Handelsregister · HRB 39453

Chronologischer Auszug

ecotel communication ag · Amtsgericht Düsseldorf

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 23.07.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Ecotel Communication AG

b)
Düsseldorf

c)
Die Unternehmensberatung für technische
und betriebswirtschaftliche Lösungen im
Bereich der Telekommunikation sowie der
Auswahl und Implementierung von
Softwareprodukten, die Analyse und die
Auswertung von Angeboten zur
Kostenoptimierung und das
Projektmanagement zur Durchführung und
Abnahme der angebotenen Leistungen auf
der Grundlage zukunftsorientierter
Kommunikationsformen. Weiterer
Gegenstand des Unternehmens ist der Kauf
von Unternehmen oder
Unternehmensteilen.
2.000.000,00
EUR
a)
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen,
wird die Gesellschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne
Vorstandsmitglieder einzeln zur Vertretung
berechtigt sind.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne
Vorstandsmitglieder von den Beschränkungen
des § 181 BGB befreit sind, soweit dies nicht
durch § 112 AktG ausgeschlossen ist.

b)
Vorstand:
Witt, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt und ermächtigt, die
Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäftten mit sich selbst oder mit sich
als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten, soweit § 112 AktG dem nicht
entgegensteht (§ 181 BGB).

Vorstand:
Zils, Peter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt und ermächtigt, die
Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäftten mit sich selbst oder mit sich
als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten, soweit § 112 AktG dem nicht
entgegensteht (§ 181 BGB).
a)
Aktiengesellschaft
Satzung vom 11. August 2000
Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im
Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer Stammaktien und/oder neuer Vorzugsaktien
ohne Stimmrecht gegen Bareinlagen einmal oder mehrfach,
insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von
1.000.000,- Euro zu erhöhen. Der Vorstand kann mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
gemäß § 186 AktG ausschließen.
a)
30.07.2001
Hußfeldt

b)
Tag der ersten
Eintragung: 1.9.2000,
9.40 Uhr
Dieses Blatt ist zur
Fortführung auf EDV
umgeschrieben worden
und dabei an die Stelle
des bisherigen
Registerblattes getreten.
Freigegeben am
27.07.2001.
Satzung Blatt 69
Sonderband
2b)
Vorstand:
Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt und ermächtigt, die
Gesellschaft bei der Vornahme von
Rechtsgeschäften mit sich selbst oder mit sich
als Vertreter eines Dritten uneingeschränkt zu
vertreten, soweit § 112 AktG dem nicht
entgegensteht (§ 181 BGB).
a)
03.08.2001
Linnemann
3a)
Nach Änderung der Vertretungsregelung
nunmehr:
Besteht der Vorstand aus mehreren Personen,
wird die Gesellschaft durch zwei
Vorstandsmitglieder oder durch ein
Vorstandsmitglied in Gemeinschaft mit einem
Prokuristen vertreten.
Der Aufsichtsrat kann bestimmen, daß einzelne
Vorstandsmitglieder einzeln zur Vertretung
berechtigt sind.

b)
Nach Änderung der Vertretungsregelung
nunmehr
Vorstand:
Witt, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nach Änderung der Vertretungsregelung
nunmehr
Vorstand:
Zils, Peter, Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.

Nach Änderung der Vertretungsregelung
nunmehr
Vorstand:
Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
Die Hauptversammlung vom 23. August 2001 hat die
Änderung der Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des
Grundkapitals, Aktienurkunden) beschlossen. § 5
(Namensaktien, Übertragung der Aktien) ist ersatzlos
gestrichen worden. Die bisherigen §§ 6 bis 20 der Satzung
sind §§ 5 bis 19 geworden. Ziffer 3 des § 7 (bisher § 8) der
Satzung (Vertretung) ist ersatzlos gestrichen worden. § 13
(bisher § 14, Hauptversammlung) ist in Ziff. 3 geändert.
a)
15.10.2001
Christophliemk

b)
Hauptversammlungsbeschluss Sdb.a) Blatt
113 ff Sonderband
Satzung Sdb.a) Ziffer I
Sonderband
42.565.000,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 11. August 2000
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
565.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 30. November 2001 ist § 4 der Satzung
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden)
geändert.
§ 4 Abs. 4 lautet nunmehr:
Der Vorstand ist vom Tag der Eintragung der Gesellschaft im
Handelsregister an für die Dauer von 5 Jahren ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer Stammaktien und neuer Vorzugsaktien ohne
Stimmrecht gegen Bareinlagen einmal oder mehrfach,
insgesamt jedoch höchstens um einen Nennbetrag von
435.000,00 Euro zu erhöhen. Der Vorstand kann mit
Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre
gemäß § 186 AktG ausschließen.
a)
17.12.2001
Christophliemk

b)
AR Beschluss Blatt 122
Sonderband a)
Satzung Ziffer II
Sonderband a)
5b)
Bestellt als
Vorstand:
Schulte Havermann, Tim, Recklinghausen,
*XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
Einzelprokura:
Richter, Torsten, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
18.12.2002
Linnemann
6b)
Nicht mehr
Vorstand:
Witt, Klaus, Oberhausen, *XX.XX.XXXX
a)
31.10.2003
Wogatzke
7a)
Die Hauptversammlung vom 12.05.2004 hat die Änderung der
Satzung in § 3 (Bekanntmachungen) beschlossen.
a)
02.06.2004
Pollmächer

b)
Beschluss Blatt 152 f
Sonderband

Satzung Blatt III
Sonderband
8b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 12.05.2004
sowie der Zustimmungsbeschlüsse ihrer Hauptversammlung
und der Gesellschafterversammlung des übertragenden
Rechtsträgers vom selben Tage mit der conCapital GmbH mit
Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 39332) verschmolzen.
a)
07.06.2004
Pollmächer
b)
Zustimmungsbeschlüsse
Blatt 150 f, 164
Sonderband
Verschmelzungsvertrag
Blatt 141 ff Sonderband
9b)
Bestellt als
Vorstand:
Molitor, Anton, Usingen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
23.06.2004
Wogatzke
10b)
Nicht mehr
Vorstand:
Molitor, Anton, Usingen, *XX.XX.XXXX
a)
02.11.2004
Wogatzke
11Prokura erloschen:
Richter, Torsten, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
29.08.2005
Linnemann
12a)
ecotel communication ag

c)
Die Betätigung in den gesamten Bereichen
der Telekommunikation und der
Informationstechnologie im In- und Ausland
sowie das Angebot von mit diesen
Bereichen zusammenhängenden Gütern
und Dienstleistungen. Die Gesellschaft
kann diesen Unternehmensgegenstand
selbst oder durch Tochter- oder
Beteiligungsunternehmen verwirklichen.
a)
Die Hauptversammlung vom 23.01.2006 hat die vollständige
Neufassung der Satzung und insbesondere die Änderung in §
1 Abs. 1 (Firma), § 2 (Gegenstand des Unternehmens) und § 4
Abs. 4 (Genehmigtes Kapital) beschlossen. Ferner wurde ein
neuer § 4 Abs. 5 (Genehmigtes Kapital II) geschaffen.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft
in der Zeit bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um nominal bis zu 500.000 Euro durch Ausgabe
neuer Aktien gegen Bareinlagen zu erhöhen. (Genehmigtes
Kapital I)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft
in der Zeit bis zum 31.12.2010 mit Zustimmung des
Aufsichtsrats um nominal bis zu 750.000 Euro durch Ausgabe
neuer Aktien zu erhöhen. (Genehmigtes Kapital II) Der
Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats
das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
a)
27.01.2006
Haueiss

b)
Beschluss Blatt 192 ff.
Sonderband

Satzung Blatt 212 ff.
Sonderband
13b)
Nicht mehr
Vorstand:
Schulte Havermann, Tim, Kaufmann,
Recklinghausen, *XX.XX.XXXX
a)
07.02.2006
Pollmächer
143.500.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 06.03.2006 hat die Erhöhung des
Grundkapitals um 935.000,00 EUR beschlossen. Die
Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 24.03.2006 ist § 4 (1) der Satzung (Höhe
und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
a)
27.03.2006
Pollmächer

b)
Beschluss Blatt 233 f,
241 Sonderband

Satzung Blatt IV
Sonderband
15b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 08.08.2006
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tage mit der DSLCOMP Communications GmbH
mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB 42044)
verschmolzen.
a)
11.08.2006
Pollmächer

b)
Beschluss Blatt 257
Sonderband

Verschmelzungsvertrag
Blatt 254 ff Sonderband
16b)
Bestellt als
Vorstand:
Seidl, Bernhard, München, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt.
a)
10.10.2006
Peetz
173.800.000,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
weitere 300.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 28.06.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung
(Genehmigtes Kapital II) geändert.

b)
Das genehmigte Kapital II besteht nach teilweiser
Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 450.000,00.
a)
11.07.2007
Haueiss
183.900.000,00
EUR
a)
Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 23.01.2006
erteilten Ermächtigung ist die Erhöhung des Grundkapitals um
weitere 100.000,00 EUR durchgeführt. Durch Beschluss des
Aufsichtsrates vom 12.07.2007 ist § 4 Abs. 5 der Satzung
(Genehmigtes Kapital II) geändert.

b)
Das genehmigte Kapital II besteht nach teilweiser
Ausschöpfung noch in Höhe von EUR 350.000,00.
a)
20.07.2007
Haueiss
19a)
Die Hauptversammlung vom 27.07.2007 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 4 (Genehmigtes Kapital 2007 (in § 4 Abs.
5 (Bedingtes Kapital I), in § 4 Abs. 6 (Bedingtes Kapital II)
sowie weiter in § 3 (Bekanntmachungen, Informationen und
Gerichtsstand) beschlossen.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum
26.07.2012 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu
1.750.000 Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch
Ausgabe von neuen, auf den Inhaber lautenden Stückaktien zu
erhöhen (Genehmigtes Kapital 2007). Der Vorstand ist
weiterhin ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das
Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.500.000
Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000,00 auf den Inhaber
lautende Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I). Die
bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung
von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012
von der Gesellschaft oder durch eine Unmittelbare oder
mittelbare Beteiligungsgesellschaft der Gesellschaft gegen
Barleistung begeben werden. Die bedingte Kapitalerhöhung
dient nach Maßgabe der Wandelanleihebedingungen auch der
Ausgabe von Aktien an Inhaber von
Wandelschuldverschreibungen, die mit Wandlungspflichten
ausgestattet sind. Die Bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, wie die Inhaber der Wandel- und/oder
Optionsschuldverschreibungen von ihren Wandlungs- bzw.
Optionsrechten Gebrauch machen oder die zur Wandlung
verpflichteten Inhaber der Wandelschuldverschreibungen ihre
Pflicht zur Wandlung erfüllen und woweit nicht eigene Aktien
zur Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden.
Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen.
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 150.000 Euro
durch Ausgabe von bis zur 150.000 auf den Inhaber lautenden
Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital II) Die bedingte
Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Erfüllung von
Bezugsrechten, die aufgrund der Ermächtigung der
Hauptversammlung vom 27.07.2007 bis zum 26.07.2012
gewährt werden. Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur
insoweit durchgeführt, als die Inhaber der ausgegebenen
Bezugsrechte von ihrem Recht zum Bezug von Aktien der
Gesellschaft Gebraucht machen und die Gesellschaft zur
Erfüllung der Bezugsrechte keine eigenen Aktien gewährt.
a)
05.09.2007
Pollmächer
20b)
Geschäftsanschrift:
Prinzenallee 9-11, 40549 Düsseldorf
b)
Die Gesellschaft hat nach Maßgabe des Spaltungs- und
Übernahmevertrages vom 26.03.2009 sowie des
Zustimmungsbeschlusses der Gesellschafterversammlung
des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage Teile des
Vermögens (Geschäftsbereich Telekommunikation für
Geschäftskunden) der nacamar GmbH mit Sitz in Dreieich (AG
Offenbach, HRB 42605) als Gesamtheit im Wege der
Umwandlung durch Abspaltung übernommen.
Die Abspaltung wird erst wirksam mit Eintragung auf dem
Registerblatt des übertragenden Rechtsträgers.
a)
12.06.2009
Pollmächer
21b)
Die Abspaltung ist mit der Eintragung auf dem Registerblatt
des übertragenden Rechtsträgers am 23.06.2009 wirksam
geworden.
a)
29.06.2009
Pollmächer
22b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 26.03.2009
sowie des Zustimmungsbeschlusses der Hauptversammlung
des übertragenden Rechtsträgers vom selben Tage mit der
Phasefive AG mit Sitz in Düsseldorf (AG Düsseldorf, HRB
39609) verschmolzen.
a)
08.07.2009
Haueiss
23b)
Änderung zur
Geschäftsanschrift:
Prinzenallee 11, 40549 Düsseldorf
a)
22.10.2009
Peetz
24a)
Die Hauptversammlung vom 31.07.2009 hat die Änderung der
Satzung in § 13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
a)
16.04.2010
Pollmächer
25b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 15.04.2010
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tage mit der /bin/done digital solutions GmbH
mit Sitz in München (AG München, HRB 135995)
verschmolzen.
a)
30.04.2010
Pollmächer
26a)
Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 10 (Vergütung), 12 (Ort, Einberufung) und
13 (Teilnahmerecht, Stimmrecht) beschlossen.
a)
09.08.2010
Pollmächer
27b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 23.08.2010
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tage mit der ADTG Allgemeine
Telefondienstleistungs GmbH mit Sitz in Rathenow (AG
Potsdam, HRB 16163 P) verschmolzen.
a)
03.09.2010
Pollmächer
28b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 07.02.2012
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tage mit der i-cube GmbH mit Sitz in Düsseldorf
(AG Düsseldorf, HRB 47491) verschmolzen.
a)
11.02.2012
Pollmächer
29a)
Die Hauptversammlung vom 27.07.2012 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 4 (genehmigtes Kapital 2012)
beschlossen.
Ferner wurde die Satzung geändert in § 4 Abs. 5 und Abs. 6
(Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktien), indem das
bisherige bedingte Kapital I sowie das bedingte Kapital II
aufgehoben und ein neues bedingtes Kapital I (§ 4 Abs. 5)
geschaffen wurde.
Der bisherige § 4 Abs. 7 der Satzung wird zu § 4 Abs. 6 und §
4 Abs. 8 der Satzung wird zu § 4 Abs. 7.

b)
Das genehmigte Kapital 2007 ist durch Zeitablauf erloschen.

§ 4 Abs. (4) lautet:
Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 26. Juli
2017 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.950.000
Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von
bis zu 1.950.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2012). Den
Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht
wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert
geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim
Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist
der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer
Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen, Untemehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung
bestehender Beteiligungen)oder zum Zwecke des Erwerbs von
Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es
erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und
ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue
Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach
Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen
würde.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals
oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten
Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

§ 4 Abs. (5) lautet:
Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.500.000
Euro durch Ausgabe von bis zu 1.500.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital I).
Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der
Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 27. Juli 2012 bis zum 26. Juli
2017 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der
Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an
Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit
Wandllungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die
Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen
oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der
Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung
erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur
Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die
neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in
dem sie durch Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten
oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am
Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder
Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die
Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
a)
09.08.2012
Pollmächer
30b)
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis
nunmehr
Vorstand:
Zils, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis
nunmehr
Vorstand:
Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis
nunmehr
Vorstand:
Seidl, Bernhard, Grünwald, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied oder einem anderen
Prokuristen:
Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
29.11.2012
Peetz
31a)
Die Hauptversammlung vom 26.07.2013 hat die Änderung der
Satzung in den §§ 9 Abs. 5 Satz 1 (Einberufung,
Beschlussfassung) und 10 (Vergütung) beschlossen.
a)
22.08.2013
Pollmächer
32b)
Die Gesellschaft ist als übernehmender Rechtsträger nach
Maßgabe des Verschmelzungsvertrages vom 03.02.2014
sowie des Zustimmungsbeschlusses der
Gesellschafterversammlung des übertragenden Rechtsträgers
vom selben Tage mit der ecotel private GmbH mit Sitz in
Düsseldorf (Amtsgericht Düsseldorf, HRB 60977)
verschmolzen.
a)
24.03.2014
Pollmächer
33b)
Bestellt als
Vorstand:
Borgmann, Johannes, Wesel, *XX.XX.XXXX
a)
14.05.2014
Wandres
343.510.000,00
EUR
a)
Die Hauptversammlung vom 30.07.2010 hat die Herabsetzung
des Grundkapitals durch Einziehung von Aktien um bis zu 10
% des zu diesem Zeitpunkt bestehenden Grundkapitals
beschlossen.

Durch Beschluss der Gesellschaft vom 28.05.2014 ist das
Grundkapital durch Einziehung von Aktien um 390.000,00 EUR
auf 3.510.000,00 EUR herabgesetzt.

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 28.05.2014 wurde § 4
Abs. (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals)
beschlossen.
a)
27.06.2014
Pollmächer
35a)
Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom
30. Juli 2010 erteilten Ermächtigung, das Grundkapital durch
Einziehung von Aktien um bis zu 10% des zu diesem Zeitpunkt
bestehenden Grundkapitals herabzusetzen, ist das
Grundkapital durch Einziehung von Aktien um 390.000,00 EUR
auf 3.510,000,00 EUR herabgesetzt.

Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 28. Mai 2014 ist § 4
Absatz (1) (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) geändert.
a)
18.07.2014
Braun

b)
Lfd. Nr. 34 Sp. 6 a) von
Amts wegen gelöscht
und berichtigend neu
eingetragen.
36b)
Nicht mehr
Vorstand:
Seidl, Bernhard, Grünwald, *XX.XX.XXXX
a)
08.09.2014
Peetz
37b)
Nicht mehr
Vorstand:
Borgmann, Johannes, Wesel, *XX.XX.XXXX
Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Hommes, Holger, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis:
Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
06.09.2016
Peetz
38Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Stamm, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 28.07.2017 hat eine Änderung
der Satzung in den §§ 3 Abs. (1) (Bekanntmachungen), 4 Abs.
(4) (Genehmigtes Kapital 2017), 4 Abs. (5) (Bedingtes Kapital
2017) und 12 Abs. (1) (Ort der Hauptversammlung)
beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2012 ist durch Zeitablauf erloschen.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 27. Juli
2022 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.755.000
Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von
bis zu 1.755.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2017). Den
Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht
wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert
geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim
Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist
der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer
Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen, Untemehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung
bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs
von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es
erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und
ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue
Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach
Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen
würde.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals
oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten
Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.

Das bedingte Kapital I ist durch Zeitablauf erloschen.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 1.755.000
Euro durch Ausgabe von bis zu 1.755.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2017). Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der
Gewährung von Aktien an die Inhaber von Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen, die gemäß der Ermächtigung
der Hauptversammlung vom 28. Juli 2017 bis zum 27. Juli
2022 von der Gesellschaft begeben werden. Die bedingte
Kapitalerhöhung dient nach Maßgabe der
Wandelanleihebedingungen auch der Ausgabe von Aktien an
Inhaber von Wandelschuldverschreibungen, die mit
Wandlungspflichten ausgestattet sind. Die bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie die
Inhaber der Wandel- und/oder Optionsschuldverschreibungen
von ihren Wandlungs- bzw. Optionsrechten Gebrauch machen
oder die zur Wandlung verpflichteten Inhaber der
Wandelschuldverschreibungen ihre Pflicht zur Wandlung
erfüllen und soweit nicht andere Erfüllungsformen zur
Bedienung dieser Rechte zur Verfügung gestellt werden. Die
neuen Aktien nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, in
dem sie durch Ausgabe von Options- bzw. Wandlungsrechten
oder durch Erfüllung von Wandlungspflichten entstehen, am
Gewinn teil. Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrates die weiteren Einzelheiten der Durchführung der
bedingten Kapitalerhöhung festzusetzen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, nach jeder Ausübung des bedingten Kapitals oder
Ablauf der Frist für die Ausnutzung des bedingten Kapitals die
Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
a)
22.08.2017
Pollmächer
39a)
Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktien) und mit ihr die Aufhebung des Bedingten Kapitals
2017 in Höhe von EUR 351.000,00 sowie die Schaffung eines
weiteren Bedingten Kapitals beschlossen.

b)
Das in der Hauptversammlung vom 28.07.2017 beschlossene
Bedingte Kapital 2017 beträgt nach dem abändernden
Beschluss in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 noch
EUR 1.404.000,00.

Das Grundkapital der Gesellschaft ist um bis zu 351.000,00
Euro durch Ausgabe von bis zu 351.000 auf den Inhaber
lautenden Stückaktien bedingt erhöht (Bedingtes Kapital
2020). Die bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit
durchgeführt, wie gemäß dem Aktienoptionsplan 2020 nach
Maßgabe des Beschlusses der Hauptversammlung vom
03.07.2020 Optionen ausgegeben wurden oder werden, die
Inhaber der Optionen von ihrem Ausübungsrecht Gebrauch
machen und soweit nicht andere Erfüllungsformen (z.B.
Erfüllung in Geld oder Bedienung mit eigenen Aktien)
eingesetzt werden, wobei für die Gewährung und Abwicklung
von Optionen an Mitglieder des Vorstands ausschließlich der
Aufsichtsrat zuständig ist. Die neuen Aktien nehmen vom
Beginn des Geschäftsjahres an, für das zum Zeitpunkt ihrer
Ausgabe noch kein Beschluss der Hauptversammlung über
die Verwendung des Bilanzgewinns gefasst worden ist, am
Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach jeder
Ausübung des bedingten Kapitals oder Ablauf der Frist für die
Ausnutzung des bedingten Kapitals die Fassung der Satzung
entsprechend anzupassen.
a)
16.07.2020
Braun
40b)
Bestellt als
Vorstand:
Hendrich, Markus, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX
a)
23.07.2020
Peetz
41a)
Die Hauptversammlung vom 03.07.2020 hat die Änderung der
Satzung in § 13 Abs. (1) (Teilnahmerecht, Stimmrecht)
beschlossen.
a)
08.09.2020
Pollmächer
42Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Jansen, Oliver, Wesel, *XX.XX.XXXX
a)
09.03.2021
Peetz
43b)
Nach Änderung des Wohnortes
Vorstand:
Zils, Peter, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 08.07.2021 hat die Änderung der
Satzung in § 4 Abs. 4 (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktien) sowie weiter in § 10 (Vergütung) beschlossen.

b)
Das genehmigte Kapital 2017 ist aufgehoben.

Der Vorstand ist ermächtigt, das Grundkapital der Gesellschaft
mit Zustimmung des Aufsichtsrats in der Zeit bis zum 7. Juli
2026 einmalig oder mehrmals um insgesamt bis zu 1.755.000
Euro gegen Bar- und/oder Sacheinlagen durch Ausgabe von
bis zu 1.755.000 neuen, auf den Inhaber lautenden
Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2021). Den
Aktionären ist dabei grundsätzlich ein Bezugsrecht
einzuräumen. Die neuen Aktien können auch von einem oder
mehreren Kreditinstituten mit der Verpflichtung übernommen
werden, sie den Aktionären zum Bezug anzubieten. Der
Vorstand ist jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen:
a) um Spitzenbeträge vom Bezugsrecht der Aktionäre
auszunehmen; b) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen
Bareinlage der Ausgabebetrag der neuen Aktien den
Börsenpreis der bereits notierten Aktien gleicher Gattung und
Ausstattung zum Zeitpunkt der endgültigen Festlegung des
Ausgabebetrages durch Vorstand und Aufsichtsrat nicht
wesentlich unterschreitet und die unter Ausschluss des
Bezugsrechts ausgegebenen Aktien im Zeitpunkt des
Wirksamwerdens dieser Ermächtigung oder - falls dieser Wert
geringer ist - im Zeitpunkt der Ausübung dieser Ermächtigung
insgesamt 10 % des Grundkapitals nicht überschreiten; beim
Gebrauchmachen dieser Ermächtigung unter
Bezugsrechtsausschluss nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG ist
der Ausschluss des Bezugsrechts aufgrund anderer
Ermächtigungen nach § 186 Abs. 3 Satz 4 AktG zu
berücksichtigen; c) wenn im Fall einer Kapitalerhöhung gegen
Sacheinlagen die Gewährung der Aktien zum Zwecke des
Erwerbs von Unternehmen, Unternehmensteilen oder
Beteiligungen an Unternehmen (einschließlich der Erhöhung
bestehender Beteiligungen) oder zum Zwecke des Erwerbs
von Forderungen gegen die Gesellschaft erfolgt; d) soweit es
erforderlich ist, um den Inhabern der von der Gesellschaft und
ihren Tochtergesellschaften ausgegebenen Options- und/oder
Wandelschuldverschreibungen ein Bezugsrecht auf neue
Aktien in dem Umfang zu gewähren, wie es ihnen nach
Ausübung des Options- bzw. Wandlungsrechts zustehen
würde.
Der Vorstand ist ermächtigt, mit Zustimmung des
Aufsichtsrats die weiteren Einzelheiten der Kapitalerhöhung
und ihrer Durchführung festzulegen. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, nach jeder Ausübung des genehmigten Kapitals
oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten
Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen.
a)
02.08.2021
Pollmächer
44Prokura erloschen:
Stamm, Andreas, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2022
Peetz
45Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Bublitz, Sabrina, Ratingen, *XX.XX.XXXX
a)
16.01.2023
Peetz
46b)
Nicht mehr
Vorstand:
Zils, Peter, Oberstdorf, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 21.04.2023 hat die Ergänzung
der Satzung in § 12 (Ort und Einberufung) um die Absätze (6),
(7), (8) und (9) beschlossen.
a)
05.05.2023
Pollmächer
47Prokura erloschen:
Kallenberg, Wilfried, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Vorstandsmitglied:
Wiese, Alexander, Köln, *XX.XX.XXXX
a)
14.02.2024
Kordus
48b)
Nicht mehr
Vorstand:
Theis, Achim, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Borusiak, André, Meerbusch, *XX.XX.XXXX
a)
Die Hauptversammlung vom 28.06.2024 hat die Änderung der
Satzung in § 13 Abs. (1) Satz 3 (Teilnahmerecht, Stimmrecht)
beschlossen.
a)
15.07.2024
Puls
49b)
Bestellt als
Vorstand:
van den Boom, Christian, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
a)
16.09.2024
Peetz
503.517.820,00
EUR
a)
Aufgrund der am 03.07.2020 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2020) sind im
Geschäftsjahr 2024 Bezugsaktien im Nennwert von 7.820,00
EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt
3.517.820,00 EUR.

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 27.01.2025 wurde § 4
Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 6 Satz 1 (Bedingtes Kapital
2020) geändert.

b)
Das in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 beschlossene
bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2020) beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2024 noch
343.180,00 EUR Euro.
a)
12.02.2025
Pollmächer
51Prokura erloschen:
Hommes, Holger, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX
a)
15.07.2025
Große-Stemes
52b)
Nicht mehr
Vorstand:
Hendrich, Markus, Mönchengladbach,
*XX.XX.XXXX

Bestellt als
Vorstand:
Zils, Peter, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
10.04.2026
Peetz
533.542.980,00
EUR
a)
Aufgrund der am 03.07.2020 beschlossenen bedingten
Erhöhung des Grundkapitals (Bedingtes Kapital 2020) sind im
Geschäftsjahr 2025 Bezugsaktien im Nennwert von 25.160,00
EUR ausgegeben worden. Das Grundkapital beträgt jetzt
3.542.980,00 EUR.

Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 22.01.2026 wurde § 4
Abs. 1 (Grundkapital) und § 4 Abs. 6 Satz 1 (Bedingtes Kapital
2020) geändert.

b)
Das in der Hauptversammlung vom 03.07.2020 beschlossene
bedingte Kapital (Bedingtes Kapital 2020) beträgt nach
Ausgabe von Bezugsaktien im Geschäftsjahr 2025 noch
318.020,00 EUR.
a)
29.05.2026
Pollmächer
54a)
Die Hauptversammlung vom 27.06.2026 hat eine Änderung
der Satzung in § 10 (Vergütung) beschlossen.
a)
15.07.2026
Pollmächer
55a)
Die Hauptversammlung vom 27.06.2025 hat eine Änderung
der Satzung in § 10 (Vergütung) beschlossen.
a)
20.07.2026
Pollmächer

b)
Eintragung lfd. Nr. 54,
Spalte 6 a), von Amts
wegen gelöscht und
berichtigend neu
eingetragen.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.