Handelsregister · HRB 32595
Chronologischer Auszug
Dr. Haardt Consulting & Engineering Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) · Amtsgericht Kaiserslautern
Entwicklung des Registerblatts
Eintragungen in zeitlicher Folge
Rot unterstrichene Angaben wurden im Register als nicht mehr gültig gekennzeichnet.
| Nummer der Eintragung | a) Firma b) Sitz, Niederlassung, inländische Geschäftsanschrift, empfangsberechtigte Person, Zweigniederlassungen c) Gegenstand des Unternehmens | Grund- oder Stammkapital | a) Allgemeine Vertretungsregelung b) Vorstand, Leitungsorgan, geschäftsführende Direktoren, persönlich haftende Gesellschafter, Geschäftsführer, Vertretungsberechtigte und besondere Vertretungsbefugnis | Prokura | a) Rechtsform, Beginn, Satzung oder Gesellschaftsvertrag b) Sonstige Rechtsverhältnisse | a) Tag der Eintragung b) Bemerkungen |
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| 1 | a) Dr. Haardt Consulting & Engineering Unternehmergesellschaft (haftungsbeschränkt) b) Mehlbach Geschäftsanschrift: Otterberger Straße 14, 67735 Mehlbach c) Gegenstand des Unternehmens ist die Erbringung von nicht erlaubnispflichtigen Ingenieur- und Beratungsleistungen aller Art. | 300,00 EUR | a) Ist nur ein Geschäftsführer bestellt, so vertritt er die Gesellschaft allein. Sind mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird die Gesellschaft durch die Geschäftsführer gemeinsam vertreten. b) Geschäftsführer: Dr. Haardt, Volker, Otterbach, *XX.XX.XXXX mit der Befugnis im Namen der Gesellschaft mit sich im eigenen Namen oder als Vertreter eines Dritten Rechtsgeschäfte abzuschließen. | a) Gesellschaft mit beschränkter Haftung Gesellschaftsvertrag vom 20.10.2009. Die Gesellschafterversammlung vom 26.10.2018 hat die Änderung des Gesellschaftsvertrages in Nr. 1 (Firma, Sitz) und mit ihr die Sitzverlegung von Baden-Baden (bisher Amtsgericht Mannheim, HRB 708792) nach Mehlbach beschlossen. | a) 03.12.2018 Noll b) Fall 1 Tag der ersten Eintragung: 25.02.2010 | |
| 2 | b) Änderung der Geschäftsanschrift: Hebelstr. 8, 67735 Mehlbach | a) 26.01.2021 Thomas b) Fall 3 | ||||
| 3 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 145/20) vom 03.02.20221 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.02.2021 Thomas b) Fall 4 Bl. 22-24 | ||||
| 4 | b) Schreibversehen berichtigt, nunmehr: Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 145/20) vom 03.02.2021 ist ein vorläufiger Insolvenzverwalter bestellt und zusätzlich angeordnet, dass Verfügungen der Gesellschaft nur mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters wirksam sind. | a) 05.03.2021 Thomas b) Fall 5 | ||||
| 5 | b) Durch Beschluss des Amtsgerichts Kaiserslautern (1 IN 145/20) vom 26.03.2021 ist über das Vermögen der Gesellschaft das Insolvenzverfahren eröffnet. Die Gesellschaft ist aufgelöst. Von Amts wegen eingetragen. | a) 01.04.2021 Thomas b) Fall 6 Bl. 30-33 |
Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.