||
| 45 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Bublitz, Sabrina, Ratingen, *XX.XX.XXXX | a) 16.01.2023 Peetz | ||||
| 46 | b) Nicht mehr Vorstand: Zils, Peter, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 21.04.2023 hat die Ergänzung der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung) um die Absätze (6), (7), (8) und (9) beschlossen. | a) 05.05.2023 Pollmächer | |||
| 47 | Prokura erloschen: Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Vorstandsmitglied: Wiese, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX | a) 14.02.2024 Kordus | ||||
| 48 | b) Nicht mehr Vorstand: Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Borusiak, André, Meerbusch, *XX.XX.XXXX | a) Die Hauptversammlung vom 28.06.2024 hat die Änderung der Satzung in § 13 Abs. (1) Satz 3 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen. | a) 15.07.2024 Puls | |||
| 49 | b) Bestellt als Vorstand: van den Boom, Christian, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 16.09.2024 Peetz | ||||
| 50 | 3.517.820,00 EUR | a) Aufgrund der am 03.07.2020 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2020) sind im Geschäftsjahr 2024 Bezugsaktien im Nennwert von 7.820,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 3.517.820,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.01.2025 wurde § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 6 Satz 1 (Bedingtes Kapital 2020) geändert. b) Das in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2020) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2024 noch 343.180,00 EUR Euro. | a) 12.02.2025 Pollmächer | |||
| 51 | Prokura erloschen: Hommes, Holger, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX | a) 15.07.2025 Große-Stemes | ||||
| 52 | b) Nicht mehr Vorstand: Hendrich, Markus, Mönchengladbach, *XX.XX.XXXX Bestellt als Vorstand: Zils, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 10.04.2026 Peetz | ||||
| 53 | 3.542.980,00 EUR | a) Aufgrund der am 03.07.2020 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2020) sind im Geschäftsjahr 2025 Bezugsaktien im Nennwert von 25.160,00 EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt 3.542.980,00 EUR. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.01.2026 wurde § 4 Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 6 Satz 1 (Bedingtes Kapital 2020) geändert. b) Das in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 beschlossene bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2020) beträgt nach Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2025 noch 318.020,00 EUR. | a) 29.05.2026 Pollmächer | |||
| 54 | a) Die Hauptversammlung vom 27.06.2026 hat eine Änderung der Satzung in § 10 (Vergütung) beschlossen. | a) 15.07.2026 Pollmächer | ||||
| 55 | a) Die Hauptversammlung vom 27.06.2025 hat eine Änderung der Satzung in § 10 (Vergütung) beschlossen. | a) 20.07.2026 Pollmächer b) Eintragung lfd. Nr. 54, Spalte 6 a), von Amts wegen gelöscht und berichtigend neu eingetragen. |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.