Handelsregister · HRB 111886

Registerinformationen

easyRadiology AG · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
easyRadiology AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Gleueler Straße 245-249, 50935 Köln
Kapital
73.817,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 111886
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
05.01.2026
Abrufstand
12.05.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Entwicklung, die Bewerbung und der Vertrieb von Software, Cloudlösungen, Internetinhalten, Medien, Beratung sowie Komplettlösungen, die Soft- und Hardware enthalten.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Claudia Mührer

Brühl

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Martin Weihrauch

Köln

mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Vorstand

Michael Herbrik

Düsseldorf

Vorstand

Peter Lucks

Idstein

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Satzung errichtet am 07.04.2022
  • Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 20.9.2022 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 5.391,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2022 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) in Ziff. 3.1. und 3.5. geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 25.10.2022 hat die Schaffung eines bedingten Kapitals und mit ihr die Ergänzung der Satzung in Ziffer 3.6 beschlossen.
  • Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 16.06.2023 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 468,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.6.2023 ist Ziffer 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) in Ziff. 3.1 und 3.5. Satz 1 geändert.
  • Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 23.10.2023 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 1.264,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.10.2023 ist Ziffer 3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 12.06.2024 hat beschlossen, die Satzung in Ziffer 10. (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) sowie in Ziffer 11. (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahmeberechtigung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) und in Ziffer 12. (Verfahren, Niederschrift) zu ändern.
  • Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 08.09.2025 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 1.945,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.09.2025 ist Ziffer 3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EASYRADIOLOGY GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 69311) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022.
  • Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 2.000,00 durch Ausgabe von bis 2.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2022 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen nach Ablauf des Ermächtigungsbeschlusses sowie für den Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Frist für die Ausübung von Optionen.
  • Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 4. September 2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 14.725,00 zu erhöhen. Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen.

Genehmigtes Kapital

  • Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 12.12.2022 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 2.350,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.12.2022 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) in Ziff. 3.1. und 3.5. geändert.

Freitext

  • Fall 16

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.