Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Freitext
Jeder persönlich haftende Gesellschafter vertritt stets einzeln und ist bei Rechtsgeschäften mit der Kommanditgesellschaft von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit.
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17.12.2018, AZ: 534 IN 1865/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26.04.2019, AZ: 534 IN 1865/18, ist das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Gesellschaft eröffnet worden. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen gemäß § 161 Abs. 2 HGB, § 143 Abs. 1 HGB.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.