Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, insbesondere des Volleyballsports. Gegenstand des Unternehmens sind: Veranstaltung und Durchführung von Sportwettkämpfen und Ereignissen sowie deren wirtschaftliche Vermarktung; Werbung sowie Erwerb und Vergabe von Nutzungsrechten im Bereich des Sports; Dienstleistungen für Sportverbände, Sportvereine und Sportler bzw. Sportlerinnen; alle sonstigen Handlungen zur Förderung des Sports.
Vertretung
Allgemeine Vertretungsregelung
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Leitung und Vertretung
Eingetragene Personen und Funktionen
Prokurist(in)
Florian Stanglmeier
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen Geschäftsführer(in)
David Klemperer
Hamburg
einzelvertretungsberechtigt
Weitere Registerangaben
Inhalt des Registerblatts nach Themen
Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.
Satzung
Gesellschaftsvertrag vom 24.07.1981 zuletzt geändert am 20.12.2002
Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Jahresabschluss, Gewinnverwendung), § 9 (Aufsichtsrat), § 10 (Gesellschafterversammlung) und § 11 (Schlussbestimmungen) beschlossen.
Sonstige Rechtsverhältnisse
Die Gesellschaft hat einen Aufsichtsrat.
Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Freitext
Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten.
Blatt 121 ff. Sonderband
Fall 4
Fall 6
Fall 7
Fall 8
Fall 9
Fall 10
Fall 11
Fall 12
Fall 13
Fall 16
Fall 17
Insolvenz
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (810 IN 393/22 D) vom 02.05.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft die vorläufige Insolvenzverwaltung angeordnet und bestimmt, dass Verfügungen der Schuldnerin nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind.
Durch Beschluss des Amtsgerichts Frankfurt am Main (Az. 810 IN 393/22 D) vom 01.07.2022 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet.
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.