Handelsregister · HRB 111886

Chronologischer Auszug

easyRadiology AG · Amtsgericht Köln

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 12.05.2026

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
easyRadiology AG

b)
Köln
Geschäftsanschrift:
Gleueler Straße 245-249, 50935 Köln

c)
die Entwicklung, die Bewerbung und der
Vertrieb von Software, Cloudlösungen,
Internetinhalten, Medien, Beratung sowie
Komplettlösungen, die Soft- und Hardware
enthalten.
59.028,00 EUR a)Jedes Vorstandsmitglied vertritt einzeln.

b)
Vorstand:
Mührer, Claudia, Brühl, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Vorstand:
Dr. Weihrauch, Martin, Köln, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Vorstand:
Dr. Finkler, Detlef, Kalchreuth, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
Aktiengesellschaft
Satzung errichtet am 07.04.2022

b)
Entstanden durch Umwandlung im Wege des Formwechsels
der EASYRADIOLOGY GmbH, Köln (Amtsgericht Köln, HRB
69311) nach Maßgabe des Beschlusses der
Gesellschafterversammlung vom 07.04.2022.
Der Vorstand ist bis zum 5.9.2027 ermächtigt, das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 29.514,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Akionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach
Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist
für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.
a)
05.09.2022
Dr. Stephan
264.419,00 EURa)
Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 20.9.2022 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 5.391,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 22.09.2022 ist § 3
der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) in Ziff. 3.1. und 3.5. geändert.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 24.123,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach
Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist
für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.
a)
11.11.2022
Dr. Stephan
3a)
Die Hauptversammlung vom 25.10.2022 hat die Schaffung
eines bedingten Kapitals und mit ihr die Ergänzung der
Satzung in Ziffer 3.6 beschlossen.

b)
Das Grundkapital ist um weitere bis zu EUR 2.000,00 durch
Ausgabe von bis 2.000 auf den Namen lautende Stückaktien
bedingt erhöht (bedingtes Kapital). Diese bedingte
Kapitalerhöhung wird nur insoweit durchgeführt, wie Inhaber
von Aktienoptionen, die aufgrund des
Ermächtigungsbeschlusses
der Hauptversammlung vom 25. Oktober 2022 in der Zeit bis
zum 31. Dezember 2023 ausgegeben werden, von ihrem
Bezugsrecht auf Aktien der Gesellschaft Gebrauch machen
und die Gesellschaft nicht in Erfüllung der Bezugsrechte
eigene Aktien gewährt. Die aus der Ausübung dieser
Bezugsrechte hervorgehenden neuen Aktien der Gesellschaft
nehmen vom Beginn des Geschäftsjahres an, indem sie
ausgegeben werden, am Gewinn teil. Der Aufsichtsrat ist
ermächtigt, die Fassung der Satzung entsprechend der
Ausgabe der Bezugsaktien anzupassen sowie alle sonstigen
im Zusammenhang stehenden Änderungen der Satzung
vorzunehmen, die nur die Fassung betreffen. Entsprechendes
gilt für den Fall der Nichtausnutzung der Ermächtigung zur
Ausgabe von Optionen nach Ablauf des
Ermächtigungsbeschlusses sowie für den Fall der
Nichtausnutzung des bedingten Kapitals nach Ablauf der Frist
für die Ausübung von Optionen.
a)
11.11.2022
Dr. Stephan
4b)
Vorstand:
Dr. Herbrik, Michael, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX
a)
07.02.2023
Gleissner
566.769,00 EURb)
Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 12.12.2022 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 2.350,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.12.2022 ist § 3
der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) in Ziff. 3.1. und 3.5. geändert.

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 21.773,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach
Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist
für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.
a)
02.05.2023
Dr. Stephan
667.237,00 EURa)
Aufgrund der in Ziff. 3.5. der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 16.06.2023 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 468,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 26.6.2023 ist Ziffer
3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals,
Aktienurkunden) in Ziff. 3.1 und 3.5. Satz 1 geändert.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 21.305,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach
Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist
für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.
a)
04.10.2023
Rottländer
7b)
Nicht mehr
Vorstand:
Dr. Finkler, Detlef, Kalchreuth, *XX.XX.XXXX
a)
27.03.2024
Gleissner
868.501,00 EURa)
Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 23.10.2023 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.264,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 24.10.2023 ist Ziffer
3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 20.041,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach
Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist
für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.
a)
26.04.2024
Dr. Stephan
968.896,00 EURa)
Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 23.05.2024 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 395,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 23.05.2024 ist Ziffer
3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert.
Die Hauptversammlung vom 12.06.2024 hat beschlossen, die
Satzung in Ziffer 10. (Ort und Einberufung der
Hauptversammlung) sowie in Ziffer 11. (Vorsitz in der
Hauptversammlung, Teilnahmeberechtigung, Teilnahme der
Aufsichtsratsmitglieder) und in Ziffer 12. (Verfahren,
Niederschrift) zu ändern.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 19.646,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach
Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist
für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.
a)
22.07.2024
Rottländer
1070.645,00 EURa)
Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 09.08.2024 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.749,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 14.08.2024 ist Ziffer
3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 04.09.2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautenden Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals um bis zu
insgesamt EUR 17.897,00 zu erhöhen (genehmigtes Kapital).
Dabei kann der Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit
Zustimmung des Aufsichtsrats ausschließen. Über den
weiteren Inhalt der Aktienrechte und die Bedingungen der
Aktienausgabe entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des
Aufsichtsrats. Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach
Ausnutzung des genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist
für die Ausnutzung des genehmigten Kapitals die Fassung der
Satzung entsprechend anzupassen.
a)
25.10.2024
Dr. Stephan
11b)
Bestellt als
Vorstand:
Lucks, Peter, Idstein, *XX.XX.XXXX
a)
02.12.2024
Gleissner
1271.872,00 EURa)
Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 5.11.2024 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.227,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 06.11.2024 ist Ziffer
3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert.

b)
Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 4. September 2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu
insgesamt EUR 16.670,00 zu erhöhen. Dabei kann der
Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ausschließen. Über den weiteren Inhalt der
Aktienrechte und die Bedingungen der Aktienausgabe
entscheidet der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats.
Der Aufsichtsrat ist ermächtigt, nach Ausnutzung des
genehmigten Kapitals oder Ablauf der Frist für die Ausnutzung
des genehmigten Kapitals die Fassung der Satzung
entsprechend anzupassen.
a)
11.02.2025
Dr. Stephan
1373.817,00 EURa)
Aufgrund der in Ziff. 3.5 der Satzung erteilten Ermächtigung
hat der Vorstand am 08.09.2025 die teilweise Ausnutzung des
genehmigten Kapitals und damit die Erhöhung des
Grundkapitals um 1.945,00 EUR beschlossen.
Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt.
Durch Beschluss des Aufsichtsrats vom 09.09.2025 ist Ziffer
3.1. und 3.5 (Grundkapital und Aktien) der Satzung geändert.

b)

Der Vorstand ist ermächtigt, bis zum 4. September 2027 das
Grundkapital mit Zustimmung des Aufsichtsrats durch
Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien gegen
Bar- oder Sacheinlagen einmalig oder mehrmals, um bis zu
insgesamt EUR 14.725,00 zu erhöhen. Dabei kann der
Vorstand das Bezugsrecht der Aktionäre mit Zustimmung des
Aufsichtsrats ausschließen.
a)
05.01.2026
Dr. Stephan
b)
Fall 16

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