Handelsregister · HRB 111886
Chronologischer Auszug
easyRadiology AG · Amtsgericht Köln
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) easyRadiology AG b) Köln Geschäftsanschrift: Gleueler Straße 245-249, 50935 Köln c) die Entwicklung, die Bewerbung und der Vertrieb von Software, Cloudlösungen, Internetinhalten, Medien, Beratung sowie Komplettlösungen, die Soft- und Hardware enthalten. | 59.028,00 EUR a) | Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln. b) Vorstand: Mührer, Claudia, Brühl, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Weihrauch, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Vorstand: Dr. Finkler, Detlef, Kalchreuth, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Aktiengesellschaft Satzung errichtet am 07.04.2022 b) Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels der EASYRADIOLOGY GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB 69311) nach Maßgabe des Beschlusses der Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022. Der Vorstand ist bis zum 5.9.2027 ermächtigt, das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 29.514,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Akionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 05.09.2022 Dr. Stephan | |
| 2 | 64.419,00 EUR | a) Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 20.9.2022 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 5.391,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2022 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) in Ziff. 3.1. und 3.5. geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 24.123,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 11.11.2022 Dr. Stephan | |||
| 3 | a) Die Hauptversammlung vom 25.10.2022 hat die Schaffung eines bedingten Kapitals und mit ihr die Ergänzung der Satzung in Ziffer 3.6 beschlossen. b) Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 2.000,00 durch Ausgabe von bis 2.000 auf den Namen lautende Stückaktien bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Diese bedingte Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber von Aktienoptionen, die aufgrund des Ermächtigungsbeschlusses der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2022 in der Zeit bis zum 31. Dezember 2023 ausgegeben werden, von ihrem Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur Ausgabe von Optionen nach Ablauf des Ermächtigungsbeschlusses sowie für den Fall der Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Frist für die Ausübung von Optionen. | a) 11.11.2022 Dr. Stephan | ||||
| 4 | b) Vorstand: Dr. Herbrik, Michael, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 07.02.2023 Gleissner | ||||
| 5 | 66.769,00 EUR | b) Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 12.12.2022 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 2.350,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.12.2022 ist § 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) in Ziff. 3.1. und 3.5. geändert. Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 21.773,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 02.05.2023 Dr. Stephan | |||
| 6 | 67.237,00 EUR | a) Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 16.06.2023 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 468,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.6.2023 ist Ziffer 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals, Aktienurkunden) in Ziff. 3.1 und 3.5. Satz 1 geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 21.305,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 04.10.2023 Rottländer | |||
| 7 | b) Nicht mehr Vorstand: Dr. Finkler, Detlef, Kalchreuth, *XX.XX.XXXX | a) 27.03.2024 Gleissner | ||||
| 8 | 68.501,00 EUR | a) Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 23.10.2023 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 1.264,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.10.2023 ist Ziffer 3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 20.041,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 26.04.2024 Dr. Stephan | |||
| 9 | 68.896,00 EUR | a) Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 23.05.2024 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 395,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.05.2024 ist Ziffer 3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert. Die Hauptversammlung vom 12.06.2024 hat beschlossen, die Satzung in Ziffer 10. (Ort und Einberufung der Hauptversammlung) sowie in Ziffer 11. (Vorsitz in der Hauptversammlung, Teilnahmeberechtigung, Teilnahme der Aufsichtsratsmitglieder) und in Ziffer 12. (Verfahren, Niederschrift) zu ändern. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 19.646,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 22.07.2024 Rottländer | |||
| 10 | 70.645,00 EUR | a) Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 09.08.2024 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 1.749,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.08.2024 ist Ziffer 3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 17.897,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital). Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 25.10.2024 Dr. Stephan | |||
| 11 | b) Bestellt als Vorstand: Lucks, Peter, Idstein, *XX.XX.XXXX | a) 02.12.2024 Gleissner | ||||
| 12 | 71.872,00 EUR | a) Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 5.11.2024 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 1.227,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.11.2024 ist Ziffer 3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 4. September 2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 16.670,00 zu erhöhen. Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung entsprechend anzupassen. | a) 11.02.2025 Dr. Stephan | |||
| 13 | 73.817,00 EUR | a) Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung hat der Vorstand am 08.09.2025 die teilweise Ausnutzung des genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des Grundkapitals um 1.945,00 EUR beschlossen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.09.2025 ist Ziffer 3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert. b) Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 4. September 2027 das Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu insgesamt EUR 14.725,00 zu erhöhen. Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. | a) 05.01.2026 Dr. Stephan b) Fall 16 |
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