Handelsregister · HRB 25670

Chronologischer Auszug

Dr. Peters Asset Finance Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Dortmund

Entwicklung des Registerblatts

Eintragungen in zeitlicher Folge

Abrufstand 27.02.2024

Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.

Nummer der Eintragunga) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des UnternehmensGrund- oder Stammkapitala) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere VertretungsbefugnisProkuraa) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnissea) Tag der Eintragung b) Bemerkungen
1a)
Dr. Peters Asset Finance Verwaltungs-
GmbH

b)
Dortmund
Geschäftsanschrift:
Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund

c)
die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH &
Co. KG mit dem Sitz in Dortmund.
Gegenstand dieser Kommanditgesellschaft
ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die
Konzeption von Fonds-Gesellschaften
sowie die Durchführung aller Tätigkeiten im
Zusammenhang mit den vorstehenden
Zwecken.
25.000,00
EUR
a)
Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er
die Gesellschaft allein. Sind mehrere
Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft
durch zwei Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.

b)
Geschäftsführer:
Gollan, Andreas, Essen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Mailly, Christian Alain, Dortmund, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.

Geschäftsführer:
Gehling, Anselm, Lüdinghausen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Gesellschaft mit beschränkter Haftung
Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2013
a)
16.05.2013
Middleton
2c)
die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH &
Co. KG mit dem Sitz in Dortmund.
Gegenstand dieser Kommanditgesellschaft
ist die Verwaltung eigenen Vermögens
sowie die kollektive Vermögensverwaltung
von inländischen und ausländischen
Investmentvermögen, die die
Portfolioverwaltung, das
Risikomanagement, administrative
Tätigkeiten sowie sonstige Tätigkeiten im
Zusammenhang mit den
Vermögensgegenständen umfasst.
b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gehling, Anselm, Lüdinghausen, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX
einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im
Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen
Namen oder als Vertreter eines Dritten
Rechtsgeschäfte abzuschließen.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2013 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
30.07.2013
Lehnert
3b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Mailly, Christian Alain, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
19.09.2013
Schmidt
4c)
(1) Gegenstand des Unternehmens ist die
Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH &
Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit
dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG
Dortmund). Der Gegenstand dieser
Gesellschaft lautet: (1) Die Gesellschaft ist
eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im
Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches
(KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand
der kollektiven Vermögensverwaltung sind
inländische Investmentvermögen in Form
von geschlossenen inländischen
Publikums-Alternative Investmentfonds
(AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und
geschlossenen inländischen Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende
Vermögensgegenstände investieren: 1.
Sachwerte a. Immobilien, einschließlich
Wald, Forst- und Agrarland, b. Schiffe,
Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und ersatzteile, c. Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, d. für
die unter a. und b. genannten Sachwerte
genutzte Infrastruktur; 2. Anteile oder
Aktien an Gesellschaften, die nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des Abs.
2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen; 3.
Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs.
1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB; 4. Wertpapiere im
Sinne des § 193, welche die Anforderungen
des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB
erfüllen, Geldmarktinstrumente im Sinne
des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im
Sinne des § 195 KAGB. (3) Gegenstand
der kollektiven Vermögensverwaltung sind
daneben EU-AIF und ausländische AIF,
deren zulässige Vermögensgegenstände
denen für inländische Investmentvermögen
entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt
als Dienst- und Nebendienstleistungen
ferner die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie die
Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 KWG.
a)
Die Gesellschaft wird durch zwei
Geschäftsführer oder durch einen
Geschäftsführer gemeinsam mit einem
Prokuristen vertreten.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6
(Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen.
Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
07.05.2014
Lehnert
5Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer oder einem anderen
Prokuristen:
Hawig, Jörg, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
05.08.2014
Gerhardy
6Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Prokura geändert; nunmehr Gesamtprokura
gemeinsam mit einem Geschäftsführer:
Hawig, Jörg, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
27.03.2017
Gerhardy
7c)
die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH &
Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit
dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG
Dortmund). Der Gegenstand dieser
Gesellschaft lautet:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von
inländischen Investmentvermögen, EU
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind inländische
Investmentvermögen in Form von
geschlossenen inländischen Publikums-
Alternative Investmentfonds (AlF) gemäß §
261 if. KAGB und geschlossenen
inländischen Spezial-AlF gemäß § 285 if.
KAGB, die in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
1. Sachwerte ( 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB)
a. Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland ( 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB),
b. Schiffe, Schiffsaufbauten und
Schiffsbestand- und -ersatzteile ( 261 Abs.
2 Nr. 2 KAGB),
c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeug bestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile ( 261 Abs. 2 Nr.
3 KAGB),
d. für die unter b. und c. genannten
Sachwerte genutzte Infrastruktur ( 261 Abs.
2 Nr. 8 KAGB);
2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen ( 261 Abs. 1 Nr 3 KAGB);
3. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind ( 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB);
4. Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen, EU- oder ausländischen
Spezial- und PublikumsAlF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt ( 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB);
5. Wertpapiere im Sinne des § 193, welche
die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente im Sinne des
§ 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne
des §
195 KAGB ( 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB);
6. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1
und 3 KAGB, der mit der Maßgabe
entsprechend anwendbar ist, dass
abweichend von § 285 Abs. 3 Satz 1 KAGB
höchstens 30 Prozent des aggregierten
eingebrachten Kapitals und des noch nicht
eingeforderten zugesagten Kapitals des
geschlossenen Publikums-AlF für diese
Darlehen verwendet werden und im Fall
des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die
dem jeweiligen Unternehmen gewährten
Darlehen nicht die Anschaffungskosten der
an dem Unternehmen gehaltenen
Beteiligungen überschreiten ( 261 Abs. 1
Nr. 8 KAGB).
7. Für geschlossene inländische Spezial-
AlF zusätzlich Gelddarlehen nach § 285
Abs. 2 und 3 KAGB.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AlF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen.
(4) Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und
Nebendienstleistungen ferner hinsichtlich
der Absatz 2 aufgeführten
Vermögensgegenstände
1. die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie die
Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 KWG ( 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB);
2. die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im
Sinne des § 1 Absatz 11 des
Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung) ( 20 Abs. 3 Nr.
2
KAGB);
3. die Anlageberatung ( 20 Abs. 3 Nr. 3
KAGB);
4. die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) (
20 Abs.
3 Nr. 5 KAGB).
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
(6) Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf
andere Gesellschaften, auch verbundene
Gesellschaften, auslagern, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
(7) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage des eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2017 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
18.09.2017
Lehnert
8c)
Richtig:
die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH &
Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit
dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG
Dortmund). Der Gegenstand dieser
Gesellschaft lautet:
(1) Die Gesellschaft ist eine
Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne
des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB).
Gegenstand des Unternehmens ist die
Verwaltung von
inländischen Investmentvermögen, EU
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung).

(2) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind inländische
Investmentvermögen in Form von
geschlossenen inländischen Publikums-
Alternative Investmentfonds (AlF) gemäß §
261 ff. KAGB und geschlossenen
inländischen Spezial-AlF gemäß § 285 ff.
KAGB, die in folgende
Vermögensgegenstände investieren:
1. Sachwerte (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB)
a. Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland (§ 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB),
b. Schiffe, Schiffsaufbauten und
Schiffsbestand- und -ersatzteile (§ 261 Abs.
2 Nr. 2 KAGB),
c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeug bestandteile
und Luftfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 2
Nr. 3 KAGB),
d. für die unter b. und c. genannten
Sachwerte genutzte Infrastruktur (§ 261
Abs. 2 Nr. 8 KAGB);
2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften,
die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der
Satzung nur Vermögensgegenstände im
Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur
Bewirtschaftung dieser
Vermögensgegenstände erforderlichen
Vermögensgegenstände oder
Beteiligungen an solchen Gesellschaften
erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr 3 KAGB);
3. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht
zum Handel an einer Börse zugelassen
oder in einen organisierten Markt
einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4
KAGB);
4. Anteile oder Aktien an geschlossenen
inländischen, EU- oder ausländischen
Spezial- und PublikumsAlF, deren
Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen
unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB);
5. Wertpapiere im Sinne des § 193, welche
die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1
Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente im Sinne des
§ 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne
des §
195 KAGB (§ 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB);
6. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1
und 3 KAGB, der mit der Maßgabe
entsprechend anwendbar ist, dass
abweichend von § 285 Abs. 3 Satz 1 KAGB
höchstens 30 Prozent des aggregierten
eingebrachten Kapitals und des noch nicht
eingeforderten zugesagten Kapitals des
geschlossenen Publikums-AlF für diese
Darlehen verwendet werden und im Fall
des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die
dem jeweiligen Unternehmen gewährten
Darlehen nicht die Anschaffungskosten der
an dem Unternehmen gehaltenen
Beteiligungen überschreiten (§ 261 Abs. 1
Nr. 8 KAGB).
7. Für geschlossene inländische Spezial-
AlF zusätzlich Gelddarlehen nach § 285
Abs. 2 und 3 KAGB.
(3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AlF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen.
(4) Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und
Nebendienstleistungen ferner hinsichtlich
der Absatz 2 aufgeführten
Vermögensgegenstände
1. die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie die
Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 KWG
(§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB);
2. die Verwaltung einzelner in
Finanzinstrumenten im
Sinne des § 1 Absatz 11 des
Kreditwesengesetzes
angelegter Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum einschließlich der
Portfolioverwaltung fremder
Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung) (§ 20 Abs. 3 Nr.
2
KAGB);
3. die Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3
KAGB);
4. die Vermittlung von Geschäften über die
Anschaffung und Veräußerung von
Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) (§
20 Abs.
3 Nr. 5 KAGB).
(5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben.
(6) Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf
andere Gesellschaften, auch verbundene
Gesellschaften, auslagern, soweit dies
gesetzlich zulässig ist.
(7) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage des eigenen
Vermögens erforderlich sind.
(8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf
die Gesellschaft nicht betreiben.
a)
25.09.2017
Lehnert

b)
Von Amts wegen
berichtigend eingetragen
zur Eintragung lfd. Nr. 7
vom 18.09.2017
9b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem
Prokuristen.
a)
11.10.2017
Gerhardy
10b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Gollan, Andreas, Essen, *XX.XX.XXXX
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis,
weiterhin
Geschäftsführer:
Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis,
weiterhin
Geschäftsführer:
Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Prokura erloschen:
Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
05.04.2018
Gerhardy
11b)
Nach Änderung der Vertretungsbefugnis,
weiterhin
Geschäftsführer:
Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nach Änderung der Vertretungsbefugnis,
weiterhin
Geschäftsführer:
Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nach Änderung der Vertretungsbefugnis,
weiterhin
Geschäftsführer:
Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
26.04.2018
Gerhardy
12b)
Bestellt als
Geschäftsführer:
Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Nicht mehr
Geschäftsführer:
Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX
Prokura erloschen:
Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
08.01.2019
Gerhardy
13Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Meinker, Vanessa, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
27.02.2019
Gerhardy
14b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf,
*XX.XX.XXXX
a)
24.06.2020
Gerhardy
15c)
die Beteiligung als persönlich haftende,
geschäftsführende Gesellschafterin an der
Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH &
Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit
dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG
Dortmund). Der Gegenstand dieser
Gesellschaft lautet: (1) Die Gesellschaft ist
eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im
Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches
(KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist
die Verwaltung von inländischen
Investmentvermögen, EU-
Investmentvermögen oder ausländischen
Investmentvermögen (kollektive
Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand
der kollektiven Vermögensverwaltung sind
inländische Investmentvermögen in Form
von geschlossenen inländischen
Publikums-Alternative Investmentfonds
(AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und
geschlossenen inländischen Spezial-AIF
gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende
Vermögensgegenstände investieren: 1.
Sachwerte (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB) a.
Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und
Agrarland (§ 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b.
Schiffe, Schiffsaufbauten und
Schiffsbestand- und Ersatzteile (§ 261 Abs.
2 Nr. 2 KAGB), c. Luftfahrzeuge,
Luftfahrzeugbestandteile und
Luftfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 2 Nr. 3
KAGB), d. für die unter b. und c. genannten
Sachwerte genutzte Infrastruktur (§ 261
Abs. 2 Nr. 8 KAGB); 2. Anteile oder Aktien
an Gesellschaften, die nach dem
Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur
Vermögensgegenstände im Sinne des Abs.
2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung
dieser Vermögensgegenstände
erforderlichen Vermögensgegenstände
oder Beteiligungen an solchen
Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261
Abs. 1 Nr. 3 KAGB); 3. Anteile oder Aktien
an geschlossenen inländischen, EU- oder
ausländischen Spezial- und Publikums-AIF,
deren Anlagepolitik vergleichbaren
Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr.
5 und 6 KAGB); 4. Wertpapiere im Sinne
des § 193 KAGB, welche die
Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr.
4 lit. a KAGB erfüllen,
Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194
KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des §
195 KAGB (§ 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB); 5.
Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und
3 KAGB, der mit der Maßgabe
entsprechend anwendbar ist, dass
abweichend von § 285 Abs. 3 Satz 1 KAGB
höchstens 30 Prozent des aggregierten
eingebrachten Kapitals und des noch nicht
eingeforderten zugesagten Kapitals des
geschlossenen Publikums-AIF für diese
Darlehen verwendet werden und im Fall
des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die
dem jeweiligen Unternehmen gewährten
Darlehen nicht die Anschaffungskosten der
an dem Unternehmen gehaltenen
Beteiligungen überschreiten (§ 261 Abs. 1
Nr. 8 KAGB); 6. Für geschlossene
inländische Spezial-AIF zusätzlich
Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 und 3
KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven
Vermögensverwaltung sind daneben EU-
AIF und ausländische AIF, deren zulässige
Vermögensgegenstände denen für
inländische Investmentvermögen
entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt
als Dienst- und Nebendienstleistungen
ferner hinsichtlich der Absatz 2
aufgeführten Vermögensgegenstände 1.
die Verwaltung einzelner nicht in
Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs.
11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter
Vermögen für andere mit
Entscheidungsspielraum (individuelle
Vermögensverwaltung) sowie die
Anlageberatung bezogen auf
Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs.
11 KWG (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB); 2. die
Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten
im Sinne des § 1 Absatz 11 des
Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen
für andere mit Entscheidungsspielraum
einschließlich der Portfolioverwaltung
fremder Investmentvermögen
(Finanzportfolioverwaltung) (§ 20 Abs. 3 Nr.
2 KAGB); 3. die Anlageberatung (§ 20 Abs.
3 Nr. 3 KAGB); 4. die Vermittlung von
Geschäften über die Anschaffung und
Veräußerung von Finanzinstrumenten
(Anlagevermittlung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 5
KAGB). (5) Die Gesellschaft darf sich an
Unternehmen beteiligen oder Unternehmen
gründen, wenn der Geschäftszweck des
Unternehmens gesetzlich oder
satzungsmäßig im Wesentlichen auf die
Geschäfte ausgerichtet ist, welche die
Gesellschaft selbst betreiben darf und eine
Haftung der Gesellschaft aus der
Beteiligung durch die Rechtsform des
Unternehmens beschränkt ist. Die
Gesellschaft kann im In- und Ausland
Zweigniederlassungen errichten oder
erwerben. (6) Die Gesellschaft kann
Tätigkeiten auf andere Gesellschaften,
auch verbundene Gesellschaften,
auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig
ist. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte
betreiben, die zur Anlage des eigenen
Vermögens erforderlich sind. (8) Weitere
Geschäfte oder Tätigkeiten darf die
Gesellschaft nicht betreiben.
a)
Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2020 hat eine
Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand)
und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes
beschlossen.
a)
08.09.2020
Lehnert
16b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Schultheis, Fabian, Werne, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.

Bestellt als
Geschäftsführer:
Wiegand, Sebastian, Waltrop, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
05.04.2022
Gerhardy
17b)
Richtig:
Geschäftsführer:
Wiegand, Sebastian, Waltrop, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
a)
07.04.2022
Gerhardy

b)
Von Amts wegen
berichtigend eingetragen
zur Eintragung lfd. Nr. 16
vom 05.04.2022
18Prokura erloschen:
Hawig, Jörg, Essen, *XX.XX.XXXX
a)
13.02.2023
Gerhardy
19b)
Nicht mehr
Geschäftsführer:
Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX
Bestellt als
Geschäftsführer:
Meinker, Vanessa, Dortmund, *XX.XX.XXXX
vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem
anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen
mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit
sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte
abzuschließen.
Prokura erloschen:
Meinker, Vanessa, Dortmund, *XX.XX.XXXX

Gesamtprokura gemeinsam mit einem
Geschäftsführer:
Küster, Kristin, Dortmund, *XX.XX.XXXX
a)
15.12.2023
Münzer

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.