Handelsregister · HRB 25670
Chronologischer Auszug
Dr. Peters Asset Finance Verwaltungs-GmbH · Amtsgericht Dortmund
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftender Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Dr. Peters Asset Finance Verwaltungs- GmbH b) Dortmund Geschäftsanschrift: Stockholmer Allee 53, 44269 Dortmund c) die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dortmund. Gegenstand dieser Kommanditgesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens, die Konzeption von Fonds-Gesellschaften sowie die Durchführung aller Tätigkeiten im Zusammenhang mit den vorstehenden Zwecken. | 25.000,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. b) Geschäftsführer: Gollan, Andreas, Essen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Mailly, Christian Alain, Dortmund, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Geschäftsführer: Gehling, Anselm, Lüdinghausen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 06.05.2013 | a) 16.05.2013 Middleton | |
| 2 | c) die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG mit dem Sitz in Dortmund. Gegenstand dieser Kommanditgesellschaft ist die Verwaltung eigenen Vermögens sowie die kollektive Vermögensverwaltung von inländischen und ausländischen Investmentvermögen, die die Portfolioverwaltung, das Risikomanagement, administrative Tätigkeiten sowie sonstige Tätigkeiten im Zusammenhang mit den Vermögensgegenständen umfasst. | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Gehling, Anselm, Lüdinghausen, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 01.07.2013 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 30.07.2013 Lehnert | ||
| 3 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Mailly, Christian Alain, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 19.09.2013 Schmidt | ||||
| 4 | c) (1) Gegenstand des Unternehmens ist die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG Dortmund). Der Gegenstand dieser Gesellschaft lautet: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind inländische Investmentvermögen in Form von geschlossenen inländischen Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1. Sachwerte a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland, b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und ersatzteile, c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestand- und -ersatzteile, d. für die unter a. und b. genannten Sachwerte genutzte Infrastruktur; 2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen; 3. Vermögensgegenstände gemäß § 261 Abs. 1 Nr. 3, 5 und 6 KAGB; 4. Wertpapiere im Sinne des § 193, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU-AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen ferner die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG. | a) Die Gesellschaft wird durch zwei Geschäftsführer oder durch einen Geschäftsführer gemeinsam mit einem Prokuristen vertreten. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 14.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 6 (Geschäftsführung/Vertretung) beschlossen. Die Gesellschafterversammlung vom 29.04.2014 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 07.05.2014 Lehnert | ||
| 5 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer oder einem anderen Prokuristen: Hawig, Jörg, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 05.08.2014 Gerhardy | ||||
| 6 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX Prokura geändert; nunmehr Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Hawig, Jörg, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 27.03.2017 Gerhardy | ||||
| 7 | c) die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG Dortmund). Der Gegenstand dieser Gesellschaft lautet: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind inländische Investmentvermögen in Form von geschlossenen inländischen Publikums- Alternative Investmentfonds (AlF) gemäß § 261 if. KAGB und geschlossenen inländischen Spezial-AlF gemäß § 285 if. KAGB, die in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1. Sachwerte ( 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB) a. Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland ( 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile ( 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB), c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeug bestandteile und Luftfahrzeugersatzteile ( 261 Abs. 2 Nr. 3 KAGB), d. für die unter b. und c. genannten Sachwerte genutzte Infrastruktur ( 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB); 2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen ( 261 Abs. 1 Nr 3 KAGB); 3. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind ( 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB); 4. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial- und PublikumsAlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt ( 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB); 5. Wertpapiere im Sinne des § 193, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB ( 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB); 6. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB, der mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Abs. 3 Satz 1 KAGB höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AlF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten ( 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB). 7. Für geschlossene inländische Spezial- AlF zusätzlich Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 und 3 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen ferner hinsichtlich der Absatz 2 aufgeführten Vermögensgegenstände 1. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG ( 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB); 2. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) ( 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB); 3. die Anlageberatung ( 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); 4. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) ( 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB). (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 12.09.2017 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 18.09.2017 Lehnert | |||
| 8 | c) Richtig: die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG Dortmund). Der Gegenstand dieser Gesellschaft lautet: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind inländische Investmentvermögen in Form von geschlossenen inländischen Publikums- Alternative Investmentfonds (AlF) gemäß § 261 ff. KAGB und geschlossenen inländischen Spezial-AlF gemäß § 285 ff. KAGB, die in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1. Sachwerte (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB) a. Immobilien, einschließlich Wald, Forstund Agrarland (§ 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und -ersatzteile (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB), c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeug bestandteile und Luftfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 2 Nr. 3 KAGB), d. für die unter b. und c. genannten Sachwerte genutzte Infrastruktur (§ 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB); 2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr 3 KAGB); 3. Beteiligungen an Unternehmen, die nicht zum Handel an einer Börse zugelassen oder in einen organisierten Markt einbezogen sind (§ 261 Abs. 1 Nr. 4 KAGB); 4. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial- und PublikumsAlF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB); 5. Wertpapiere im Sinne des § 193, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB (§ 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB); 6. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB, der mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Abs. 3 Satz 1 KAGB höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AlF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten (§ 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB). 7. Für geschlossene inländische Spezial- AlF zusätzlich Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 und 3 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF und ausländische AlF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen ferner hinsichtlich der Absatz 2 aufgeführten Vermögensgegenstände 1. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB); 2. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB); 3. die Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); 4. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB). (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) 25.09.2017 Lehnert b) Von Amts wegen berichtigend eingetragen zur Eintragung lfd. Nr. 7 vom 18.09.2017 | ||||
| 9 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen. | a) 11.10.2017 Gerhardy | ||||
| 10 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Gollan, Andreas, Essen, *XX.XX.XXXX Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 05.04.2018 Gerhardy | |||
| 11 | b) Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nach Änderung der Vertretungsbefugnis, weiterhin Geschäftsführer: Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 26.04.2018 Gerhardy | ||||
| 12 | b) Bestellt als Geschäftsführer: Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Nicht mehr Geschäftsführer: Dr. Tillmann, Albert, Essen, *XX.XX.XXXX | Prokura erloschen: Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 08.01.2019 Gerhardy | |||
| 13 | Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Meinker, Vanessa, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 27.02.2019 Gerhardy | ||||
| 14 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Seeger, Christoph Bernd, Düsseldorf, *XX.XX.XXXX | a) 24.06.2020 Gerhardy | ||||
| 15 | c) die Beteiligung als persönlich haftende, geschäftsführende Gesellschafterin an der Firma Dr. Peters Asset Finance GmbH & Co. KG Kapitalverwaltungsgesellschaft mit dem Sitz in Dortmund (HR A 17712 AG Dortmund). Der Gegenstand dieser Gesellschaft lautet: (1) Die Gesellschaft ist eine Kapitalverwaltungsgesellschaft im Sinne des Kapitalanlagegesetzbuches (KAGB). Gegenstand des Unternehmens ist die Verwaltung von inländischen Investmentvermögen, EU- Investmentvermögen oder ausländischen Investmentvermögen (kollektive Vermögensverwaltung). (2) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind inländische Investmentvermögen in Form von geschlossenen inländischen Publikums-Alternative Investmentfonds (AIF) gemäß §§ 261 ff. KAGB und geschlossenen inländischen Spezial-AIF gemäß §§ 285 ff. KAGB, die in folgende Vermögensgegenstände investieren: 1. Sachwerte (§ 261 Abs. 1 Nr. 1 KAGB) a. Immobilien, einschließlich Wald, Forst- und Agrarland (§ 261 Abs. 2 Nr. 1 KAGB), b. Schiffe, Schiffsaufbauten und Schiffsbestand- und Ersatzteile (§ 261 Abs. 2 Nr. 2 KAGB), c. Luftfahrzeuge, Luftfahrzeugbestandteile und Luftfahrzeugersatzteile (§ 261 Abs. 2 Nr. 3 KAGB), d. für die unter b. und c. genannten Sachwerte genutzte Infrastruktur (§ 261 Abs. 2 Nr. 8 KAGB); 2. Anteile oder Aktien an Gesellschaften, die nach dem Gesellschaftsvertrag oder der Satzung nur Vermögensgegenstände im Sinne des Abs. 2 Nr. 1 sowie die zur Bewirtschaftung dieser Vermögensgegenstände erforderlichen Vermögensgegenstände oder Beteiligungen an solchen Gesellschaften erwerben dürfen (§ 261 Abs. 1 Nr. 3 KAGB); 3. Anteile oder Aktien an geschlossenen inländischen, EU- oder ausländischen Spezial- und Publikums-AIF, deren Anlagepolitik vergleichbaren Anforderungen unterliegt (§ 261 Abs. 1 Nr. 5 und 6 KAGB); 4. Wertpapiere im Sinne des § 193 KAGB, welche die Anforderungen des § 253 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 lit. a KAGB erfüllen, Geldmarktinstrumente im Sinne des § 194 KAGB sowie Bankguthaben im Sinne des § 195 KAGB (§ 261 Abs. 1 Nr. 7 KAGB); 5. Gelddarlehen nach § 285 Abs. 3 Satz 1 und 3 KAGB, der mit der Maßgabe entsprechend anwendbar ist, dass abweichend von § 285 Abs. 3 Satz 1 KAGB höchstens 30 Prozent des aggregierten eingebrachten Kapitals und des noch nicht eingeforderten zugesagten Kapitals des geschlossenen Publikums-AIF für diese Darlehen verwendet werden und im Fall des § 285 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 KAGB die dem jeweiligen Unternehmen gewährten Darlehen nicht die Anschaffungskosten der an dem Unternehmen gehaltenen Beteiligungen überschreiten (§ 261 Abs. 1 Nr. 8 KAGB); 6. Für geschlossene inländische Spezial-AIF zusätzlich Gelddarlehen nach § 285 Abs. 2 und 3 KAGB. (3) Gegenstand der kollektiven Vermögensverwaltung sind daneben EU- AIF und ausländische AIF, deren zulässige Vermögensgegenstände denen für inländische Investmentvermögen entsprechen. (4) Die Gesellschaft betreibt als Dienst- und Nebendienstleistungen ferner hinsichtlich der Absatz 2 aufgeführten Vermögensgegenstände 1. die Verwaltung einzelner nicht in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Abs. 11 Kreditwesengesetzes (KWG) angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum (individuelle Vermögensverwaltung) sowie die Anlageberatung bezogen auf Finanzinstrumente im Sinne des § 1 Abs. 11 KWG (§ 20 Abs. 3 Nr. 1 KAGB); 2. die Verwaltung einzelner in Finanzinstrumenten im Sinne des § 1 Absatz 11 des Kreditwesengesetzes angelegter Vermögen für andere mit Entscheidungsspielraum einschließlich der Portfolioverwaltung fremder Investmentvermögen (Finanzportfolioverwaltung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 2 KAGB); 3. die Anlageberatung (§ 20 Abs. 3 Nr. 3 KAGB); 4. die Vermittlung von Geschäften über die Anschaffung und Veräußerung von Finanzinstrumenten (Anlagevermittlung) (§ 20 Abs. 3 Nr. 5 KAGB). (5) Die Gesellschaft darf sich an Unternehmen beteiligen oder Unternehmen gründen, wenn der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Gesellschaft selbst betreiben darf und eine Haftung der Gesellschaft aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist. Die Gesellschaft kann im In- und Ausland Zweigniederlassungen errichten oder erwerben. (6) Die Gesellschaft kann Tätigkeiten auf andere Gesellschaften, auch verbundene Gesellschaften, auslagern, soweit dies gesetzlich zulässig ist. (7) Die Gesellschaft darf Geschäfte betreiben, die zur Anlage des eigenen Vermögens erforderlich sind. (8) Weitere Geschäfte oder Tätigkeiten darf die Gesellschaft nicht betreiben. | a) Die Gesellschafterversammlung vom 02.09.2020 hat eine Änderung des Gesellschaftsvertrages in § 2 (Gegenstand) und mit ihr die Änderung des Unternehmensgegenstandes beschlossen. | a) 08.09.2020 Lehnert | |||
| 16 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Lammerding, Stefan, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Schultheis, Fabian, Werne, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. Bestellt als Geschäftsführer: Wiegand, Sebastian, Waltrop, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 05.04.2022 Gerhardy | ||||
| 17 | b) Richtig: Geschäftsführer: Wiegand, Sebastian, Waltrop, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) 07.04.2022 Gerhardy b) Von Amts wegen berichtigend eingetragen zur Eintragung lfd. Nr. 16 vom 05.04.2022 | ||||
| 18 | Prokura erloschen: Hawig, Jörg, Essen, *XX.XX.XXXX | a) 13.02.2023 Gerhardy | ||||
| 19 | b) Nicht mehr Geschäftsführer: Bartels, Marc, Dortmund, *XX.XX.XXXX Bestellt als Geschäftsführer: Meinker, Vanessa, Dortmund, *XX.XX.XXXX vertretungsberechtigt gemeinsam mit einem anderen Geschäftsführer oder einem Prokuristen mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | Prokura erloschen: Meinker, Vanessa, Dortmund, *XX.XX.XXXX Gesamtprokura gemeinsam mit einem Geschäftsführer: Küster, Kristin, Dortmund, *XX.XX.XXXX | a) 15.12.2023 Münzer |
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