Handelsregister · HRB 25670

Registerinformationen

Dr. Peters Asset Finance Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Dortmund

Unternehmen

Stammdaten

Firma
Dr. Peters Asset Finance Verwaltungs-GmbH
Rechtsform
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Sitz
Dortmund
Geschäftsanschrift
Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 25670
Gericht
Amtsgericht Dortmund
Letzte Eintragung
22.07.2024
Abrufstand
02.02.2025
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG Dortmund). Der Gegenstand dieser Gesellschaft lautet: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU-Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind inländische Investmentvermögen in Form von geschlossenen inländischen Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1. Sachwerte (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB) a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland (§ 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und Ersatzteile (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB), c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 2 Nr. 3 KAGB), d. für die unter b. und c. genannten Sachwerte genutzte Infrastruktur (§ 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB); 2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB); 3. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial- und Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB); 4. Wertpapiere im Sinne des § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB (§ 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB); 5. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB, der mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Abs. 3 Satz 1 KAGB höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AIF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten (§ 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB); 6. Für geschlossene inländische Spezial-AIF zusätzlich Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 und 3 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen ferner hinsichtlich der Absatz 2 aufgeführten Vermögensgegenstände 1. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB); 2. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB); 3. die Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); 4. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB). (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Geschäftsführer(in)

Fabian Schultheis

Werne

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Vanessa Meinker

Dortmund

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Prokurist(in)

Kristin Küster

Dortmund

Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer
Geschäftsführer(in)

Dennis Gaidosch

Hemdingen

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen
Geschäftsführer(in)

Sebastian Wiegand

Herten

vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristenmit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Satzung

  • Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2013
  • Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.
  • Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen.

Freitext

  • Von Amts wegen berichtigend eingetragen zur Eintragung lfd. Nr. 7 vom 18.09.2017
  • Von Amts wegen berichtigend eingetragen zur Eintragung lfd. Nr. 16 vom 05.04.2022

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.