HRB 35275
DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH
aktuell 17 Ereignisse und BekanntmachungenStandort
Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am MainGeschäftsanschrift aus dem Handelsregister
Der Standort konnte in OpenStreetMap noch nicht eindeutig bestimmt werden.
Registerdaten
- Sitz
- Frankfurt am Main
- Rechtsform
- Gesellschaft mit beschränkter Haftung (GmbH)
- Letzte Eintragung
- 20.07.2022
- Datenstand
- 2025-09-27
- Quelle
- Handelsregister
Handelsregister
Leitung und Vertretung
David Klemperer
Hamburg
einzelvertretungsberechtigtFlorian Stanglmeier
Frankfurt am Main
Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen ProkuristenAllgemeine Vertretungsregelung
- Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten.
Geschäftsanschrift
Weitere Unternehmen an dieser Anschrift
Angezeigt werden ausschließlich exakt übereinstimmende, aktuell eingetragene Geschäftsanschriften. Eine gemeinsame Anschrift bedeutet nicht automatisch eine wirtschaftliche oder gesellschaftsrechtliche Verbindung.
Deutscher Turner-Bund Service GmbH
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Handelsregister
Verfügbare Registerinformationen
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Abrufstand 2025-09-27 Registerinformationen ansehenRegistertreffer
Frühere Bezeichnungen und Sitze
Diese früheren Bezeichnungen und Sitze werden vom Handelsregister ohne einzelne Datumsangaben bereitgestellt. Deshalb erscheinen sie getrennt vom datierten Veröffentlichungs-Zeitstrahl.
- Stiftung Deutscher Volleyball-Vertriebs - und Werbe - GmbH Frankfurt am Main
- Stiftung Deutscher Volleyball-Vertriebs - und Werbe - GmbH Ismaning
Gegenstand des Unternehmens
Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Sports, insbesondere des Volleyballsports. Gegenstand des Unternehmens sind: Veranstaltung und Durchführung von Sportwettkämpfen und Ereignissen sowie deren wirtschaftliche Vermarktung; Werbung sowie Erwerb und Vergabe von Nutzungsrechten im Bereich des Sports; Dienstleistungen für Sportverbände, Sportvereine und Sportler bzw. Sportlerinnen; alle sonstigen Handlungen zur Förderung des Sports.
Öffentliche Registerangaben
Bekanntmachungen und Ereignisse
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 393/22 D-11-8 · DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 393/22 D-11-8
- Wirksam am
- 30.04.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 35275
Das Verzeichnis der zu berücksichtigenden Forderungen ist auf der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Frankfurt am Main unter dem Aktenzeichen 810 IN 393/22 S-11-8 zur Einsicht der Beteiligten niedergelegt.
Amtsgericht Frankfurt am Main - Insolvenzgericht -, den 30.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 393/22 D-11-8 · DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 393/22 D-11-8
- Wirksam am
- 29.04.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 35275
vertreten durch:
1. David Klemperer, (Geschäftsführer lt. HR, abberufen),
2. Der Deutsche Volleyball-Verband e.V. (AG Ffm. VR 8361), (Gesellschafterin),
3. Stiftung Deutscher Volleyball, rechtsf. Stifung des bürgerl. Rechts, (Gesellschafterin), wurde dem Insolvenzverwalter für die Schlussverteilung die Zustimmung erteilt, nachdem die Verwertung der Insolvenzmasse beendet ist (§ 196 InsO).
Von den Gläubigern können bis zum 22.06.2026 bei dem Insolvenzgericht 60313 Frankfurt, Klingerstr.20, Gebäude F, schriftliche Einwendungen gegen das Schlussverzeichnis und die Schlussrechnung erhoben sowie Anträge zur Verwendung nicht verwertbarer Gegenstände der Insolvenzmasse gestellt werden.
Der Schlussbericht, das Schlussverzeichnis sowie die Schlussrechnung sind zum Zwecke der Einsicht der Beteiligten auf der zuständigen Geschäftsstelle des hiesigen Insolvenzgerichts niedergelegt.
Rechtsbehelfsbelehrung: Die Entscheidung über die Zustimmung zur Schlussverteilung kann mit der befristeten Erinnerung angefochten werden. Sie ist innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Erinnerungsberechtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die Erinnerung kann durch Einreichung einer Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem bei dem o. g. Gericht ankommt. Sie ist von dem Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, den 24.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung 810 IN 393/22 D-11-8 · DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 393/22 D-11-8
- Wirksam am
- 29.04.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 35275
Vergütung EUR XXX
Auslagen EUR XXX
Umsatzsteuer EUR XXX
Summe EUR XXX
Gründe:
Aus der maßgeblichen Masse von EUR 239.709,62 erhält der Insolvenzverwalter unter Anwendung der Regelsätze eine Vergütung i.H.v. EUR XXX netto sowie antragsgemäß die Auslagenpauschale sowie die jeweiligen Umsatzsteuerbeträge festgesetzt, §§ 1, 2, 7 u. 8 InsVV.
Die Vergütungsfestsetzung erfolgte aus dem richtig berechneten Wert. Der Antrag enthielt das Zahlenwerk aus einer Berechnungsgrundlage von EUR 237.310,94.
Rechtsmittelbelehrung: Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem Landgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Insolvenzgericht, Frankfurt am Main, den 24.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Vergütungsfestsetzung · vorläufige Verwaltung 810 IN 393/22 D-11-8 · DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 393/22 D-11-8
- Wirksam am
- 29.04.2026
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 35275
vertreten durch:
1. David Klemperer, (Geschäftsführer lt. HR, abberufen),
2. Der Deutsche Volleyball-Verband e.V. (AG Ffm. VR 8361), (Gesellschafterin),
3. Stiftung Deutscher Volleyball, rechtsf. Stifung des bürgerl. Rechts, (Gesellschafterin),
werden für den vorläufige(n) Insolvenzverwalter festgesetzt:
Vergütung: EUR XXX
Auslagenpauschale: EUR XXX
Umsatzsteuer: EUR XXX
Summe: EUR XXX
Gründe:
Aus der zugrunde zu legenden Bemessungsgrundlage von EUR 150.965,61 errechnet sich unter Anwendung der maßgeblichen Regelsätze zunächst die Vergütung des endgültigen Insolvenzverwalters in Höhe von EUR XXX. Aus diesem Betrag steht dem vorläufigen Insolvenzverwalter allerdings nur ein Bruchteil zu, der regelmäßig 1/4 beträgt und in diesem Verfahren als angemessen und ausreichend anzusehen ist.Antragsgemäß erhält der vorläufige Insolvenzverwalter die Auslagenpauschale und die auf Vergütung und Pauschale entfallende Umsatzsteuer festgesetzt; § 63 Abs. 3 InsO, §§ 10, 11, 2, 7 und 8 InsVV.
Rechtsmittelbelehrung
Diese Entscheidung kann mit der sofortigen Beschwerde angefochten werden, soweit der Beschwerdegegenstand 200 EUR übersteigt. Soweit dies nicht der Fall ist, kann sie mit der befristeten Erinnerung angefochten werden, wenn die Entscheidung von einem Rechtspfleger getroffen worden ist. Beschwerde- bzw. erinnerungsberichtigt ist, wer durch diese Entscheidung in seinen Rechten beeinträchtigt ist.
Die sofortige Beschwerde und die befristete Erinnerung sind innerhalb einer Notfrist von 2 Wochen einzulegen. Die Frist beginnt mit der Zustellung bzw. mit der Verkündung der Entscheidung. Soweit die Zustellung durch öffentliche Bekanntmachung erfolgt ist, beginnt sie, sobald nach dem Tage der Veröffentlichung zwei weitere Tage verstrichen sind. Erfolgt die öffentliche Bekanntmachung neben der Zustellung ist für den Beginn der Frist das frühere Ereignis maßgebend.
Die sofortige Beschwerde ist bei dem bei dem o. g. Gericht einzulegen. Die befristete Erinnerung ist bei dem Amtsgericht, Gerichtsstraße 2, 60313 Frankfurt am Main einzulegen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung kann durch Einreichung einer Beschwerdeschrift bzw. Erinnerungsschrift eingelegt oder auch zu Protokoll der Geschäftsstelle eines jeden Amtsgerichts erklärt werden, wobei es für die Einhaltung der Frist auf den Eingang bei dem zuständigen Gericht ankommt. Sie ist von dem Beschwerdeführer bzw. Erinnerungsführer oder seinem Bevollmächtigten zu unterzeichnen. Die Beschwerde bzw. Erinnerung muss die Bezeichnung des angefochtenen Beschlusses sowie die Erklärung enthalten, dass Beschwerde bzw. Erinnerung gegen diesen Beschluss eingelegt wird. Soll die Entscheidung nur zum Teil angefochten werden, so ist der Umfang der Anfechtung zu bezeichnen.
Die Beschwerde bzw. Erinnerung soll begründet werden.
Amtsgericht Frankfurt am Main, den 24.04.2026
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
Forderungsprüfung 810 IN 393/22 D-13-8 · DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 393/22 D-13-8
- Wirksam am
- 09.04.2025
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 35275
vertreten durch:
1. David Klemperer, (Geschäftsführer lt. HR, abberufen),
2. Der Deutsche Volleyball-Verband e.V. (AG Ffm. VR 8361), (Gesellschafterin),
3. Stiftung Deutscher Volleyball, rechtsf. Stifung des bürgerl. Rechts, (Gesellschafterin), wird die Prüfung der bis zum 10.06.2025 nachträglich angemeldeten, nicht nachrangigen Insolvenzforderungen im schriftlichen Verfahren angeordnet, § 177 I 2 InsO.
Der Insolvenzverwalter, die Gläubiger und die Schuldnerin können bis zum 23.06.2025 gegen die Höhe, den Grund oder den Rang einer zu prüfenden Forderung bei dem hiesigen Insolvenzgericht schriftlich Widerspruch erheben.
Die Anmeldeunterlagen sowie eventuell eingehende Widersprüche liegen bis zum Ablauf der Widerspruchsfrist auf der Geschäftsstelle des Insolvenzgerichts zur Einsicht der Beteiligten aus.
Soweit innerhalb der Widerspruchsfrist gegen eine nachgemeldete Forderung kein Widerspruch erhoben wird, gilt diese als festgestellt.
Insolvenzgericht Frankfurt am Main, 01.04.2025
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 35275 HRB 35275: DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen.
Insolvenzbekanntmachung 810 IN 393/22 D-13-8 · DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH · Insolvenzgericht Frankfurt am Main
- Insolvenzgericht
- Frankfurt am Main
- Aktenzeichen
- 810 IN 393/22 D-13-8
- Wirksam am
- 18.07.2022
- Registerbezug
- Frankfurt am Main, HRB 35275
11.07.2022
- Insolvenzgericht -
810 IN 393/22 D-13-8
B e s c h l u s s
In dem Insolvenzverfahren
DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main (AG Frankfurt am Main, HRB 35275),
vertr. d.:
1. David Klemperer, (Geschäftsführer lt. HR, abberufen),
2. Der Deutsche Volleyball-Verband e.V. (AG Ffm. VR 8361), (Gesellschafterin),
3. Stiftung Deutscher Volleyball, rechtsf. Stifung des bürgerl. Rechts, (Gesellschafterin),
werden der Eröffnungsbeschluss vom 01.07.2022 sowie der Terminierungsbeschluss vom 04.07.2022 aufgrund eines Schreibfehlers gemäß § 319 ZPO hinsichtlich des Rubrums wie folgt berichtigt:
Die HRB-Nummer der Schuldnerin lautet zutreffend: 35275 (anstatt 35278)
Die Zuordnung erfolgt über Registergericht, Registerart und Registernummer. Geburtsdaten werden maskiert.
HRB 35275 HRB 35275: DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschaft ist aufgrund Eröffnung des Insolvenzverfahrens aufgelöst.
HRB 35275 HRB 35275: DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Klemperer, David, Hamburg, *XX.XX.XXXX, einzelvertretungsberech…
HRB 35275 HRB 35275: DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Kowalewski, Martin, Leichlingen, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschä…
HRB 35275 HRB 35275: DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Bestellt und wieder ausgeschieden als Geschäftsführer: Stanglmeier, Florian, Frankfurt am Mai…
HRB 35275 HRB 35275: DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: Dirks, Arne, Bremen, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: R…
HRB 35275 HRB 35275:DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main.Nicht mehr Geschäftsführer: von Glahn, Heiko, Hanau, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer:…
HRB 35275 DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Bestellt als Geschäftsführer: von Glahn, Heiko, Hanau, *XX.XX.XXXX. Nicht mehr Geschäftsführer: Rubert, …
HRB 35275 DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Die Gesellschafterversammlung vom 11.01.2013 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 7 (Jahresa…
HRB 35275 DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main. Nicht mehr Geschäftsführer: Brusch, Holger, Dreieich, *XX.XX.XXXX. Bestellt als Geschäftsführer: Rubert,…
HRB 35275 DVS Deutsche Volleyball Sport GmbH, Frankfurt am Main, (Otto-Fleck-Schneise 8, 60528 Frankfurt am Main). Durch eine Änderung in den Personen der Aufsichtsratsmitglieder ist eine Liste der Mitglieder des Aufs…
Registerinformationen ohne Gewähr. Die Geschäftsanschrift stammt aus den amtlichen Registerangaben oder wird aus dem chronologischen Registerauszug übernommen.