Handelsregister · HRB 32420

Registerinformationen

DocCheck AG · Amtsgericht Köln

Unternehmen

Stammdaten

Firma
DocCheck AG
Rechtsform
Aktiengesellschaft (AG)
Sitz
Köln
Geschäftsanschrift
Vogelsanger Straße 66, 50823 Köln
Kapital
5.073.816,00 EUR

Registerblatt

Stand der Angaben

Register
HRB 32420
Gericht
Amtsgericht Köln
Letzte Eintragung
01.09.2023
Abrufstand
23.07.2026
Quelle
Handelsregister

Tätigkeit

Gegenstand des Unternehmens

der Erwerb, die Verwaltung und die Veräußerung von Beteiligungen an Unternehmen der Multimediabranche und Informationstechnologie sowie gleichartiger Branchen, deren Förderung und Entwicklung; ferner die Erbringung hiermit verbundener Tätigkeiten und Dienstleistungen für diese Unternehmen.

Vertretung

Allgemeine Vertretungsregelung

Leitung und Vertretung

Eingetragene Personen und Funktionen

Vorstand

Frank Antwerpes

Köln

einzelvertretungsberechtigt mit der Befugnis, im Namen der Gesellschaft mit anderen Gesellschaften, die von ihnen als Vorstandsmitglied oder Geschäftsführer vertreten werden, oder mit Personengesellschaften, an denen die Gesellschaft als Gesellschafter beteiligt ist, Rechtsgeschäfte vorzunehmen.
Vorstand

Jens Knoop

Köln

Vorstand

Philip Stadtmann

Köln

Vorstand

Thilo Kölzer

Frechen

Weitere Registerangaben

Inhalt des Registerblatts nach Themen

Diese Angaben sind Bestandteile des aktuellen Registerblatts und keine fortlaufend nummerierten Veröffentlichungen.

Freitext

  • Tag der ersten Eintragung: 09.11.1999
  • Dieses Blatt ist zur Fortführung auf EDV umgeschrieben worden und dabei an die Stelle des bisherigen Registerblattes getreten. Freigegeben am 25.07.2001.
  • Beschl. Bl. 336 ff. Sdb.
  • Beschl. Bl. 403 ff. Sdb.
  • Beschluss Bl. 488 ff. Sdb.
  • Beschluss Bl. 578 ff. Sdb.
  • Beschluss Bl. 656 ff. Sdb.
  • Lfd. Nr. 13, Sp. 6a) von Amts wegen ergänzt. .
  • Eintragung vom 15.7.2010 lfd. Nr. 16 Sp 6 a) Satz 2 im Datum von Amts wegen berichtigt
  • Einragung vom 15.07.2010 lfd. Nr. 16, Sp. 6 a) Satz 1 Datum von Amts wegen berichtigt

Satzung

  • Die Hauptversammlung vom 16.05.2002 hat die Änderung der Satzung in § 19 Abs. 2 (Hinterlegungsfrist) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 04.06.2003 hat die Änderung der Satzung in § 4 (Bekanntmachungen) beschlossen.
  • Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 30.06.2004 ist das Grundkapital von Euro 5.904.312,00 um Euro 14.760.780,00 auf Euro 20.665.092 aus Gesellschaftsmitteln erhöht. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Abs. 1.
  • Durch weiteren Beschluß der Hauptversammlung vom 30.06.2004 ist das Grundkapital im Wege der ordentlichen Kapitalherabsetzung von Euro 20.665.092,00 um Euro 14.760.780,00 auf Euro 5.904.312 herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Abs. 1.
  • § 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) der Satzung ist um einen neuen Abs. 6 ergänzt.
  • Ferner ist die Satzung geändert in § 16 (Aufsichtsratsvergütung).
  • Satzung vom 19.10.1999
  • Die Hauptversammlung hat am 15.06.2005 beschlossen,
  • die Firma und entsprechend die Satzung in § 1 Abs. (1) zu ändern;
  • das durch Beschluss der Hauptversammlung vom 16.05.2001 geschaffene genehmigte Kapital aufzuheben, ein neues genehmigtes Kapital zu schaffen und entsprechend die Satzung in § 5 Abs. (3) zu ändern.
  • Die Hauptversammlung vom 31.05.2006 hat die Änderung der Satzung in den §§ 18 (Einberufung der Hauptversammlung), 19 (Teilnahme an der Hauptversammlung) und 21 (Vorsitz in der Hauptverhandlung) beschlossen.
  • Das Grundkapital ist durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigungen der Hauptversammlungen vom 31.05.2006 und 28.06.2007 im Zeitraum ab dem 07.09.2006 erworben hat, durch Beschluss des Vorstandes mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 19.02.2008, von 5.904.312,00 Euro um 260.860,00 Euro auf 5.643.452,00 Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Absätze 1 und 2.
  • Das Grundkapital ist durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlungen vom 31.05.2006 und 28.06.2007 im Zeitraum ab dem 07.09.2006 erworben hat, durch Beschluss des Vorstandes mit Zustimmungsbeschluss des Aufsichtsrats vom 31.03.2008, von 5.643.452,00 EUR um 300.000,00 EUR auf 5.343.452,00 EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Absätze 1 und 2.
  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.2008 ist das Grundkapital der Gesellschaft von EUR 5.343.452,00, eingeteilt in 5.343.452 Stückaktien, nach den Vorschriften des Aktiengesetzes über die Kapitalerhöhung aus Gesellschaftsmitteln (§§ 207 ff. AktG) um EUR 10.686.904,00 auf EUR 16.030.356,00 erhöht durch Umwandlung eines Teilbetrages in Höhe von EUR 10.686.904,00 der in der Bilanz der Gesellschaft zum 31. Dezember 2007 ausgewiesenen Kapitalrücklage. Die Kapitalerhöhung erfolgt ohne Ausgabe neuer Aktien. Der auf jede Stückaktie anteilig entfallende Betrag am Grundkapital der Gesellschaft erhöht sich im gleichen Verhältnis wie das Grundkapital. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 5 Abs. 1.
  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 21.05.2008 ist das Grundkapital der Gesellschaft in Höhe von EUR 16.030.356,00, eingeteilt in 5.343.452 Stückaktien, um EUR 10.686.904,00 auf EUR 5.343.452 herabgesetzt. Die Herabsetzung um EUR 10.686.904,00 erfolgt gemäß den Vorschriften des Aktiengesetzes über die ordentliche Kapitalherabsetzung (§ 222 ff. AktG) durch Herabsetzung des auf jede Aktie entfallenden Anteils am Grundkapital zum Zwecke der Einstellung von EUR 10.686.904,00 in die freie Kapitalrücklage (§ 272 Abs. 2 Nr. 4 HGB). Die Kapitalherabsetzung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend geändert in § 4 (Bekanntmachungen) und § 6 (Aktien).
  • Die Satzung ist geändert in § 5 Abs. 1
  • Die Hauptversammlung vom 20.05.2009 hat die Änderung der Satzung in § 4 Abs. 2 (Bekanntmachungen) - § 5 Abs. 3 Satz 1 (genehmigtes Kapital) - § 6 Abs. 1 (Aktien) - § 19 (Teilnahme an der Hauptversammlung) - § 18 Abs. 3 (Ort und Einberufung) beschlossen. Ferner ist § 5 Abs. 4 (bedingtes Kapital) ersatzlos gestrichen, der bisherige § 5 Abs. 5 der Satzung ist § 5 Abs. 4 der Satzung und der bisherige § 5 Abs. 6 der Satzung ist § 5 Abs. 5 der Satzung.
  • Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 17.05.2010 ist das bisherige genehmigte Kapital aufgehoben, ein neues genehmigtes Kapital geschaffen worden (Genehmigtes Kapital 2010), § 5 (Grundkapital) der Satzung entsprechend und die Satzung weiter geändert in §§ 18, 19 (Hauptversammlung). Außerdem ist das Grundkapital durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 31.05.2006 und 28.05.2007 ab dem 07.09.2006 erworben hat von 5.343.452 EUR durch Vorstandsbeschluß vom 5.5.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 7.5.2010 um 3216.- Euro und durch Vorstandsbeschluß vom 3.5.2010 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 7.5.2010 um 55204.- Euro, insgesamt um 58420,00 EUR auf 5.285032.- EUR herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung ist durchgeführt. Die Satzung ist entsprechend in § 5 (Grundkapital) geändert.
  • Das Grundkapital ist durch Einziehung eigener Aktien, welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 1.6.2011 ab dem 12.12.2011 bis zum 22.12.2011 erworben hat durch Vorstandsbeschluß vom 30.12.2011 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tag um 295.216,00 Euro auf 4.989.816,00 Euro herabgesetzt. Die Kapitalherabsetzung durch Einziehung ist durchgeführt. § 5 der Satzung (Grundkapital) ist durch Beschluß des Aufsichtsrates geändert.
  • Durch Beschluß der Hauptversammlung vom 25.05.2012 ist das bisherige um bis zu 559.931,00 Euro bedingte Kapital aufgehoben. Es ist ein neues bedingtes Kapital in Höhe von 498.981,00 Euro (Bedingtes Kapital 2012) geschaffen worden. § 5 (Grundkapital) Abs. 4 ist entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 20.05.2015 hat die Änderung der Satzung in §§ 4 (Bekanntmachungen) Abs. (1), 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer des Aufsichtsrats) Abs. (2) und (4), 13 (Beschlussfassung des Aufsichtsrats) Abs. (1) und 21 (Vorsitz in der Hauptversammlung) Abs. (1) beschlossen.
  • Die Hauptversammlung vom 20.05.2015 hat ein genehmigtes Kapital (Genehmigtes Kapital 2015) geschaffen und § 5 Abs. (3) entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 30.05.2018 hat die Änderung der Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 3 und mit ihr die Aufhebung des bisherigen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2015) und die Schaffung eines neuen genehmigten Kapitals (genehmigtes Kapital 2018) beschlossen.
  • Aufgrund der am 25.5.2012 beschlossenen bedingten Erhöhung des Grundkapitals (bedingtes Kapital 2012) sind 40.000 Aktien ausgegeben worden. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 40.000,- EUR durchgeführt. Das Grundkapital beträgt jetzt 5.029,816,- EUR. Durch Beschluß des Aufsichtsrats vom 27.12.2019 wurde § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und Abs. 4 S. 1 (Höhe und Einteilung) der Satzung geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 29.05.2020 hat beschlossen, das durch Zeitablauf ausgelaufene bedingte Kapital aufzuheben und ein neues bedingtes Kapital (Bedingtes Kapital 2020) zu schaffen und entsprechend § 5 (Grundkapital) Abs. 4 neu zu fassen.
  • Des weiteren wurde § 18 (Ort und Einberufung) Abs. 4 ersatzlos gestrichen.
  • Die Satzung wurde ferner um neue § 19 a und § 19 b ergänzt und § 21 (Vorsitz der Hauptversammlung) der Satzung neu gefasst.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2018 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2018) hat der Vorstand am 30.11.2020 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom gleichen Tage beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft um bis zu 7.600,00 EUR durch die Ausgabe von bis zu 7.600 neuen, auf den Namen lautende nennwertlose Stückaktien erhöht. Die Kapitalerhöhung ist in Höhe von 4060,00 EUR durchgeführt.
  • Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 02.02.2021 ist die Satzung in § 5 Abs. 1, Abs. 2 und Abs. 3 entsprechend geändert.
  • Aufgrund der durch Beschluss der Hauptversammlung vom 30.05.2018 geschaffenen Ermächtigung (Genehmigtes Kapital 2018) hat der Vorstand am 17.12.2022 mit Zustimmung des Aufsichtsrates vom 07.12.2022 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter weiterer teilweiser Ausnutzung um 18.940,00 EUR durch Ausgabe von 18.940 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 07.12.2022 ist Satzung in § 5 (Grundkapital) Abs. 1 und § 5 Abs. 3 Satz 1 entsprechend geändert.
  • Aufgrund der durch Satzungsänderung vom 30.05.2018 erteilten Ermächtigung (genehmigtes Kapital 2018) hat der Vorstand mit Zustimmung des Aufsichtsrats vom gleichen Tage am 23.03.2023 beschlossen, das Grundkapital der Gesellschaft unter weiterer teilweiser Ausnutzung um 21.000,00 EUR durch Ausgabe von 21.000 neuen, auf den Namen lautenden Stückaktien zu erhöhen. Die Kapitalerhöhung ist durchgeführt. Durch Beschluss des Aufsichtsrates vom 23.03.2023 ist § 5 (Grundkapital) Abs. 1, 2 und 3 der Satzung (Höhe und Einteilung des Grundkapitals) entsprechend geändert.
  • Die Hauptversammlung vom 31.05.2023 hat beschlossen, das ausgelaufene Genehmigte Kapital 2018 aufzuheben und ein neues genehmigtes Kapital 2023 zu schaffen und § 5 (Grundkapital) entsprechend zu ändern.
  • § 10 (Zusammensetzung und Amtsdauer) Abs. 6 ist ersatzlos gestrichen worden.
  • Des Weiteren wurde die Satzung in § 18 (Ort und Einberufung) geändert und um einen neuen § 19 c (Teilnahme an der Hauptversammlung) ergänzt.

Sonstige Rechtsverhältnisse

  • "....welche die Gesellschaft aufgrund der Ermächtigungen der Hauptversammlung vom 31.05.2006 und 28.06.2007 ...."
  • "Durch Beschluss der Hauptversammlung vom 12.05.2010....".

Genehmigtes Kapital

  • Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Grundkapital der Gesellschaft bis zum 29. Mai 2023 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.494.908,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2018). Den Aktionären ist ein Bezugsrecht zu gewähren. Der Vorstand wird jedoch ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrates das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen.
  • Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Grandkapital der Gesellschaft bis zum 30. Mai 2028 einmalig oder mehrmals um bis zu insgesamt EUR 2.526.408,00 gegen Bar- oder Sacheinlagen durch Ausgabe neuer, auf den Namen lautender Stückaktien zu erhöhen (Genehmigtes Kapital 2023). Der Vorstand wird ermächtigt, mit Zustimmung des Aufsichtsrats das Bezugsrecht der Aktionäre auszuschließen

Bedingtes Kapital

  • Das Grundkapital ist durch Beschluss der Hauptversammlung vom 29.05.2020 um bis zu 502.981,00 Euro durch die Ausgabe von bis zu 502.981 neuen auf den Namen lautenden Stückaktien (Bedingtes Kapital 2020) mit Gewinnberechtigung ab dem Gewinn des Geschäftsjahres in dem die Ausgabe erfolgt, bedingt erhöht. Die bedingte Kapitalerhöhung dient ausschließlich der Gewährung von Bezugsrechten aus Aktienoptionen an Vorstandmitglieder der DocCheck AG, Mitglieder der Geschäftsführung der mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen sowie Führungskräften mit hohem strategischem Stellenwert und andere Arbeitnehmer der DocCheck AG sowie von mit der DocCheck AG verbundenen Unternehmen gemäß der in der Hauptversammlung vom 29.05.2020 erteilten Ermächtigung zur Ausgabe von Aktienoptionen. Die bedingte Kapitalerhöhung ist nur insoweit durchzuführen, als die Inhaber der gewährten Bezugsrechte ihr Bezugsrecht ausüben und die Gesellschaft zur Erfüllung des Bezugsrechts keine eigenen Aktien gewährt oder hierzu Aktien aus genehmigtem Kapital verwendet.

Die Darstellung wird aus den beim Handelsregister abgerufenen Angaben erzeugt. Sie ersetzt keinen amtlichen Registerauszug.