HRA 6730
E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG
aktuell 9 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Am Brauhaus 3, 01099 DresdenGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Dresden
- Rechtsform
- Kommanditgesellschaft (KG)
- Letzte Eintragung
- 02.05.2019
- Datenstand
- 2025-10-26
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
Christian Canal
Dresden OT Langebrück
E + E Komplementär GmbH
Dresden
Handelsregister
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HRA 6730 HRA 6730: E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG, Dresden, Am Brauhaus 3, 01099 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 26.04.2019, AZ: 534 IN 1865/18, ist das Insolvenzverfahren über das V…
Forderungsprüfung 548 IN 1865/18 · E+E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1865/18
- Wirksam am
- 29.04.2019
- Registerbezug
- Dresden, HRA 6730
548 (534) IN 1865/18
In dem Insolvenzverfahren über das Vermögen der E+E Event u. Entertainment GmbH
& Co. KG, Am Brauhaus 3, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden , HRA 6730
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E+E Komplementär GmbH;
d. vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde am 26.04.2019 um 09:45 Uhr das Insolvenzverfahren eröffnet.
Insolvenzverwalter ist:
Rechtsanwalt Ralf Hage, Obergraben 10, 01097 Dresden, Telefon geschäftlich:
0351 25090 90 Telefax: 0351 25090 99 Email geschäftlich: dresden@voigtsalus.de
Die Insolvenzforderungen im Rang des § 38 InsO sind schriftlich bis zum
11.06.2019 bei dem Insolvenzverwalter anzumelden.
Sicherungsrechte an beweglichen Sachen und Rechten sind dem Insolvenzverwalter
unverzüglich anzuzeigen (§ 28 Abs. 2 InsO).
Leistungen an die Schuldnerin haben zu unterbleiben (§ 28 Abs. 3 InsO).
Der Berichtstermin und Termin zur Beschlussfassung über
|die Beibehaltung des bisherigen oder Wahl eines neuen Insolvenzverwalters
gemäß § 57 InsO
|die Wahl eines Gläubigerausschusses gemäß § 68 InsO
|den Fortgang des Verfahrens, hierbei insbesondere die Entscheidung über die
Betriebsfortführung gemäß § 157 InsO,
|Vorgaben zur Rechnungslegung des Insolvenzverwalters gemäß § 66 InsO und zur
Verwahrung der Wertgegenstände durch den Insolvenzverwalter gemäß § 149 InsO
|die Genehmigung von Rechtshandlungen von besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO
wird beim Amtsgericht Dresden anberaumt auf Dienstag, 23.07.2019, 10:00 Uhr,
Sitzungssaal D 131, Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Es wird darauf hingewiesen, dass die Zustimmung zu Rechtshandlungen von
besonderer Bedeutung gemäß § 160 InsO auch dann als erteilt gilt, wenn die
Gläubigerversammlung beschlussunfähig ist.
Der Termin zur Prüfung der angemeldeten Forderungen wird beim Amtsgericht
Dresden anberaumt auf Dienstag, 23.07.2019, 10:00 Uhr, Sitzungssaal D 131,
Außenstelle 01099 Dresden, Olbrichtplatz 1
Die Gläubiger werden über das Prüfungsergebnis festgestellter und für den
Ausfall festgestellter Forderungen nicht benachrichtigt.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
534 IN 1865/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 29.04.2019
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6730 HRA 6730: E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG, Dresden, Am Brauhaus 3, 01099 Dresden. Durch Beschluss des Amtsgerichts Dresden vom 17.12.2018, AZ: 534 IN 1865/18, ist ein vorläufiger Insolvenzverwalte…
Insolvenzbekanntmachung 548 IN 1865/18 · E+E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG · Insolvenzgericht Dresden
- Insolvenzgericht
- Dresden
- Aktenzeichen
- 548 IN 1865/18
- Wirksam am
- 18.12.2018
- Registerbezug
- Dresden, HRA 6730
In dem Insolvenzeröffnungsverfahren über das Vermögen der E+E Event u.
Entertainment GmbH & Co. KG, Am Brauhaus 3, 01099 Dresden, Amtsgericht Dresden
, HRA 6730
vertreten durch die persönlich haftende Gesellschafterin E+E Komplementär GmbH;
d. vertreten durch den Geschäftsführer Christian von Canal
- wurde am 17.12.2018 um 17:30 Uhr Rechtsanwalt Ralf Hage, Obergraben 10, 01097
Dresden, Telefon geschäftlich 0351 25090 90, Telefax 0351 25090 99, Email
geschäftlich dresden@voigtsalus.de, Website www.voigtsalus.de zu dem
vorläufigen Insolvenzverwalter bestellt.
Der vorläufige Insolvenzverwalter ist ermächtigt, Bankguthaben und sonstige
Gelder entgegenzunehmen.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
- wurde angeordnet, dass Verfügungen der Schuldnerin über Gegenstände der
Insolvenzmasse nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam
sind (allgemeiner Zustimmungsvorbehalt § 21 Abs. 2 Nr. 2 2. Alternative InsO ).
Die Drittschuldner dürfen nur an den vorläufigen Insolvenzverwalter leisten, es
sei denn, der vorläufige Insolvenzverwalter stimmt der Leistung an die
Schuldnerin zu.
Der Beschluss liegt in der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht
der Beteiligten aus.
Rechtsbehelfsbelehrung:
Gegen die Anordnung der vorläufigen Insolvenzverwaltung und die Beschränkung
der Verfügungsbefugnis findet die sofortige Beschwerde (im Folgenden:
Beschwerde) statt. Die Beschwerde ist binnen einer Notfrist von zwei Wochen bei
dem
Amtsgericht Dresden -Außenstelle-, Olbrichtplatz 1, 01099 Dresden
einzulegen.
Die Frist beginnt am dritten Tag nach der Veröffentlichung der Entscheidung auf
der Plattform www.insolvenzbekanntmachungen.de. Wird die Entscheidung vorher
zugestellt, beginnt die Frist für den Zustellungsempfänger bereits mit der
Zustellung der Entscheidung. Die Beschwerde wird durch Einreichung einer
Beschwerdeschrift oder zur Niederschrift der Geschäftsstelle eingelegt. Die
Beschwerde kann auch zur Niederschrift der Geschäftsstelle eines anderen
deutschen Amtsgerichts erklärt werden; die Frist ist jedoch nur gewahrt, wenn
die Niederschrift rechtzeitig bei dem Amtsgericht Dresden eingeht. Die
Beschwerde muss die Bezeichnung der angefochtenen Entscheidung sowie die
Erklärung enthalten, dass Beschwerde gegen diese Entscheidung eingelegt wird.
Sie ist von dem Beschwerdeführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen.
Die Beschwerde kann auch als elektronisches Dokument eingereicht werden. Das
elektronische Dokument muss für die Bearbeitung durch das Gericht gemäß §§ 2
und 5 der Elektronischer-Rechtsverkehr-Verordnung (ERVV) geeignet sein. Es muss
1. mit einer qualifizierten elektronischen Signatur der verantwortenden
Person versehen sein und gemäß § 4 ERVV übermittelt werden, wobei mehrere
elektronische Dokumente nicht mit einer gemeinsamen qualifizierten
elektronischen Signatur übermittelt werden dürfen, oder
2. von der verantwortenden Person signiert und auf einem der sicheren
Übermittlungswege, die in § 130a Abs. 4 der Zivilprozessordnung abschließend
aufgeführt sind, eingereicht werden.
Informationen hierzu können über das Internetportal www.justiz.de/
elektronischer_rechtsverkehr/index.php aufgerufen werden.
534 IN 1865/18 Amtsgericht Dresden, Abteilung für Insolvenzsachen, 18.12.2018
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRA 6730 HRA 6730: E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG, Dresden, Bautzner Str. 120, 01099 Dresden. Geschäftsanschrift: Am Brauhaus 3, 01099 Dresden.
HRA 6730 HRA 6730: E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG, Dresden, Hermann-Mende-Str. 1, 01099 Dresden. Geschäftsanschrift: Bautzner Str. 120, 01099 Dresden.
HRA 6730 E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG, Dresden, Am Brauhaus 1, 01099 Dresden. Geschäftsanschrift: Hermann-Mende-Str. 1, 01099 Dresden.
HRA 6730 E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG, Dresden (Am Brauhaus 1, 01099 Dresden). Ausgeschieden: Persönlich haftender Gesellschafter: ALPHA Unterhaltungs GmbH, Dresden (Amtsgericht Dresden, HRB 23453). Ein…
HRA 6730 E + E Event u. Entertainment GmbH & Co. KG, Dresden (Am Brauhaus 1, 01099 Dresden, Durchführung von Veranstaltungen sowie der Betrieb von gastronomischen Einrichtungen nebst Cateringservice im eigenen oder f…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.